BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10140 21. Wahlperiode 29.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 21.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (XXX) – Senat versagt bei der Lösung der Schlickprobleme Laut aktuellen Bericht gibt es im Hamburger Hafen an zahlreichen Schiffsliegeplätzen deutliche Abweichungen der derzeitigen Wassertiefe von der Solltiefe durch zunehmende Ablagerungen von Schlick. Zudem soll auch die Zufahrt zum Hamburger Hafen betroffen sein, sodass vor allem Schiffe mit größerem Tiefgang Probleme haben, den Hafen zu erreichen. Zeitnahe Maßnahmen sind nun wichtig, um den Unternehmen zu helfen. Außerdem muss der Senat die Verschlickungsprobleme endlich einer nachhaltigen Lösung zuführen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die auch in diesem Jahr ungewöhnlich schwierige hydrologische Situation stellt die Wassertiefenunterhaltung im Hamburger Hafen das vierte Jahr in Folge vor große Herausforderungen. Gleichwohl gelingt es mithilfe der seit letztem Sommer geltenden Genehmigung Schleswig-Holsteins zur Verbringung von Hamburger Baggergut in die Nordsee zu Tonne E3 in enger Zusammenarbeit mit den Hafenkundinnen und -kunden, die für die Schiffsanläufe notwendigen Wassertiefen bereitzustellen. Hierbei sind nicht die Abweichungen von der Solltiefe entscheidend, sondern die tatsächlichen Bedarfe. Bisher konnten jedoch alle Schiffe den Hamburger Hafen erreichen. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat die Hafenunternehmen wie schon im letzten Jahr erneut am 30. August 2017 zu Informationsgesprächen eingeladen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele Meldungen über Mindertiefen sind im Jahr 2017 bisher bei der HPA eingegangen? Von welchen Unternehmen kamen diese Meldungen ? Eine Statistik über die Anzahl der Meldungen von Hafenkundinnen und -kunden zu Mindertiefen wird von der HPA nicht geführt und von den Hafenkundinnen und -kunden auch nicht gefordert. Auskünfte über die Kommunikation mit einzelnen Hafenunternehmen werden aus Gründen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses grundsätzlich nicht erteilt. 2. Wie häufig hat die HPA an welchen Stellen im Hafen Untiefen festgestellt ? Welche Maßnahmen wurden jeweils ergriffen? 3. An welchen Schiffsliegeplätzen im Hamburger Hafen gibt es derzeit welche Abweichungen der Wassertiefen von den Solltiefen an den Schiffsliegeplätzen (bitte genau die Abweichungen und die Solltiefe je Liegeplatz und für die Zufahrt in die Hafenbecken darstellen)? Drucksache 21/10140 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Wassertiefen im Hamburger Hafen und seinen Zufahrten werden kontinuierlich durch Peilungen überwacht. Das Raster der Peilungen hat eine Auflösung von 1x1 Meter, jeder Peilplan enthält also Tausende von Tiefendaten. Eine Statistik über die Anzahl auftretender einzelner Untiefen wird von HPA nicht geführt, da sie für die Steuerung der Wassertiefeninstandhaltung keine Relevanz hat. Ergibt die Peilung eines Gebietes Mindertiefen, so werden diese im Hinblick auf die Sicherheit des Schiffsverkehrs, bestehende Tiefganganforderungen und andere nautische Randbedingungen ausgewertet und bedarfsgerecht (also in größeren räumlichen Zusammenhängen (Baggerfeldern)) beseitigt. Auch wenn es wie in diesem Sommer großflächig zu Aufsedimentationen kommt, so wird diesen im Rahmen der Wassertiefenunterhaltung durch Baggerungen begegnet. Im Übrigen siehe Drs. 21/910. 4. Wie viele und welche Unternehmen sind von den Ablagerungen der Sedimente im Hafen betroffen? Die für einen Tidehafen typischen Ablagerungen von Sedimenten betreffen grundsätzlich alle Hafenunternehmen. Eine Statistik über die Anzahl der betroffenen Unternehmen wird nicht geführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 5. Welche Sofortmaßnahmen wird die HPA nun ergreifen, um die Liegeplätze der Terminalbetreiber zeitnah von den Sedimenten zu befreien? 6. Warum sollen die Maßnahmen den Hafenfirmen erst in einer informellen Informationsrunde am 30. August 2017 bekannt gegeben werden? Siehe Vorbemerkung. 7. Welche Saugbagger sind derzeit auf der Elbe und in welchen Hafenbereichen seit wann im Einsatz? Was sind die Schwerpunkte der derzeitigen Unterhaltsbaggerung? In welchen Hafenbereichen werden derzeit keine Baggerungen vorgenommen? Derzeit werden die Laderaumsaugbagger Alexander von Humboldt und Gerardus Mercator auf Hamburger Gebiet eingesetzt. Die sommerlichen Baggerarbeiten wurden am 12. Juni 2017 begonnen. Schwerpunkte der Arbeit sind der Köhlbrand, die Süderelbe , der Parkhafen, der Strandhafen, der Waltershofer Hafen und der Sandauhafen. In anderen Bereichen finden derzeit keine Baggerungen mit den genannten Geräten statt. Allerdings kommen dort zum Teil andere Geräte wie Schlickpflüge oder Greiferbagger zum Einsatz. Der Einsatz der Laderaumsaugbagger wird in den nächsten Wochen bedarfsabhängig sukzessive auf andere Hafenbereiche ausgeweitet beziehungsweise verlagert. 8. Wie ist der aktuelle Stand zur Anschaffung eigener Schlickbagger? Die Anschaffung eigener Baggergeräte wird derzeit geprüft. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 9. Wie ist der aktuelle Stand zur Verbringung von Schlick in die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)? Der Genehmigungsprozess zur Verbringung von Schlick in die Ausschließliche Wirtschaftszone wird drei Jahre dauern. Mit dem Schreiben vom 21. Februar 2017 durch die für Wirtschaft und Umwelt zuständigen Staatsräte wurden die zuständigen Ministerien über die Absichten Hamburgs informiert, ein Genehmigungsverfahren zu beginnen . Darüber hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation auch im Ausschuss für die Zusammenarbeit der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein am 3. März 2017 berichtet. Derzeit finden Abstimmungen mit den zuständigen Stellen zur Vorbereitung eines Genehmigungsantrags statt. Ein Auftaktgespräch mit dem für die Genehmigung formal zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im Juli des Jahres 2017 stattgefunden, zudem sind die zuständigen Bundesministerien über das Vorhaben schriftlich informiert. Im September des Jahres 2017 erfolgt eine erste Erkundungsfahrt des infrage kommenden Gebietes unter Beteiligung der Bundesbehörden.