BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10127 21. Wahlperiode 25.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 17.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Bau-Monitoring des Senats – Was macht eigentlich der Neubau der Forschungstierhaltung beim UKE? (2) Mit dem Haushalt 2015/2016 hat der Senat insgesamt 22 Millionen Euro für den Neubau und die Ersteinrichtung der Forschungstierhaltung beim UKE im Haushalt veranschlagt. In seinem Haushaltsplan-Entwurf hatte der Senat damals mitgeteilt, dass die HU-Bau voraussichtlich im 1. Quartal 2015 vorliegen soll. Im Mitte 2016 vorgelegten Haushaltsplan 2017/2018 hieß es dann zu diesem Projekt „Die Erstellung der Bau- und Kostenunterlagen wird durch das Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen fachlich begleitet und geprüft. Mit den Bauarbeiten soll in 2017 begonnen werden.“ Laut Haushaltsrechnung 2015 wurden inzwischen „Maßgaben für die Erstellung der HU-Bau formuliert“ und in der Drs. 21/7817 hatte der Senat ausgeführt, dass die Prüfung der HU-Bau im März 2017 abgeschlossen sein soll. Mit einem Baubeginn wird demnach „nicht vor Ende 2018 gerechnet.“ Ich frage den Senat: Mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2015/2016 hat der Senat gegenüber der Bürgerschaft den Umstand, dass die zu diesem Zeitpunkt mit 22 Millionen Euro veranschlagten Kosten auf einem Kostenrahmen basierte und eine belastbare Kostenberechnung nicht vorlag, ausdrücklich offengelegt (Haushaltsplan 2015/2016, Einzelplan 3.2, Seite 311). Die Bürgerschaft hat den Haushalt in Kenntnis dieses Umstandes verabschiedet. Im Zuge der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2017/2018 hat der Senat gegenüber der Bürgerschaft erneut erläutert, dass die Erstellung der HU-Bau zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war, sondern „durch das Amt für Bauordnung und Hochbau ... fachlich begleitet und geprüft werde“ („...wird durch das Amt ... fachlich begleitet und geprüft“ – Haushaltsplan 2017/2018, Einzelplan 3.2, Seite 332). Auch diesen Sachverhalt hat die Bürgerschaft mit dem Beschluss über den Haushalt 2017/2018 gebilligt. Das Ergebnis der Prüfung der Bau- und Kostenunterlagen (HU-Bau) liegt seit Juni 2017 vor. Der Senat wird mit der Vorlage der entsprechenden Bürgerschaftsdrucksache den in Rede stehenden Sachverhalt im Einzelnen darlegen. Bis dahin sieht der 1 http://www.hamburg.de/contentblob/4362354/92408cd312acfc6ce68ea62ca2fcd42c/ data/-3-2.pdf 2 http://www.hamburg.de/contentblob/6800210/967da65357304cc37b341ba2694d48c6/data/3- 2.pdf Drucksache 21/10127 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Senat zum Schutz seines internen Beratungs- und Entscheidungsbereichs davon ab, sich zu weiteren Einzelheiten der Vorbereitung seiner Beschlussfassung zu äußern (vergleiche BVerfG, Beschl. v. 30.03.2004 – 2 BvK 1/01 –, juris Rn. 44). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) wie folgt: 1. Wie sind der genaue Sachstand und Zeitplan für das Investitionsvorhaben „UKE Forschungstierhaltung“? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Kostenschätzungen und Kostenberechnungen liegen für dieses Projekt jeweils seit wann vor? 3. Mit welchen Kosten beziehungsweise Auszahlungen wird derzeit für die Umsetzung des Investitionsvorhabens „UKE Forschungstierhaltung“ gerechnet? 4. Ist die Prüfung der HU-Bau, die laut Drs. 21/7817 der zuständigen Behörde seit Januar 2017 vorliegt, mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Kosten wurden mit der HU-Bau jeweils für die einzelnen Kostengruppen ermittelt? Siehe Drs. 21/7817 und Vorbemerkung. 6. Sind die im Haushaltsplan beschlossen 22 Millionen Euro für diese Investitionsmaßnahme ausreichend? Nein. 7. Aus welchen Gründen kam es bei diesem Projekt im Einzelnen zu Kostensteigerungen und wie sollen über den Haushaltsansatz von 22 Millionen Euro hinausgehende Kosten für dieses Projekt finanziert werden? 8. Wann soll der Bürgerschaft die bereits in Drs. 21/7817 angekündigte Drucksache zu diesem Projekt vorgelegt werden? 9. Wann ist der Baubeginn für dieses Investitionsvorhaben geplant? Wann soll die Fertigstellung sein? Siehe Antwort zu 2. bis 5. und Vorbemerkung. 10. Wann und in welcher Form soll die Auftragsvergabe für dieses Vorhaben durchgeführt werden? Die Auftragsvergabe soll im Anschluss an die Zustimmung der Bürgerschaft erfolgen.