BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10132 21. Wahlperiode 25.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 18.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Religionsunterricht an Hamburger Schulen – Was sind die Ergebnisse zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle? Religionsunterricht an Hamburger Schulen soll Wissen über Religionen sowie Werte, Ethik und Moral vermitteln. Seit 2013 gibt es eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle, die den bisherigen konfessionsübergreifenden Unterricht zu einem religionsübergreifenden Unterricht an den Hamburger Schulen weiterentwickeln soll. Vertreter der Verbände DITIB und der SCHURA sind darin eingebunden. In diesem Zusammenhang wurde zum Schuljahresbeginn 2014/2015 ein Pilotprojekt an zwei Schulen eingeführt, nach dem auch islamischen, alevitischen und jüdischen Religionslehrern der Unterricht gestattet wird. Berichte über Ergebnisse dieses Modells sowie die weitere Entwicklung sind bisher nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Liegen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts seit dem Laufzeitende August 2017 vor? a. Wenn ja, wo genau sind diese Ergebnisse veröffentlicht? b. Wenn nein, warum nicht und wann ist die Veröffentlichung der Ergebnisse geplant? 2. Was sind die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts und welche Zielstellungen des Senats sind bisher erreicht und welche sind nicht erreicht worden? Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts ist nicht beendet. Es gibt auch kein „Laufzeitende August 2017“, denn die fünfjährige Entwicklungszeit hat nach der Zustimmung der Bürgerschaft am 13. Juni 2013 begonnen . Die Arbeitsgruppe konstituierte sich 2013 nach dem Abschluss der Verträge mit den muslimischen Gemeinschaften (DITIB, SCHURA, VIKZ) sowie der Alevitischen Gemeinde Deutschlands und der Zustimmung der Bürgerschaft auf der Basis von Vorgesprächen einer parallel zusammengesetzten Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2012. Ihre Arbeit wird im Schuljahr 2017/2018 – auch auf Basis der Evaluationsergebnisse aus den Pilotversuchen – fortgeführt. Qualitätsgesicherte Ergebnisse liegen noch nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/5841, Drs. 21/4140, Drs. 20/12206, Drs. 20/5715 und Drs. 20/5500. a. Wie sollen die Werte der katholischen Kirche in den Unterricht einfließen ? Was ist dazu in der Arbeitsgruppe entschieden worden? Drucksache 21/10132 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Erzbistum Hamburg hat entschieden, nicht am Pilotversuch zu einem Religionsunterricht für alle in gleichberechtigter Verantwortung mehrerer Religionsgemeinschaften teilzunehmen. Im Übrigen wird Religionsunterricht im Geiste der Achtung und Toleranz gegenüber anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen erteilt. b. Welche Vertreter muslimischer Verbände sind wie in die Arbeitsgruppe eingebunden worden? Siehe Drs. 21/2581, Drs. 20/12206 und Drs. 20/5715. c. Inwiefern sind die vielen verschiedenen Strömungen des Islams (Sunniten, Schiiten et cetera) durch Vertreter von DITIB und der SCHURA in die Weiterentwicklungen der Arbeitsgruppe eingeflossen ? Der im Rahmen des Pilotversuchs erteilte Religionsunterricht findet auf Grundlage von Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz (GG) in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften statt. Seitens der islamischen Religionsgemeinschaften sind dies DITIB, SCHURA und VIKZ. In diesen drei Religionsgemeinschaften sind vielfältige islamische Strömungen, unter anderem Sunniten und Schiiten, vertreten. d. Wie ist der Hamburger Verein für Ethik und Kultur e.V. in die Planungen und die Arbeitsgruppe bisher eingebunden worden? Vertragspartner des Senats sind auf muslimischer Seite die drei muslimischen Gemeinschaften DITIB-Nord, SCHURA-Hamburg und VIKZ, die – sofern gegeben – als Dachorganisationen ihre Mitgliedsvereine vertreten. Der Verein „Ethik und Kultur e.V.“ hat sich vor einigen Jahren in „Hamburger Sozial- und Sportverein e.V.