BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10131 21. Wahlperiode 25.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 18.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Engagement der HSH Nordbank bei der Immobilie des ehemaligen „Kunsthaus Tacheles“ in Berlin Dem Geschäftsbericht 2016 der HSH Nordbank AG ist zu entnehmen, dass die Bank von einem Kreditnehmer zunächst Anfang 2015 auf Schadenersatz in Höhe von 215 Millionen Euro, dann im März 2016 auf 278 Millionen Euro verklagt worden ist. Diese Klage soll mit der seinerzeitigen Finanzierung des Tacheles-Geländes in Berlin zusammenhängen. Die HSH Nordbank soll dabei seinerzeit den Ankauf und die Projektentwicklung für die Immobilie Tacheles Berlin finanziert haben. Aus der Presse ist bekannt, dass das zwischenzeitlich unter Zwangsverwaltung der HSH Nordbank stehende Grundstücksareal Tacheles im Jahr 2014 für etwa 150 Millionen Euro verkauft worden ist.1 Es ist zu vermuten, dass der Kredit nebst aufgelaufener Zinsen und Kosten sowie weitere auf der Immobilie liegende Grundschulden zugunsten der HSH Nordbank vollständig aus dem Verkaufserlös zurückgeführt worden sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank AG (HSH) wie folgt: 1. Was ist der konkret hinter der Schadensersatzklage in der genannten Höhe gegen die HSH Nordbank AG stehende Sachverhalt? 2. Wie hoch war der genaue ausgereichte Kreditbetrag zur Tacheles- Finanzierung und wie hoch war der aus dem Verkaufspreis der Immobilie zu zahlende Rückzahlungsbetrag? 3. Wie hoch wäre bei typischem Verlauf der Ertrag der HSH Nordbank AG aus den Zinsen gewesen? Wie war das tatsächliche Ergebnis der HSH Nordbank AG aus dem Kreditgeschäft? 4. Wurde seitens der HSH Nordbank AG der Finanzierungskredit veräußert ? Wenn ja, welcher Betrag ist für den Erwerb des Kredits an die HSH Nordbank AG bezahlt worden? a. Welches Vertragsverhältnis lag beziehungsweise liegt dem zugrunde ? 1 Vergleiche https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article121900834/Das-Tacheles-soll-fuer- 200-Millionen-Euro-verkauft-werden.html und https://www.morgenpost.de/berlin/ article132624685/Einstiges-Berliner-Kunsthaus-Tacheles-an-Investor-verkauft.html. Drucksache 21/10131 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Bestand oder besteht für die HSH Nordbank AG eine Rücktrittsmöglichkeit von der Kreditveräußerung? 5. Gibt es eine Legal Opinion einer renommierten Anwaltskanzlei zu den Erfolgsaussichten der Schadenersatzklage? Wenn ja, durch welche und zu welchem Ergebnis kommt sie? Wenn nein, warum nicht? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass sie im Hinblick auf das Bankgeheimnis und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu einzelnen Kreditnehmern und -engagements keine Auskünfte erteile. Die Informationen zu Kreditverträgen mit einzelnen Unternehmen stellten bereits Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der HSH und gegebenenfalls der Kunden dar, deren Bekanntwerden einen wirtschaftlichen Nachteil für die Unternehmen verursachen könne. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liege vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern, oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen (vergleiche BVerfGE 115 S. 205, 230). Die Vorschrift des § 93 Absatz 1 Aktiengesetz verpflichte den Vorstand (und damit das Unternehmen) zum Stillschweigen hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Ein Verstoß gegen diese Pflicht könne den Vorstand gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen. Im Übrigen führt der Vorstand der HSH das operative Geschäft der Bank in eigener Verantwortung. Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, dies zu kommentieren .