BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10128 21. Wahlperiode 25.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 18.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Was tut der Senat, um Forschung und Lehre an der Chemie abzusichern ? Mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 25.7.2017 (Drs. 21/9927) wurde der Senat um detaillierte Auskunft über den brandschutztechnischen Zustand der Gebäude der Universität Hamburg, Fakultät Chemie, gebeten. Bekanntlich lag bereits im Mai dieses Jahrs der zuständigen Behörde (BWFG) und damit dem Senat ein Vorab-Exemplar einer brandschutztechnischen Stellungnahme vor, ausweislich derer vier Gebäude gravierende Brandschutzmängel aufweisen. Die Universität erhielt diese Stellungnahme jedoch erst am 14. Juli 2017. Am 21. Juli 2017 wurde die Außerbetriebnahme der vier in Rede stehenden Gebäude veranlasst. Noch immer steht der Zeitpunkt für eine Sanierung der betroffenen Gebäude nicht fest. Dennoch werden die Gebäude – laut Ausführungen des Senats (vergleiche Drs. 21/9927) – schon mit entsprechenden Schutzgerüsten gesichert . Bereits mit Drs. 21/9927 wurde der Senat darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung über eine Sanierung beziehungsweise einen Neubau der brandschutzgefährdeten Unigebäude dringend erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) und unter Hinweis darauf, dass die oben erwähnten Schutzgerüste nicht die vier in Rede stehenden Gebäude betreffen, wie folgt: 1. Warum hat die zuständige Behörde trotz vorheriger Kenntnis hinsichtlich der erhöhten Brandgefahr erst nach mehreren Wochen, im Juli 2017, eine Außerbetriebnahme der betroffenen Gebäude vorgenommen? Der unmittelbare Handlungsbedarf ergab sich erstmals am 20. Juli 2017 im Rahmen der Präsentation der Untersuchungsergebnisse und der brandschutztechnischen Stellungnahme . Daraufhin wurden unverzüglich alle erforderlichen Schritte eingeleitet. 2. Laut Ausführungen des Senats wurden die betroffenen Gebäude in den Jahren 1963/1964 fertiggestellt. Dennoch erfolgte laut Senatsantwort (Drs. 21/9927) bis zum heutigen Tage keine Grundsanierung beziehungsweise Modernisierung, oder wenigstens eine Überprüfung der brandschutztechnischen Vorgaben. Da das Thema „Brandschutz“ vor allem im Fachbereich Chemie von besonderer Bedeutung ist, wäre eine regelmäßige Wartung beziehungsweise Verschärfung der Brandschutzvorkehrungen von oberster Priorität gewesen. Hier ist auch der erhöhte Drucksache 21/10128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Energieverbrauch nicht sanierter Gebäude von Relevanz. Warum ist die zuständige Behörde nicht eher tägig geworden? Bestehende Gebäude genießen mit ihrer Nutzung Bestandschutz, wenn sie die Rechtsvorschriften, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung galten, einhalten. Sie bleiben von späteren Änderungen des Baurechts unberührt. Eine bauordnungsrechtliche Modernisierungs- oder Sanierungspflicht, das heißt die Erhöhung des Standards über das zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geltende Niveau hinaus, besteht nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. sowie Drs. 21/10008 und 21/9921. 3. Laut Senat sollen die baulichen Maßnahmen kurzfristig nach der Wiederinbetriebnahme umgesetzt werden. Welche konkreten baulichen Maßnahmen wurden bisher geplant, beziehungsweise vorgenommen? Wer trägt die Kosten der notwenigen Maßnahmen? Der Einbau einer ergänzenden Brandmeldeanlage wurde vorgenommen und der Einbau zusätzlicher Rauchschutztüren veranlasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/10008. 