BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10145 21. Wahlperiode 29.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 22.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Essensqualität bei der Elbkinder Kita Hamburg Servicegesellschaft mbH (EKSG) Seit 2005 sind die Servicekräfte der Elbkinder in einer eigenen Gesellschaft ausgelagert. Die dort beschäftigten Hauswirtschaftsleitungen und Hausarbeiter /-innen sorgen neben anderen Serviceleistungen wie der Reinigung der Kitas der Elbkinder auch für die Versorgung der Kinder und der Mitarbeiterinnen mit Essen auf hohem Niveau. Die Servicekräfte der Elbkinder arbeiten gemäß FIT KID-Zertifikat. Das FIT KID-Zertifikat basiert auf den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. Die erstmalige Zertifizierung erfolgte 2011. Die Einführung der Qualitätsstandards hat zu neuen Anforderungen an die Mitarbeiter/-innen geführt, die bei der fachlichen Arbeit zu berücksichtigen sind. Der Erhalt von trägereigenen Diensten dieser Art mit hohen Qualitätsstandards ist vor dem Hintergrund von Problemen mit der Qualität von Essen in anderen Bundesländern unbedingt notwendig. Frisches Essen vor Ort ist ein hohes Gut. Die Gesundheit der Kinder darf auch etwas kosten. Diese Anfrage wurde in ähnlicher Form am 15.11.2016 schon einmal gestellt und wesentliche Fragen wurden mit dem Hinweis auf ein vorliegendes Geschäftsgeheimnis verweigert (siehe Drs. 21/6624). Vor dem Hintergrund, dass die Elbkinder KITA Hamburg Servicegesellschaft mbH (EKSG) ein öffentliches Unternehmen ist, in dem die Fachbehörde den Vorsitz im Aufsichtsrat innehat, hatte Die Fraktion DIE LINKE daraufhin die Bürgerschaftspräsidentin mit dem Hinweis auf das Nichtvorliegen der Voraussetzung der Grundlage für die Verweigerung der Beantwortung der Fragen bei der Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit Widerspruch angemeldet. Die Bürgerschaftspräsidentin hatte dem Recht gegeben und darum gebeten, eine korrigierte Fassung vorzulegen. Trotzdem blieb die Fachbehörde beziehungsweise die Elbkinder/EKSG bei ihrer Weigerung. Diese Weigerung ist besonders unverständlich, da einige der Fragen schon in früheren Drucksachen beantwortet wurden (siehe zum Beispiel Drs. 21/1158). Vor diesem Hintergrund erfolgt die neue Anfrage. Ich frage den Senat: Grundsätzlich ist der Senat zur Beantwortung Parlamentarischer Anfragen verpflichtet, soweit ihm die Informationen aus dem eigenen Verwaltungsbereich vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wie etwa bei internen Unternehmensdaten, kann er selbst die erforderlichen Informationen durch eine Auskunft der betroffenen Unternehmen erhalten. Bei öffentlichen Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt ist, besteht die Besonderheit, dass diese Unternehmen dem Senat im Rahmen des Beteiligungsverhältnisses zur Auskunft unabhängig davon verpflichtet sein könnten, ob es Drucksache 21/10145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sich bei den begehrten Auskünften um schutzwürdige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Derartige besonders schutzwürdige Daten existieren tatsächlich im Rahmen jeder unternehmerischen Tätigkeit, auch bei öffentlichen Unternehmensträgern , die keine Grundrechtsträger sind, vergleiche etwa BVerwG, Beschl. v. 19. Januar 2012 - Az. 20 F 3/11. Für den Umgang mit diesen Daten im Rahmen von Parlamentarischen Anfragen gilt der anerkannte verfassungsrechtliche Rahmen der Antwortpflicht des Senats. Auch insoweit unterliegt die Antwortpflicht des Senats also rechtlichen Grenzen, die sich aus höherrangigem Recht oder vorrangigem Verfassungsrecht ergeben können, vergleiche Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts vom 21.12.2010 – HVerfG 1/10, siehe dazu etwa schon Drs 20/2340. Grenzen der Antwortpflicht des Senats finden sich daher etwa in den §§ 394, 395 des Aktiengesetzes. Die Verschwiegenheitspflicht der von der Freien und Hansestadt Hamburg in den Aufsichtsrat städtischer Unternehmen entsandten Aufsichtsratsmitglieder verlagert sich insoweit auf den Senat, dem die entsandten Aufsichtsratsmitglieder berichten (vergleiche etwa OVG Berlin-Brandenburg 28. Januar 2015, Az. OVG 12 B 21.13). Entsprechendes gilt für die Informationen, die der Senat über das Auskunftsrecht als Gesellschafter nach § 51 a GmbHG erhalten hat (OVG Berlin-Brandenburg a.a.O.). Eine Weiterleitung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die der Senat gemäß §§ 