BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10139 21. Wahlperiode 29.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Westenberger und Dennis Thering (CDU) vom 21.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Pendlerfähre zwischen Uhlenhorster Fährhaus und Fährdamm (II) Der Senat hat mit Datum vom 8. August 2017 unsere Anfrage (Drs. 21/10005) bezüglich der Pendlerfähre zwischen Uhlenhorster Fährhaus und Fährdamm beantwortet. Aus dieser Senatsantwort ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) und der HADAG AG (HADAG) wie folgt: 1. Welche Behörden und welche Ämter waren an der Beantwortung von Drs. 21/10005 beteiligt? Das Amt Verkehr und Straßenwesen in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation . 2. Aus welchen Gründen befährt ausschließlich die ATG die Alster? Die entgeltliche Personenbeförderung auf der Alster und im Alsterrevier wird wahrgenommen von der ATG Alster-Touristik GmbH (ATG) und vom Verein Alsterdampfschiffahrt e.V. Weitere Interessenten für die dortige entgeltliche Personenbeförderung sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Die Alster ist ferner ein der Sport- und Freizeitnutzung zugängliches Gewässer und wird auch von anderen Fahrzeugen als denen der ATG befahren. 3. Welche Gründe sprechen dagegen, dass auf der Alster HVV-Linien eingerichtet werden? 4. Welche Gründe sprechen dafür, dass eine Pendlerfähre für Fußgänger und Radfahrer auf der Alster eingerichtet wird? Mit der „Alsterkreuzfahrt“ sowie der direkten Fährverbindung zwischen den Anlegern Fährdamm und Uhlenhorster Fährhaus bestehen bereits zwei Schiffsverbindungen der ATG über die Alster. Im Übrigen siehe Drs. 21/6572, 21/7489 und 21/10005. 5. Wie lange benötigen ÖPNV-Fahrgäste, um a) mit dem Bus, b) mit der Schnellbahn vom Uhlenhorster Fährhaus zum Anleger Fährdamm und umgekehrt zu gelangen? Bitte jeweils einzeln aufschlüsseln. Die Reisezeit vom Uhlenhorster Fährhaus zum Anleger Fährdamm beträgt mit dem Bus zwischen 44 und 50 Minuten (sieben Minuten Fußweg zur Bushaltestelle Zim- Drucksache 21/10139 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 merstraße, 29 bis 35 Minuten Fahrzeit zur Bushaltestelle Alsterchaussee, acht Minuten Fußweg zum Anleger Fährdamm). Mit der Schnellbahn werden etwa 53 Minuten benötigt (22 Minuten Fußweg zur Haltestelle U Mundsburg, 17 Minuten Fahrzeit zur Haltestelle U Hallerstraße, 14 Minuten Fußweg zum Anleger Fährdamm). Bei dem Reisezeitvergleich ist zu berücksichtigen, dass kaum Reisende ihren Start- und Zielpunkt unmittelbar an den genannten Anlegern haben und die Zeiten je nach Start und Ziel variieren. 6. Wie misst der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Nachfragepotenziale für einen regelmäßigen Linienverkehr einer Pendlerfähre ? Einschätzungen zu Nachfragepotenzialen werden durch Auswertung der Einzugsbereiche der Haltestellen (Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte, Art der Nutzungen, Alter der Bevölkerung et cetera) in Kombination mit üblichen Fahrzwecken (Schule, Ausbildung/Studium, Beruf, Einkauf, Freizeit et cetera) und den hierfür wichtigen Zielen (Schulen, Hochschulen, Arbeitsplatzstandorte, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitziele et cetera) getroffen. Eine weitere Quelle zur Abschätzung der Nachfragepotenziale – insbesondere in bereits ausreichend erschlossenen Gebieten – stellt die Verlagerung aus vorhandenen Linien dar. Dies erfolgt in der Regel durch Vergleich der Reisezeiten neuer Angebote mit den vorhandenen Angeboten. Die vorgenannten Ein- und Abschätzungen treffen die mit der Linien- und Angebotsplanung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HVV und den Verkehrsunternehmen. In komplexeren Fällen können externe Gutachterinnen und Gutachter und Verkehrsmodelle zu Rate gezogen werden. 7. Auf Basis welcher Fakten kommt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde zu der in Drs. 21/10005 geäußerten Annahme, dass die Auslastung einer Pendlerfähre im Vergleich zum Beginn der Achtzigerjahre nicht höher ausfallen könnte? Seit Ende der 1980er-Jahre hat es im unmittelbaren Einzugsbereich der beiden Anleger Fährdamm und Uhlenhorster Fährhaus keine wesentlichen Nutzungsänderungen der anliegenden Gebäude gegeben, die auf neue, zusätzliche Nachfrage hindeuten. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 8. Warum wird das Alsterschiff gerade in Zeiten einer propagierten multiplen Mobilität nicht ernsthaft in das Verkehrswegenetz mit einbezogen? Siehe Antworten zu 3., 5. a) und b), 6. und 7. 9. Welche Kosten- und Fahrpreismodelle können aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde entwickelt werden? Der jetzige Betreiber der Alsterschifffahrt erbringt eigenwirtschaftliche Angebote, in die der Senat nicht eingreifen muss. 10. Misst der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Attraktivität des Verkehrsmittels „Fahrrad“ ausschließlich in den Parametern „Zeit“ und „Distanz“ oder spielen auch weiche Faktoren, wie beispielsweise die „Erholung“, eine Rolle? Das Verkehrsmittel Fahrrad hat im Alltag insbesondere dann eine hohe Qualität, wenn die genutzten Strecken kurz sind und hohe Reisegeschwindigkeiten erlauben. Darüber hinaus wird die Routenwahl auch durch Faktoren wie die Erschließungswirkung und die Attraktivität des Umfelds beeinflusst. Die uferbegleitenden Wege entlang der nördlichen Außenalster haben ein sehr attraktives Umfeld, welches durch die Umsetzung des Projekts Alster Fahrradachsen weiter gesteigert werden soll.