4. Laut Ausführungen des Senats (Drs. 21/9927) ist nach wie vor unklar, ob Neubauten für den Fachbereich Chemie am bisherigen Standort erfolgen sollen oder der Fachbereich nach Bahrenfeld verlagert wird. Die betroffenen Wissenschaftler und Studenten sowie sonstige Mitarbeiter des Fachbereichs können mit Recht eine transparente Planung vom Senat erwarten. Innerhalb welches Zeitraums ist mit einer Entscheidung des Senats zu rechnen? Wann wird die Bürgerschaft hiermit befasst? Nach Auskunft der UHH wird derzeit mit Unterstützung einer Fachberatung ein wissenschaftsgeleiteter Vorschlag zur inhaltlichen Ausrichtung und der zukünftigen Ansiedlung der Chemie erarbeitet. Das Ergebnis, das frühestens zum Jahresende 2017 vorliegen wird, ist ein wesentlicher Baustein für einen darauf aufbauenden Entscheidungsprozess . Der Senat wird die Bürgerschaft im Rahmen gegebenenfalls erforderlicher parlamentarischer Verfahren befassen. 5. Auf die Frage vom 25.07.2017 (Drs. 21/9927), ob es bereits bei Universitätsneubauten Probleme mit dem Brandschutz gegeben habe, entzieht sich der Senat einer Antwort und nimmt hierauf nur ausweichend mit dem Hinweis Stellung: „Alle Neubauten wurden entsprechend den geltenden Brandschutzanforderungen errichtet.“ Dass Neubauten nach geltenden Brandschutzanforderungen errichtet werden, ist eine Selbstverständlichkeit , doch wie sieht es mit der Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben bei alten, sanierungsbedürftigen Gebäuden aus? Werden diese hinreichend beachtet? Die UHH führt regelmäßig in Abstimmung mit der Feuerwehr Brandverhütungsschauen durch. Hinweise auf weitergehende Brandschutzmängel liegen nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Wann genau ist der Umzug des Gebäudekomplexes der Zoologie der UHH an den Standort Klein Flottbek geplant? Falls ein solcher Umzug tatsächlich erfolgt, ist eine Grundsanierung des Gebäudes vorgesehen? Soll das betroffene Gebäude im Falle eines Umzugs abgerissen und durch ein neues Gebäude ersetzt werden? Das derzeitige bauliche Entwicklungskonzept für die UHH sieht vor, die Zoologie mittelfristig an den Standort Klein-Flottbek zu verlagern, das Bestandsgebäude abzureißen und einen Neubau zu errichten (siehe Drs. 21/9927). Ein konkreter Zeitpunkt steht nicht fest. 7. Laut Senat gibt es noch einige Teilsperrungen von Gebäuden. Welche von der Universität Hamburg genutzten Gebäude sind derzeit noch von einer Teilsperrung betroffen und wann ist mit einer Sanierung der wegen Baufälligkeit noch gesperrten Gebäude zu rechnen? Bitte detailliert auflisten . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10128 3 Gemäß Auskunft der Universität Hamburg als gebäudeverwaltende Dienststelle sind folgende in Betrieb befindliche Gebäude derzeit von Absperrungen aufgrund von Mängeln der Fassaden betroffen: - Martin-Luther-King-Platz 3 (Zoologie): Teilbereiche um Fassaden sind abgesperrt. - Sedanstraße 19 (Verfügungsgebäude I): Die Zugangsbereiche sind mit Schutzgerüsten gesichert. Vor einem Abbau ist eine Fassadensanierung erforderlich. Der Zeitpunkt für die Sanierung ist noch nicht entschieden. - Bundesstraße 55 (Geomatikum): Teile der Fassaden sind mit Fangnetzen gesichert . Vor einer Entfernung ist eine Fassadensanierung erforderlich. Die Gesamtsanierung und -modernisierung des Gebäudes ist im Anschluss an die Fertigstellung des Neubaus MIN-Forum geplant. - Rothenbaumchaussee/Johnsallee (Rechtshaus): Es bestehen seit Anfang 2017 Absperrungen hinter der Rechtswissenschaftlichen Bibliothek. Derzeit erfolgt hier die Sicherung beziehungsweise das Ersetzen von Scheiben. - Heesten 10: Am Loki-Schmidt-Haus wurden Sicherheitsmaßnahmen wegen sich ablösender Keramikfassadenteile ergriffen. Das weitere Vorgehen ist noch nicht abschließend abgestimmt. - Kuppelgebäude beim Lippert Teleskop am Gojensbergweg 112: Sperrung seit Frühjahr 2017, das weitere Vorgehen wird derzeit abschließend abgestimmt.