BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10126 21. Wahlperiode 25.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 17.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Zukunftsplan UKE 2050 – Wie unterstützt und finanziert Rot-Grün die bauliche Weiterentwicklung für universitäre Spitzenmedizin in Hamburg ? Mit der Umsetzung der Projekte aus dem „Masterplan UKE“ und dem „Masterplan Forschung am UKE“ war die bauliche und wirtschaftliche Sanierung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf ein klarer Investitionsschwerpunkt CDU-geführter Senate seit 2002. Innerhalb weniger Jahre wurden aus dem Haushalt mehr als 300 Millionen Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung gestellt. Damit verbunden waren große Leistungsfortschritte in den Bereichen Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Dies kommt auch in der 2011 vom Wissenschaftsrat vorgelegten Begutachtung zum Ausdruck. Allerdings hat der Wissenschaftsrat ebenfalls deutlich ausgeführt, dass sich die Stadt auch weiterhin in einem nennenswerten Umfang an den Investitionsbedarfen des UKE beteiligen muss, damit diese für Hamburg so wichtige Institution nicht wieder geschwächt wird. Eine klare Strategie zur Finanzierung der notwendigen baulichen Investitionen beim UKE ist bei Rot-Grün allerdings nicht zu erkennen. Der aktuelle Neubau der Kinderklinik wird nur zu einem kleineren Anteil aus Landesmitteln finanziert und führt zu einer zusätzliche Aufnahme von Darlehen beim UKE. Aus dem Jahresabschluss des UKE geht zudem hervor, dass es darüber hinaus noch eine bestehende Investitionslücke von 200 Millionen Euro gibt. Zur langfristigen Weiterentwicklung hat das UKE nun den Zukunftsplan „UKE 2050“ vorgelegt, der Ende 2016 vom UKE-Kuratorium beschlossen wurde und im Februar 2017 auch dem Ausschuss Öffentliche Unternehmen vorgestellt wurde. In diesem Rahmen ist bis 2024 die Errichtung von drei großen Neubauten vorgesehen. An erster Stelle steht der notwendige Neubau des Universitären Herzzentrums (Investitionsvolumen rund 200 Millionen Euro nach Angaben der Senats- und Unternehmensvertreter im Ausschuss Öffentliche Unternehmen am 24.02.2017). Dazu kommen der Campus Forschung II für die deutlich gesteigerten Forschungsaktivitäten des UKE (Investitionsvolumen rund 100 Millionen Euro) sowie der Neubau der Martiniklinik (Investitionsvolumen rund 40 Millionen Euro). Für den Neubau von Herzzentrum (UHZ) und Martiniklinik haben in den letzten Monaten bereits Architektenwettbewerbe stattgefunden. Ich frage den Senat: Der Senat begrüßt den Zukunftsplan UKE 2050 und die darin enthaltenen Überlegungen zur weiteren Modernisierung und Zukunftssicherung von Spitzenmedizin und Drucksache 21/10126 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 -forschung am UKE ausdrücklich. Dem Neubau des Universitären Herzzentrums UHZ und der Martiniklinik sowie der Errichtung eines Forschungscampus II kommt aus Sicht des Senats eine herausgehobene Bedeutung zu. Für alle Neubau- und Sanierungsvorhaben der Freien und Hansestadt Hamburg hat der Senat beschlossen, sie grundsätzlich im Mieter-Vermieter-Modell durchzuführen. Dies umfasst auch die zukünftigen Vorhaben des UKE. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die vom UKE vorgelegten Planungen und Bedarfe zum Neubau des UHZ, der Martiniklinik sowie eines Campus Forschung II bis zum Jahr 2024? 2. Welche Priorität hat die Umsetzung dieser Investitionsprojekte jeweils für den Senat? 3. Wie sind der genaue Sachstand der Planungen sowie der Zeitplan für die Umsetzung dieser drei Neubauten? 4. Wie ist derzeit der Stand der Überlegungen und Planungen zur Finanzierung dieser Neubauten? Welche Finanzierungsmodelle werden jeweils für die drei Neubauten geprüft oder erwogen? 5. In welchem Volumen plant der Senat, über die bisherigen Haushaltsansätze hinaus, Investitionsmittel aus dem Haushalt für den Abbau der Investitionslücke beim UKE und die Umsetzung der jetzt vorgestellten Neubaupläne zur Verfügung zu stellen? 6. In welcher Höhe ist mit Umsetzung der jetzt vorgestellten Neubaupläne geplant, zusätzliche langfristige finanzielle Verpflichtungen beim UKE durch Fremdfinanzierungen und/oder langfristige Mietverträge aufzunehmen ? 7. Soll die Entscheidung über die Finanzierung der jetzt vorgestellten Neubaupläne – wie im Ausschuss Öffentliche Unternehmen am 24.02.2017 dargestellt – noch in diesem Jahr getroffen werden? Wenn nein, wann dann? 8. Unterstützt der Senat den vom UKE geplanten Zeitplan für den Neubau des UHZ mit einem Baubeginn im Jahr 2019? Wann wird zur Einhaltung dieses Zeitplans die Vorlage einer Drucksache an die Bürgerschaft angestrebt? Siehe Vorbemerkung.