BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10143 21. Wahlperiode 19.09.17 Große Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Katja Suding, Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Michael Kruse, Jens Meyer (FDP) und Fraktion vom 22.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Studierendenwerk Hamburg (2) Mit der Drs. 21/4416 hatten wir bereits im Jahr 2016 eine Große Anfrage zum Studierendenwerk gestellt. Die darin gegebenen Antworten waren an vielen Stellen unbefriedigend und führten zu vermehrten Nachfragen. Insbesondere die vielfachen Verweise auf das Geschäftsgeheimnis sind nicht hinnehmbar. Als AöR steht das Studierendenwerk unter der besonderen Kontrolle der Bürgerschaft, zuletzt hatten unzureichend beantwortete Anfragen und Verweise auf das Geschäftsgeheimnis bei anderen öffentlichen Unternehmen (Bäderland, Elbkinder) zu einer Rüge der Bürgerschaftspräsidentin an den Senat geführt („Hamburger Abendblatt“ vom 18.04.17, Seite 10). Besonders bedenklich ist auch, dass die Zuwendungen an das Studierendenwerk und die Überlassungen von Flächen zur unentgeltlichen Nutzung vom Rechnungshof deutlich kritisiert wurden (vergleiche Drs. 21/8000). Auch in diesen Fällen darf die Bürgerschaft mehr Transparenz vom Studierendenwerk erwarten, erst mit der Drs. 21/8246 etwa hat der Senat offengelegt, welche Flächen er dem Studierendenwerk überhaupt zur unentgeltlichen Nutzung im Bereich der Gastronomie überlassen hat. Trotz eines Hochglanz-Jahresberichts verhält sich das Studierendenwerk wenig transparent. Was genau mit Zuwendungen und Zuschüssen sowie den studentischen Beiträgen passiert, wird nicht ausreichend erklärt. Mit dieser Anfrage wollen wir für mehr Transparenz und Klarheit sorgen. Wir fragen den Senat: Das Studierendenwerk Hamburg (StW) ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung unter der Rechtsaufsicht der zuständigen Behörde. Das StW ist als gemeinnütziger Hamburger Hochschuldienstleister für Hamburger Studierende und Hochschulen tätig. Es erfüllt einen sozialen Versorgungsauftrag und ist verpflichtet, seine Dienstleistungen den Vorgaben des Studierendenwerksgesetzes (StWG) entsprechend und unter Wahrung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben anzubieten. Eine „besondere Kontrolle der Bürgerschaft“ sieht das StWG nicht vor. Das Gesetz beschränkt, im Interesse der selbstverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung und der entsprechenden wirtschaftlichen Verantwortung des Studierendenwerks, bewusst die staatliche Präsenz und konzentriert die Aufsichtsfunktion der zuständigen Behörde auf die Rechtsaufsicht. Die Verantwortung für eine wirtschaftliche Führung und Kontrolle des Unternehmens sind im Studierendwerksgesetz den Organen des StW zugeordnet: Vertreterversammlung, Aufsichtsrat, Geschäftsführung. In seiner Wirtschaftsführung ist das Studierendenwerk an kaufmän- Drucksache 21/10143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nische Grundsätze gebunden (§ 11 Absatz 2 StWG), hat das Handelsgesetzbuch (HGB) für große Kapitalgesellschaften anzuwenden (§ 11 Absatz 3 StWG) und soll seine „Aufgaben im Wettbewerb“ (§ 11 Absatz 6 StWG) erfüllen. Das Studierendenwerk Hamburg (StW) veröffentlicht seinen Geschäftsbericht regelmäßig im Internet unter www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/unternehmen/ medien_veroeffentlichungen/geschaeftsbericht/. In den Drs. 21/4416, 21/5020, 21/5567 21/7152 und in der Protokollerklärung zum Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Top 1, vom 23.06.2016 hat sich der Senat mit dem Thema Betriebs- und Geschäftsgeheimnis befasst und Stellung bezogen. Der Rechnungshof hat die „Förderung der Hochschulgastronomie“ geprüft und hierbei Verfahrensfehler bemängelt, nicht aber die Zuwendung selbst. Auch die unentgeltliche Überlassung an sich wurde nicht bemängelt, sondern die dafür fehlende haushaltsrechtliche Legitimation, die inzwischen von der Bürgerschaft erteilt wurde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des StW wie folgt: I. Finanzen Die Finanzierung des Studierendenwerks ist im Studierendenwerksgesetz (§ 12 Absatz 2 StWG) geregelt. Das Studierendenwerk finanziert sich zum allergrößten Teil aus privatrechtlich erwirtschafteten Leistungsentgelten, ergänzt durch Semesterbeiträge , staatliche Zuwendungen und Zuwendungen Dritter. Die Stadt Hamburg gewährt dem StW Zuwendungen mit dem Ziel, günstige Preise für die Studierenden zu ermöglichen . Das Studierendenwerk weist insgesamt