BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10144 21. Wahlperiode 29.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 22.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung des „Kleinen Waffenscheins“ in Hamburg Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 20. Dezember 2011 (Drs. 20/2668) hin, berichtet der Senat über die Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWR). Das Thema Waffen spielt im Leben der Bevölkerung seit gestiegenen Einbruchszahlen, Amokläufen und Terroranschlägen eine größere Rolle als bisher. Spätestens seit den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln 2015/16 ist die Nachfrage nach „Kleinen Waffenscheinen“ zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (§ 10 Absatz 4 S. 4 WaffG) gestiegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Anträge auf einen „Kleinen Waffenschein“ wurden von Hamburger Bürgerinnen und Bürgern im 1. und 2. Quartal 2017 gestellt? 2017 Anzahl 1. Quartal 366 2. Quartal 143 2. Wie hat sich die Bearbeitungszeit seit Einführung am 1. April 2003 bis zum 30. Juni 2017 jährlich entwickelt? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei ungefähr vier Wochen. Darüber hinaus werden Daten im Sinne der Fragestellung von der zuständigen Behörde nicht erhoben . 3. Wie viele Anträge wurden im Jahr 2016 sowie in den ersten beiden Quartalen 2017 je Quartal bewilligt, zurückgenommen und abgelehnt? 4. Gegen wie viele ablehnende Entscheidungen wurden Rechtsmittel eingelegt ? 5. Wie viele Rechtsmittel davon wurde/n im Widerspruchsverfahren oder vor Gericht jeweils zurückgewiesen beziehungsweise abgeholfen? 6. Wie viele „Kleine Waffenscheine“ wurden in Hamburg 2016 und in den ersten beiden Quartalen 2017 aus welchen Gründen jeweils wieder entzogen ? Statistische Daten im Sinne der Fragestellungen werden von der zuständigen Behörde nicht erhoben. Für eine Beantwortung der Fragestellungen wäre eine manuelle Durchsicht aller Akten der Waffenbehörde Hamburg erforderlich, die sich auf die Erteilung von Kleinen Waffenscheinen aus den Jahren 2016 und 2017 beziehen. Die Auswertung von rund 3.000 Vorgängen ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/10144 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie viele verdachtsunabhängige Kontrollen wurden in den ersten beiden Quartalen 2017 jeweils mit welchem Ergebnis beziehungsweise welchen Mängelfeststellungen durchgeführt? 2017 Anzahl Kontrollen Niemand angetrof-fen* Mängel bei angetroffenen Personen 1. Quartal 1.276 987 37 2. Quartal 827 659 8 * Bei Nichtantreffen erfolgt die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt. 8. Auf welche Weise und nach welchen Kriterien werden diese verdachtsunabhängigen Kontrollen durchgeführt? Die Kontrollen werden vor Ort durch Polizeivollzugsbeamte durchgeführt. Die Kriterien ergeben sich aus § 36 Waffengesetz und § 13 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung 9. Wie viele Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren wurden wegen festgestellter Mängel im Jahr 2016 sowie in den ersten beiden Quartalen 2017 jeweils eingeleitet und mit welchem Ergebnis (insbesondere Art und Höhe der Strafe beziehungsweise des Bußgeldes) abgeschlossen? Jahr Strafanzeigen Ordnungswidrigkeiten 2016 15 8 1. Halbjahr 2017 3 1 Darüber hinaus werden Daten zu Verfahrensausgängen von der Polizei nicht erhoben. Die Anzahl der gefertigten Straf- und Ordnungswidrigkeiten weicht von der Anzahl der festgestellten Mängel ab, da nicht alle Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften bußgeldbewehrt sind. In diesen Fäll erfolgt in der Regel nach etwa 14 Tagen eine Nachkontrolle.