“ umbenannt und ist als solcher Mitglied der SCHURA-Hamburg. e. Wie häufig hat die Arbeitsgruppe seit deren Konstituierung getagt? Seit Konstituierung der Arbeitsgruppe gab es insgesamt 40 Sitzungen auf Arbeits- und Leitungsebene. Darüber hinaus fanden vor- und nachbereitende Treffen von Unterarbeitsgruppen statt. f. Welche Kosten sind seit der Konstituierung der Arbeitsgruppe bisher entstanden (bitte nach Jahren darstellen)? Die für Bildung zuständige Behörde hat in den Schuljahren 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 Personalressourcen im Umfang von circa einem Vollzeitäquivalent bereitgestellt . Diese Ressource dient zur Teilabordnung von Lehrkräften, die im Rahmen der Arbeitsgruppe die im Pilotversuch eingesetzten Unterrichtseinheiten entwickeln. Darüber hinaus sind weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten in die Arbeitsgruppe eingebunden. Deren Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsgruppe sind Teil ihres Beschäftigungsverhältnisses mit der Freien und Hansestadt Hamburg und werden quantitativ nicht separat erfasst. Die den beteiligten Religionsgemeinschaften anlässlich des Pilotversuchs beziehungsweise der Mitarbeit in der Arbeitsgruppe entstehenden Aufwendungen werden von diesen selbst getragen; die Höhe dieser Aufwendungen ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. 3. Welche Hinweise sind mit der Evaluation zur Weiterentwicklung der Konzepte generiert worden? Was spricht derzeit für und was spricht gegen einen Religionsunterricht für alle? 4. Welche Erfahrungen ergeben sich bei der Umsetzung der entwickelten Unterrichtseinheiten und welche Schlüsse lassen sich bezüglich der Weiterentwicklung des Konzepts ziehen? 5. Was soll, nach dem bisherigen Verlauf der Arbeitsgruppe und des Pilotprojekt an Schulen, der zukünftige Schwerpunkt im Religionsunterricht an Hamburger Schulen sein? Siehe Antwort zu 1. und 2. 6. An welchen Schulen findet der Pilotversuch des gemeinsamen Religionsunterrichts seit dem Schuljahr 2014/2015 statt? In welchem Umfang Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10132 3 geschieht dies jeweils (für alle Jahrgangsstufen in allen Klassen oder nur ausgewählte Klassen)? Wie sieht der Unterricht konkret aus im Vergleich zum hergebrachten Modell? Siehe Drs. 21/5841 und Drs. 21/2581. 7. Wie wird der Pilotversuch von den mehr oder weniger direkt Beteiligten der zwei Schulen akzeptiert? Welche Planungen gibt es hinsichtlich der Fortführung/Ausweitung dieses Pilotversuchs? Was sind die bisherigen Ergebnisse des Pilotprojektes? Welche Kosten sind bisher entstanden? 8. Welche Bedingungen scheinen die Einführung dieser Unterrichtskonzeption zu erleichtern, welche erschweren gegebenenfalls die Einführung eines Religionsunterrichts für alle? Siehe Antwort zu 1. und 2. 9. Wie viele ausgebildete Religionslehrer gibt es an allgemeinbildenden Schulen derzeit in Hamburg und welcher Konfession gehören sie jeweils an? Wie sehen dazu die weiteren Planungen aus? Insgesamt sind derzeit 1.166 ausgebildete Religionslehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen tätig. Konfession Anzahl Lehrkräfte Evangelisch 841 Römisch-katholisch 69 Islamisch 4 Jüdisch 1 keine Konfession erfasst 251 Quelle: Personaldaten und interne Daten der zuständigen Behörde (Stand 21.08.2017) Darüber hinaus unterrichten circa 250 Lehrkräfte, die im Rahmen von Qualifizierungskursen ergänzend eine stufenbezogen eingeschränkte Fakultas erworben haben, das Fach Religion, darunter auch muslimische und alevitische Lehrkräfte. Hinsichtlich der weiteren Planungen insbesondere im Blick auf die Einstellung von Lehrkräften mit einer Fakultas für muslimische Religion sind die Überlegungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. 10. Inwieweit ist geplant, die Ausbildungen für Lehrkräfte im Rahmen der Weiterentwicklung des Religionsunterrichts für alle anzupassen beziehungsweise zu ändern? Wenn ja, wie und in welchem Zeitraum sollen welche Änderungen vorgenommen werden? Zur ersten, universitären Phase der Lehramtsausbildung siehe Drs. 21/8701. Eine Anpassung des Vorbereitungsdienstes und eine Öffnung für alevitische, jüdische und muslimische Religionslehrkräfte werden zurzeit vorbereitet.