ein positives Jahresergebnis aus; die bereichsbezogene Unterdeckung zwischen Aufwand und Umsatzerlösen ist Ausdruck des gesetzlichen Auftrages einer mit staatlichen Zuschüssen und Semesterbeiträgen zu erbringenden Dienstleistung. Die Erhebung und Verwendung der Beiträge obliegt den Organen des Studierendwerks (§ 12 Absatz 3 StWG). Eine wirtschaftliche Handlungsweise wird dem Gesetz nach von Wirtschaftsprüfern geprüft, § 53 HGrG entsprechend angewandt (StWG § 11 Absatz 4). Beanstandungen gab es nicht, es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer erteilt. Der Gesetzgeber erwartet vom Studierendenwerk und seinen Organen ein den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften entsprechendes wirtschaftliches Rechnungswesen (siehe oben) und eine entsprechende eigenverantwortliche wirtschaftliche Leistungserfüllung in seinen gemäß gesetzlichen Auftrag vorgegebenen Leistungsbereichen und Aufgaben. Das StW ist hierbei nicht der einzige Anbieter von Dienstleistungen für Studierende. Auch andere Unternehmen bieten auf Studierende orientierte Dienstleistungen an, insbesondere in der gastronomischen Versorgung, dem studentischen Wohnen und der Kinderbetreuung, unterliegen hierbei aber nicht den gemeinnützigkeitsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen wie das StW (gemäß StWG). Vor diesem Hintergrund werden nicht durch Veröffentlichungen offenkundig Dritten zugängliche betriebliche und betriebswirtschaftliche Details des StW, insbesondere bezogen auf Umsätze, Kosten, Kalkulationsgrundlagen und Qualitätsmerkmale der betrieblichen Einrichtungen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis angesehen, die die Wettbewerbs- und Wirtschaftssituation des StW schwächen könnten und deren Veröffentlichung insofern als Verstoß gegen die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu bewerten wäre. Im Übrigen siehe Drs. 21/5567. 1. Laut Bilanz des Studierendenwerks verfügt es zum 31.12.16 über ein Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 17,8 Millionen Euro. Dies ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. Womit ist dieser Rückgang zu erklären? Die Liquiditätssituation unterliegt jährlichen, dem Geschäfts- und insbesondere Investitionsverlauf sachgerecht angepassten, Schwankungen, die naturgemäß dazu führen, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10143 3 dass Liquiditätsbestände zu einem Stichtag entsprechenden Veränderungen unterliegen . Im Wesentlichen bedingt durch die Aktivitäten im Sachanlagebereich nahmen die Bestände in 2016 um 647.000 Euro ab. 2. In der Bilanz des Studierendenwerks sind „Wertpapiere des Anlagevermögens “ in Höhe von 3 Millionen Euro aufgeführt. Um was für Wertpapiere handelt es sich genau, warum wurden diese wann beschafft und wozu dienen sie? Das Studierendenwerk baut durch die Wertpapiere im Anlagevermögen die finanzielle Absicherung der Rechtsansprüche seiner Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf eine angemessene Altersversorgung auf. Dabei legt das StW Wert auf die Wahl einer risikoarmen und mündelsicheren Anlageform. Das StW wählte aufgrund des derzeit niedrigen Zinsniveaus eine Anlagealternative mit der an einer relativ konstanten Rendite partizipiert werden kann, ohne Kurs- und damit Abschreibungsrisiken ausgesetzt zu sein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung zu I. 3. Zum Jahresabschluss schreibt das Studierendenwerk, dass die aktuelle Liquidität den tatsächlichen Investitionsbedarf der nächsten Jahre nicht decke. a. Mit welchem Investitionsbedarf rechnet das Studierendenwerk in den nächsten Jahren und welche Liquidität beziehungsweise Rücklagen benötigt das Studierendenwerk hierzu? Bitte für die einzelnen Jahre bis mindestens 2022 angeben und nach Projekten aufschlüsseln . Die prognostizierten Investitionsbedarfe der nächsten zehn Jahre belaufen sich kumuliert auf rund 160 Millionen Euro und setzen sich unter anderem aus den aktuellen und geplanten Neubau- und Sanierungsvorhaben im Bereich Studentisches Wohnen zusammen (siehe www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/ unternehmen/medien_veroeffentlichungen/geschaeftsbericht/). Neben diesen bereits konkret geplanten Vorhaben beabsichtigt das StW weitere Neuund Sanierungsmaßnahmen umzusetzen, deren Veröffentlichung die Wahrung des Betriebs- und Geschäftsgeheimnis verbietet, da diese im Wettbewerb Rückschlüsse sowohl auf das konkrete Investitionsverhalten des StW als auch auf die Modernisierungsbedürftigkeit der Wohnheime zulässt. Für jedes Neubau- beziehungsweise größere, fremdfinanzierte Sanierungsvorhaben ist nach Vorgabe des jeweiligen Kreditinstitutes ein Eigenkapital-Anteil (EK) von 25 – 30 Prozent (inklusive eigen zu finanzierender Gebäudeausstattung) einzubringen, nicht geförderte Investitionsvorhaben sind zu 100 Prozent vom Studierendenwerk zu finanzieren. Bei oben genannten Gesamtvolumen von rund 160 Millionen Euro ergibt sich damit ein Liquiditätsbedarf von voraussichtlich mehr als 50 Millionen Euro über den Planungszeitraum. Dieser ist jedoch nicht mit dem Rücklagenbedarf gleichzusetzen . Rücklagen sind weder dem Grunde nach noch der Höhe nach gleichzusetzen mit Liquiditätsbedarf beziehungsweise vorhandener Liquidität zum Beispiel als Bankguthaben . Sie sind als Eigenkapital auf der Passivseite ausgewiesen und haben in allen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten ihre Verwendung gefunden. Soweit diese Vermögenswerte nicht oder nicht kurzfristig zu verwerten sind, sind Rücklagen auch nicht liquiditätswirksam. Die Bildung der zweckgebundenen Rücklagen erfolgt beim StW in Absprache mit den Wirtschaftsprüfern und beläuft sich per 31.12.2016 auf rund 20 Millionen Euro (siehe www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/unternehmen/medien_ veroeffentlichungen/geschaeftsbericht/. b. Welche Möglichkeiten nutzt das Studierendenwerk heute, um Investitionen zu finanzieren? Wie hoch ist der Eigenanteil bei Investitionsmaßnahmen und wie wird er finanziert? Bitte für alle Investitionsprojekte seit 2014 angeben. Alle investiven Maßnahmen jedweder Art werden über Eigenkapital beziehungsweise Eigenkapital und Fremdkapital beziehungsweise Zuschüsse finanziert. Bei größeren Maßnahmen bedarf es des Einsatzes von entsprechend mehr Eigenkapital, das dafür Drucksache 21/10143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 im Vorwege vom StW über die Jahre erwirtschaftet werden muss. Bei der Finanzierung stehen neben dem Eigenkapital des StW Zuwendungen gemäß § 46 LHO (BWFG, gemäß Förderrichtlinie) und Wohnungsbauförderungsprogramme für Neubau und Modernisierung (Darlehen, IFB, gemäß Förderrichtlinie) zur Verfügung. Bei den zweckgebundenen Zuschüssen ist stets ein Anteil von mindestens 20 Prozent aus Eigenmitteln zu leisten. In den Förderrichtlinien der IFB ist ein ausreichend hohes Eigenkapital vorgeschrieben, wobei in der Regel ein EK-Einsatz von mindestens 15 – 20 Prozent erwartet wird. Die Höhe der einzubringenden Eigenmittel liegt im Regelfall aber höher, da die Gebäudeausstattung (Möblierung) nicht von der IFB finanziert wird. Weitergehende Angaben zu einzelnen Projekten unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen zu I. c. Nutzt das Studierendenwerk Grundschulden auf eigene Immobilien und Bürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg, um den Eigenanteil bei Investitionsmaßnahmen nachzuweisen? Wenn ja, wo, wie und in welcher Höhe? Bitte für Maßnahmen seit 2014 angeben. Nein. d. Welche Grundstücke des Studierendenwerks sind aktuell in welcher Höhe für welche Maßnahmen/Projekte mit Grundschulden belastet? Der Schutz des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses verbietet die Veröffentlichung der Angaben, da die Offenlegung etwaiger Belastungen Rückschlüsse für Wettbewerber ermöglichen könnte und damit die Wettbewerbsposition des StW schwächen würde . Im Übrigen siehe Vorbemerkungen zu I. e. Wie schreibt das Studierendenwerk Investitionsmaßnahmen über welche Zeiträume ab? Abschreibungen werden gemäß den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) vorgenommen. f. Nutzt das Studierendenwerk bei Investitionsmaßnahmen im Bau ein Mieter-Vermieter-Modell oder PPP-Modelle? Wenn ja, bitte aufschlüsseln, für welche Projekte, wenn nein, warum nicht? Nein. Investitionen in eigner Verantwortung unterstützen und stärken den Vermögensaufbau für die Zwecke des Studierendenwerks, stärken dadurch Beleihungsoptionen , eröffnen betriebswirtschaftliche Handlungsspielräume, sichern zweckentsprechende bauliche Abläufe und reduzieren die Kosten im Betrieb und damit in der Miete. 4. Über welche Anzahl an Fahrzeugen verfügt das Studierendenwerk aktuell ? Bitte nach Fahrzeugtyp, Alter und Finanzierungsart (Leasing/Kauf) angeben. Bitte außerdem angeben, wofür die Fahrzeuge genutzt werden . Fahrzeugtyp Nutzung durch bzw. als Erstzulassung Finanzierung Pkw Geschäftsführung 22.03.2017 Leasing Pkw Allgemein StW 15.01.2003 Kauf Lkw Werkstatt 25.08.2003 Kauf Pkw Allgemein StW 15.11.2010 Kauf Pkw Werkstatt Geplant in KW 36/2017 Kauf Lkw Werkstatt 29.11.2013 Kauf Anhänger Werkstatt 03.12.1996 Kauf Pkw Hochschulgastronomie 28.02.2013 Kauf Stapler Gabelstapler Baujahr: 2001 Kauf Anhänger Verkaufsanhänger 07.01.2008 Kauf Lkw Catering 08.08.2012 Kauf Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10143 5 Fahrzeugtyp Nutzung durch bzw. als Erstzulassung Finanzierung LKW Catering 21.11.2007 Kauf 5. Wie hoch ist das Jahresgehalt inklusive sämtlicher Zulagen und Sonderzahlungen des Geschäftsführers? In der Stellenausschreibung war eine Vergütung in Anlehnung an die Besoldungsgruppe „B 3“ vorgesehen. Die Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB wird in Anspruch genommen, eine Verpflichtung zur Veröffentlichung des Jahresgehaltes des Geschäftsführers besteht nicht. 6. Welche Höhe hat aktuell der studentische Beitrag zum Studierendenwerk ? Ist eine Erhöhung oder Absenkung geplant? Wenn ja, in welchem Umfang? Der Semesterbeitrag beträgt aktuell 75 Euro. Darüber hinaus sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. II. Gastronomie Das StW ist nicht der alleinige Anbieter von Dienstleistungen zur Versorgung der Studierenden . In der gastronomischen Versorgung der Studierenden der Hochschulen ist eine Wettbewerbssituation durch eine Vielzahl von Bäckereien, Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen im Umfeld der Hochschulen ebenso gegeben wie eine grundsätzliche Konkurrenz mit Caterern. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend betriebliche und betriebswirtschaftliche Details des StW, insbesondere bezogen auf Umsätze, Kosten, Kalkulationsgrundlagen und Qualitätsmerkmale der betrieblichen Einrichtungen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis angesehen, die zu veröffentlichen als Verstoß gegen die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu bewerten wäre. Im Übrigen siehe Drs. 21/5567. 7. Welche Anzahl von Nutzern hatten die einzelnen gastronomischen Einrichtungen des Studierendenwerks 2016 und wie haben diese sich im Vergleich zu 2015 entwickelt? Kundenzahl der gastronomischen Einrichtungen des StW insgesamt: 2015 – 5,2 Millionen Kunden, 2016 – 5,4 Millionen Kunden; siehe auch www.studierendenwerkhamburg .de/studierendenwerk/de/unternehmen/medien_veroeffentlichungen/ geschaeftsbericht/. Im Übrigen siehe Drs. 21/4416 und Vorbemerkung zu II. 8. Welche Umsätze wurden von den einzelnen gastronomischen Einrichtungen 2015 und 2016 generiert? Die Wirtschaftsführung erfolgt gemäß Vorgabe aus dem StWG nach handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Daher werden stets Erträge und Aufwendungen dargestellt und keine Einnahmen und Ausgaben. Die Erträge insgesamt umfassen neben den Umsatzerlösen aus dem Betrieb der Mensen und Cafés auch Zuwendungen, Semesterbeiträge und sonstige betriebliche Erträge. Die Zahlen des Jahres 2016 wurden an die Vorgaben des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes bei den Salden der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge – auch für das Vorjahr – angepasst. Umsatzerlöse der Gastronomie insgesamt: 2015: 15.932.000 Euro, 2016: 17.196.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/4416 und Vorbemerkung zu II. 9. Welche Kosten sind für die einzelnen gastronomischen Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2016 angefallen? Die Wirtschaftsführung erfolgt gemäß Vorgabe aus dem StWG nach handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Daher werden stets Erträge und Aufwendungen dargestellt und keine Einnahmen und Ausgaben. Die Aufwendungen Drucksache 21/10143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 enthalten Wareneinsatz, Personalaufwendungen, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen. Aufwendungen der gastronomischen Betriebe: 2015: 19.448.896 Euro, 2016: 20.178.644 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/4416 und Vorbemerkung zu II. 10. Welche Überschüsse beziehungsweise Defizite haben die einzelnen Einrichtungen in den Jahren 2015 und 2016 erwirtschaftet? Das Geschäftsjahr 2016 wurde mit einem Jahresüberschuss des Unternehmens insgesamt in Höhe von 2.070.257,15 Euro abgeschlossen (Geschäftsbericht 2016 des StW), weitergehende betriebswirtschaftliche Daten der einzelnen Einrichtungen unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, da die Offenlegung Rückschlüsse für Wettbewerber ermöglichen könnte und damit die Wettbewerbsposition des StW schwächen würde. 2015: Jahresüberschuss StW 1.516.972,80 Euro, 2015: Bilanzgewinn StW 36.869,51 Euro 2016: Jahresüberschuss StW 2.070.257,15 Euro, 2016: Bilanzgewinn StW 221.832,76 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/4416 und Vorbemerkung zu II. 11. Wie oft und durch wen wird die Hygiene in den gastronomischen Einrichtungen überprüft und welche Beanstandungen gab es in den Jahren 2015 und 2016? Siehe Drs. 21/4416. 12. Laut Geschäftsbericht gibt es für die Gastronomie intern festgelegte allgemeingültige Standards. Wie genau lauten diese Standards? Siehe Geschäftsbericht 2016 des StW sowie Drs. 21/4416. 13. Im Bereich Catering hat das Studierendenwerk laut Geschäftsbericht die Einnahmen von 1,358 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 1,745 Millionen Euro im Jahr 2016 gesteigert. a. Wie ist diese Steigerung zu erklären? Der Anstieg der Erlöse im Bereich Catering ist Folge erhöhten Auftragsvolumens, insbesondere durch die Ausrichtung zweier Großveranstaltungen (siehe auch Geschäftsbericht 2016 des StW). Die Zahlen des Jahres 2016 wurden entsprechend den Vorgaben des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes bei den Salden der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge – auch für das Vorjahr – angepasst. Es ergeben sich in Folge der Umsetzung als Umsatzerlöse des Catering: 2015: 1.519.000 Euro, 2016: 2.065.000 Euro. b. Verfügt das Studierendenwerk über Personal, das nur für das Catering tätig ist? Wenn ja, bitte VZÄ, geleistete Stunden und jährliche Personalkosten für diesen Bereich für die Jahre 2015 und 2016 angeben. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl p.a. beträgt im Jahr 2015 zehn und im Jahr 2016 neun. Im Übrigen siehe Drs. 21/5020. c. Nutzt das Studierendenwerk Personal aus seinen gastronomischen Einrichtungen für das Catering? Wenn ja, bitte die Stunden angeben, die das Personal für das Catering in den Jahren 2015 und 2016 aufgewendet hat. d. Nutzt das Studierendenwerk eigene gastronomische Einrichtungen für das Catering, etwa zur Herstellung von Speisen und Getränken sowie zur Bewirtung? Wenn ja, in welchem Umfang und welche Kosten sind hierdurch entstanden? Bitte für das Jahr 2015 und 2016 angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10143 7 e. Wenn eigene Gerätschaften und Räume für das Catering genutzt werden, wie genau differenziert das Studierendenwerk bei Neubeschaffung , Abschreibungen, Abnutzung und Verbrauchmaterial zwischen dem Regelbetrieb und der Catering-Nutzung? f. Kauft das Studierendenwerk Lebensmittel und Getränke sowie weiteres Verbrauchsmaterial für das Catering getrennt ein oder gemeinsam mit der Warenbeschaffung der gastronomischen Einrichtungen ? Wenn Letzteres der Fall ist, wie genau wird dies finanziell abgegrenzt? Siehe Drs. 21/5020 und Protokollerklärung zum Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Top 1, vom 23.06.2016. g. Welche Kosten sind dem Studierendenwerk 2015 und 2016 durch das Catering insgesamt entstanden? Bitte aufschlüsseln. Unter Einbeziehung des Jahres 2016 ergeben sich seit 2010 durchschnittliche Aufwendungen p.a. von rund 1.420.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/5020. III. Wohnen Das Studierendenwerk ist nicht der alleinige Anbieter von studentischen Wohnungen. Es gibt eine Vielzahl von gemeinnützigen und gewerblichen Anbietern in diesem Segment, die studentische Wohnanlagen betreiben und neue Kapazitäten planen. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend betriebliche und betriebswirtschaftliche Details des StW, insbesondere bezogen auf Umsätze, Kosten, Kalkulationsgrundlagen und Qualitätsmerkmale der betrieblichen Einrichtungen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis angesehen, die zu veröffentlichen als Verstoß gegen die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu bewerten wäre, weil sie dem StW in dieser Konkurrenzsituation wirtschaftlich schaden könnten. Die Wirtschaftsführung erfolgt gemäß Vorgabe aus dem StWG nach handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften . Daher werden stets Erträge und Aufwendungen dargestellt und keine Einnahmen und Ausgaben. 14. Über welche Anzahl von Wohnheimplätzen verfügt das Studierendenwerk aktuell und welche Pläne für Erweiterungen und Kürzungen gibt es bis zum Jahr 2022? Siehe Drs. 21/4416. Weitere 266 Plätze kamen am 1. September 2017 mit der Inbetriebnahme des Sophie-Schoop-Hauses hinzu. Pläne für Kürzungen des Wohnangebotes bestehen zurzeit nicht. 15. Nach welchen Kriterien legt das Studierendenwerk die Preise für die Wohnheimzimmer fest? Siehe Drs. 21/4416. 16. Wie hoch sind insgesamt die finanziellen Einnahmen in den einzelnen Wohnheimen? Bitte nach Einnahmearten aufschlüsseln und für die Jahre 2015 und 2016 angeben. Die Erträge umfassen die Umsatzerlöse aus Mieten, aber auch zum Beispiel Erträge aus Zuwendungen, Zuschüsse, sonstige Erlöse und Zinserträge. Die Umsatzerlöse des Jahres 2016 wurden an die Vorgaben des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes bei den Salden der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge – auch für das Vorjahr – angepasst. Umsatzerlöse aus Wohnheimmieten: 2015: 12.962.000 Euro, 2016: 12.975.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/4416 und Vorbemerkung zu III. 17. Wie hoch sind insgesamt die Kosten für die einzelnen Wohnheime? Bitte nach Kostenarten aufschlüsseln und für die Jahre 2015 und 2016 angeben . Die Aufwendungen enthalten Personalaufwendungen, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen, zum Beispiel für Instandsetzungen. Die handelsrechtlich Drucksache 21/10143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 erfassten Betriebsaufwendungen der Wohnanlagen betragen ohne Einbeziehung investiver Rücklagenbedarfe: 2015: 16.296.856 Euro, 2016: 15.210.643 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/4416 und Vorbemerkung zu III. 18. Wie hoch sind die Zimmer pro Monat in den einzelnen Wohnheimen durchschnittlich subventioniert? Bitte für die Jahre 2015 und 2016 angeben . Die Zuschüsse beziehen sich nicht auf einzelne Zimmer, sondern werden zweckbezogen für die jeweilige Maßnahme gewährt. Im Übrigen siehe Drs. 21/4416. 19. Wie setzen sich die Mietpreise in den einzelnen Wohnheimen zusammen ? Welchen Anteil haben die Miete, Nebenkosten und weitere Kosten ? Bitte Nebenkosten aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/4416. 20. Welche staatlichen Zuschüsse oder Subventionen erhält das Studierendenwerk für die einzelnen Wohnheime? Bitte aufschlüsseln, etwa nach (kostenfreier) Erbpacht, Renovierungszuschüssen et cetera und für die Jahre 2015 und 2016 angeben. Zuwendungsart 2015 2016 Zuwendung Betreuung Wohnheimträger* 32.000 Euro 32.000 Euro Zuwendung Wohnanlage Berliner Tor* 57.000 Euro 57.000 Euro Zuwendung Wohnanlage Triftstraße* 87.429 Euro 90.390 Euro Zuwendung Tutorenprogramm* 45.000 Euro 45.000 Euro Zuwendung Erbbauzinsen 596.185,19 Euro 606.579,30 Euro Zuwendung Kapitalkosten 81.186,86 Euro 60.964,26 Euro Zuwendungen BWFG zur Wohnheimsanierung (Bewilligungen) 41.500 Euro 1. 473.170,95 Euro Im Übrigen siehe Drs. 21/4416. 21. Wie wird in den Wohnheimen sichergestellt, dass Zimmer bei der Übergabe an neue Mieter gereinigt sind? Gibt es eine professionelle Endreinigung ? Mussten Mieter etwa Wände streichen oder weitere Arbeiten erledigen? Bitte für jedes Wohnheim angeben. Siehe Drs. 21/4416. 22. In welchem Umfang werden die Wohnheime regelmäßig saniert? Bitte führen Sie für jedes Wohnheim getrennt auf: a. Wann wurden die Matratzen zuletzt getauscht? Bitte die ältesten und neusten angeben und das Durchschnittsalter. b. Wann wurden die Möbel in den Zimmern zuletzt getauscht? Bitte die ältesten und neusten angeben und das Durchschnittsalter. c. Wann wurden die Bodenbeläge zuletzt getauscht? Bitte die ältesten und neusten angeben und das Durchschnittsalter. d. Wann wurden die Wände und Decken zuletzt professionell gestrichen ? Bitte den längsten und den kürzesten Zeitpunkt seit den Arbeiten sowie das Durchschnittsalter der Anstriche angeben. e. Wann wurden sanitäre Einrichtungen zuletzt erneuert? In welchem Umfang? Bitte geben Sie auch das Alter der ältesten Anlagen und Einrichtungen an. f. Wann wurden die Küchen zuletzt erneuert? In welchem Umfang? Bitte geben Sie auch das Alter der ältesten Anlagen und Einrichtungen an. g. Wann wurden die Gemeinschaftsräume zuletzt erneuert? In welchem Umfang? Bitte geben Sie auch das Alter der ältesten Anlagen und Einrichtungen an. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10143 9 h. Wann wurden Fenster und Türen zuletzt erneuert? In welchem Umfang? Bitte geben Sie auch das Alter der ältesten Fenster und Türen an. Siehe Drs. 21/4416. 23. Im aktuellen Geschäftsbericht gibt das Studierendenwerk an, dass es eine eigene Werkstatt betreibt. a. Welche Anzahl an Mitarbeitern ist dort beschäftigt? Bitte auch VZÄ und Personalkosten angeben. b. Welche Kosten sind in den Jahren 2015 und 2016 für die Werkstatt angefallen? c. Welche Kosten wurden durch die Werkstatt in den Jahren 2015 und 2016 gespart? d. Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Werkstatt? Wurde geprüft, ob die Arbeiten nicht auch durch externe Dienstleister, etwa mit der Vereinbarung von Rahmenverträgen, geleistet werden können ? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Die Vorhaltung einer eigenen Werkstatt wird vom Studierendenwerk als ein wichtiger Teil für ein qualitativ hohes und serviceorientiertes Dienstleistungsangebot angesehen , mit dem eine schnelle Unterstützung bei Reparatur- und Instandhaltungsbedarf gewährleistet werden kann. Zum 31. Dezember 2016 waren in der Werkstatt 15 Beschäftigte tätig (14,87 VZÄ). Zu den betriebswirtschaftlichen Fragestellungen werden mit Bezug auf das Betriebsund Geschäftsgeheimnis keine Ausführungen gemacht, da die Offenlegung Rückschlüsse für Wettbewerber ermöglichen könnte und damit die Wettbewerbsposition des StW schwächen würde. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen zu III. und Geschäftsbericht 2016 des StW. IV. Beratung & BAföG 24. Nach Angabe des Studierendenwerks ist die Zahl der BAföG-Anträge als auch die Zahl der geförderten Studierenden rückläufig. a. Welche Anzahl von Studierenden wurde 2016 mit Inlands- und Auslands -BAföG gefördert? Anzahl der BAföG-Bewilligungen (Förderfälle) IST 2016: 25.253. b. Wie ist der Rückgang der Anträge und Bewilligungen zu erklären? Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Bundesgesetz und wird von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt. Im Übrigen wird auf die Bundestagsdrucksache 18/13325 verwiesen. c. Welche Auswirkungen hat der Rückgang an Anträgen auf das Personal im BAföG-Amt? Wurde Personal abgebaut? Wenn ja, in welchem Umfang? Das Studierendwerk passt seine Personalstruktur regelmäßig den Fallzahlentwicklungen , entsprechend den durch Fluktuation gegebenen Möglichkeiten, an. 25. Berät das Studierendenwerk Studierende auch im Bereich von Stipendien ? a. Wenn ja, in welchem Umfang? Das Studierendenwerk Hamburg berät Studieninteressierte und Studierende im Beratungszentrum Studienfinanzierung (BeSt) zu den vielfältigen Stipendienmöglichkeiten. Die Beratung zu dem Thema Stipendien kann wie folgt entnommen werden: Drucksache 21/10143 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Homepage zu Stipendien: Überblick über vielfältige Angebote der Stipendienlandschaft für Studierende verschiedener Zielgruppen in vielfältigen Studienphasen, vergleiche www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/finanzen/ Stipendien/stipendien_allgemein.php Erstberatung zu Stipendien am Infoschalter und Stipendienberatung im Rahmen einer individuellen Studienfinanzierungsberatung: Beratung zu Voraussetzungen und Konditionen von Stipendienprogrammen; Vermittlung, wer Stipendien vergibt und wie man das passende Stipendienprogramm findet; Tipps zur Bewerbung und zu den Auswahlgesprächen. Informationen zu Stipendien in Informationsbroschüren und im Rahmen von Vorträgen an Schulen, Hochschulen, auf Bildungsmessen sowie Erstberatung zu Stipendien an Messeständen aller relevanten Bildungsmessen Organisation, Ausrichtung der Messe „Tag der Studienfinanzierung“, mit Vertretern von staatlichen und nicht staatlichen Stiftungen, Hochschulen sowie Institutionen. www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/finanzen/aktuelle_infos/ Verwaltung und Vergabe von eigenen Stipendienprogrammen: Georg-Panzram- Büchergeld, Fritz-Prosiegel-Stipendien, www.studierendenwerk-hamburg.de/ studierendenwerk/de/finanzen/Stipendien/stipendien_inland/stipendien_inland.php b. Auf welche Stipendien wird hingewiesen? Es wird auf Stipendienmöglichkeiten aller staatlichen Stipendien (Begabtenförderungswerke , Deutschlandstipendium, Aufstiegsstipendium) ebenso verwiesen wie auf Stipendienmöglichkeiten nicht staatlicher Stiftungen (http://www.studierendenwerkhamburg .de/studierendenwerk/de/finanzen/Stipendien/stipendien_allgemein.php.). c. Welche Anzahl von Stipendien wurde vermittelt? d. Wenn nein, warum nicht und ist eine Änderung geplant? Das StW ist in Bezug auf Stipendien überwiegend beratend tätig. Stipendien werden vom Stipendien- beziehungsweise Stiftungsgeber vergeben. Das StW vergibt selbst nur das Georg-Panzram-Büchergeld (seit Erstvergabe 2004 wurden 76 Stipendien vergeben) und das Fritz-Prosiegel-Stipendium (seit Erstvergabe 1991 wurden 355 Stipendien vergeben) als eigene Stipendien. V. Kindertagesstätten Das Studierendenwerk ist nicht alleiniger Anbieter von Kinderbetreuungsleistungen. Es gibt eine Vielzahl anderer Betreuungseinrichtungen, auch im Umfeld der Hochschulen . Vor diesem Hintergrund werden nachfolgend betriebliche und betriebswirtschaftliche Details des StW, insbesondere bezogen auf Umsätze, Kosten, Kalkulationsgrundlagen und Qualitätsmerkmale der betrieblichen Einrichtungen als Betriebsund Geschäftsgeheimnis angesehen, die zu veröffentlichen als Verstoß gegen die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu bewerten wäre, da die Wirtschafts- beziehungsweise Konkurrenzsituation des StW dadurch geschwächt werden könnte. 26. Zuletzt hatte das Studierendenwerk Verluste mit den Kindertagesstätten gemacht. Hier hat das Studierendenwerk einen „Change-Prozess“ gestartet. Welche Erfolge sind hier bislang erreicht worden? Die wirtschaftliche Situation ist stark geprägt von der jeweiligen Nachfragesituation in den Kinderbetreuungsbedarfen, der Gutscheinstruktur im Rahmen des Kita-Gutscheinsystems und den sich daraus ergebenden Veränderungen im Nachfrageverhalten . Derartige strukturelle Veränderungen haben wirtschaftliche Auswirkungen und bedingen strukturelle Anpassungen in der Angebotsstruktur der Kitas, die im StW als Change Prozess initiiert und konsequent umgesetzt werden. Dieser mittelfristig zu sehende Change Prozess wird konsequent fortgesetzt, sodass unter Beobachtung der jeweils aktuellen Nachfragestrukturen das Angebot bedarfsgerecht erfolgt und damit zu einer gesicherten Auslastung führen kann. Zudem werden fortlaufend weitergehende Serviceangebote entwickelt, die zu einem wirtschaftlichen Ergebnis der Kindertagesstätten beitragen sollen. Das jährliche wirtschaftliche Ergebnis wurde auch von Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10143 11 notwendigen, zum Teil größeren Instandhaltungs- oder Sanierungsnotwendigkeiten beeinflusst, die nicht immer unmittelbar aus den jährlichen Einnahmen der Kita- Gutscheine finanziert, sondern über einen längeren Zeitraum erwirtschaftet werden müssen. Hinzu kamen Folgekosten, die sich aus besonderen tariflichen Anpassungsbedarfen ergeben, die im Kita-Gutscheinsystem noch keine Berücksichtigung fanden. Zu den Maßnahmen im Change Prozess siehe Geschäftsbericht des StW. 27. Welche Einnahmen wurden durch die einzelnen Kindertagesstätten in den Jahren 2015 und 2016 generiert? Umsatzerlöse, also Erträge aus dem Kita-Gutscheinsystem und den Elternanteilen der vier StW-Kindertagesstätten betrugen: 2015: 2.353.021 Euro, 2016: 2.517.064 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung zu V. 28. Welche Kosten sind für die einzelnen Kindertagesstätten in den Jahren 2015 und 2016 angefallen? Die Wirtschaftsführung erfolgt gemäß Vorgabe aus dem StWG nach handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Daher werden stets Erträge und Aufwendungen dargestellt und keine Einnahmen und Ausgaben. Die Aufwendungen enthalten Personalaufwendungen, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen , z.B. für Instandsetzungen. Aufwendungen der StW-Kindertagesstätten: 2015: 2.635.074 Euro, 2016: 2.893.751 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung zu V. 29. Welche Gewinne oder Verluste wurden mit den einzelnen Kindertagesstätten in den Jahren 2015 und 2016 generiert? Siehe Antwort zu 10. und Vorbemerkung zu V. 30. Wie hoch ist die Auslastung der einzelnen Kindertagesstätten? Bitte im Durchschnitt für die Jahre 2015 und 2016 angeben. Die vier StW-Kitas bieten rund 230 Plätze für die Kinderbetreuung an, deren Auslastung von den jeweiligen Gutscheinvergaben und -strukturen und von der Nachfrage abhängen. Im Übrigen siehe Antwort zu 26. und Vorbemerkung zu V. 31. Welche konkreten Maßnahmen plant das Studierendenwerk für seine Kindertagesstätten? Wann ist ein mindestens ausgeglichenes Ergebnis zu erwarten? Siehe Antwort zu 26. und Vorbemerkung zu V. 32. Das Studierendenwerk bewirbt die Kindertagesstätten als besonders auf Hochschulangehörige ausgerichtet. Was genau unterscheidet sie von herkömmlichen Kindertagesstätten? Das StW berücksichtigt mit den Sommerschließzeiten der Kindertagesstätten, die außerhalb der Vorlesungszeit der Hochschulen liegen, die besonderen Bedarfe im Hochschulraum. Darüber hinaus wird das Kita-Angebot durch ein flexibles Betreuungsangebot ergänzt. Studierenden, deren Kind/Kinder in einer Kita des Studierendenwerks betreut wurde/n, garantiert das Studierendenwerk bei Absolvierung eines Auslandessemesters beziehungsweise von Auslandessemestern nach Rückkehr wieder einen Platz für ihr Kind/ihre Kinder in einer Kita des Studierendenwerks. Im Übrigen siehe Geschäftsbericht des StW.