51 a, 52 GmbHG erhalten hat, an die Bürgerschaft zur Beantwortung Parlamentarischer Anfragen, ohne dass diese von der Bürgerschaft gegen eine unbefugte Einsichtnahme geschützt würden , wäre daher unzulässig (vergleiche Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl. (2016), § 394, Rn. 42 m.w.N. sowie David, Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, 2. Auflage, Art. 25, Rn. 44). Vor dem Hintergrund, dass die Hamburgische Bürgerschaft die Verantwortung für den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch die Einschränkung des Anwendungsbereichs in § 1 Absatz 1 Satz 2 ihrer Datenschutzordnung bewusst ausgeschlossen hat, soweit diese Gegenstand einer Parlamentarischen Anfrage und/oder deren Beantwortung sind, bestünde bei Übermittlung der Daten an die Bürgerschaft keinerlei Schutz gegen eine unbefugte Einsichtnahme. Dem muss der Senat durch eine Verweigerung entsprechender Auskünfte Rechnung tragen. Der Senat ist durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gemäß §§ 52 GmbHG i.V.m. 394, 395 AktG teilweise an der Beantwortung der Fragen gehindert. Zu den insoweit geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft gehören auch Angaben zur Finanzplanung, Kalkulationsgrundlagen und Personalangelegenheiten (vergleiche BVerfG, Beschl. v. 14. März 2006, Az. 1 BvR 2087/03, 1 BvR 2111/03; BeckOK-Jäger, GmbHG, 29. Ed. (2016), § 52, Rn. 71). Die vom Senat verweigerten Antworten auf die Fragen 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 12. und 16. der Drs. 21/6624 betrafen Detailinformationen zur Kalkulation und zum Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen. Das Kita-Gutscheinentgelt ist eine Pauschale , der lediglich die zu erbringenden Leistungen gegenüberstehen. Der Einsatz dieser Mittel in Sachmittel und Personal ist ein wichtiger Faktor im Wettbewerb zwischen den Kita-Trägern. Die Veröffentlichung von Kalkulationsdetails der Elbkinder gGmbH könnten Mitbewerber in die Lage versetzen, eigene Kalkulationen mit denen der Elbkinder gGmbH abzugleichen und daraus Vorteile im Wettbewerb zu gewinnen. Bei den vom Senat verweigerten Antworten auf die Fragen 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 12. und 16. der Drs. 21/6624 handelte es sich deshalb um Geschäftsgeheimnisse der Elbkinder gGmbH, die vom Senat nicht offenbart werden durften. Diese Begründung gilt entsprechend für die Fragen 4., 5., 6., 8., 9., 10., 11., 14. und 18. dieser Anfrage. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH (Elbkinder, EHK) und der Elbkinder KITA Hamburg Servicegesellschaft mbH (EKSG) wie folgt: 1. Wie viele Kinder werden zum Stichtag 30.06.2017 in wie vielen Einrichtungen der Elbkinder in wie vielen Gruppen betreut? Bitte nach Krippen und Elementarkindern aufschlüsseln. Gibt es eine Obergrenze für die Gruppen im Krippen beziehungsweise im Elementarbereich? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10145 3 Wenn ja, wie hoch ist die jeweils? Die Elbkinder verfügen über 177 Einrichtungen. Krippe Elementar Gesamt Anzahl betreute Kinder im 7.303 14.885 22.188 Kita-Gutschein-System am Stichtag 28.02.2017 * * Verlässlich gesicherte Daten für aktuellere Abrechnungszeiträume liegen nicht vor, da die Kita- Gutscheine von den Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. Zur Auflistung nach Gruppen siehe Drs. 21/1158. Es gibt keine Obergrenzen für Gruppen im Landesrahmenvertrag. Die Fläche eines Raumes gibt aber eine Obergrenze vor. Innerhalb dieser Grenze entscheidet die Kita- Leitung über die Gruppengröße in Abhängigkeit der Kinderbedürfnisse und einer optimalen Personaleinsatzplanung. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen hat der Träger Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH? Bitte für den Stichtag 30.06.17 aufschlüsseln wie in Antwort zu 2. der Anfrage Drs. 21/1158 nach pädagogischen Fachkräften , pädagogischen Kita- Leitungen, Therapeutinnen, Verwaltungskräften in Kitas, Beschäftigten in der Zentrale, Hauswirtschaftsleiterinnen und Hausarbeiterinnen. Außerdem extra aufschlüsseln nach Anzahl der Hausarbeiterinnen und Hauswirtschaftlichen Betriebsleitungen, die bei den Elbkindern verblieben sind und denjenigen, die unter den Bedingungen der VKSG arbeiten. Ebenfalls angeben bitte die Gesamtzahl der geringfügig Beschäftigten. Funktion Elbkinder EKSG PädagogInnen 4.262 TherapeutInnen 163 Kita-Leitungen und stellv. Kita-Leitungen 424 Verwaltungskräfte in den Kitas 73 HausarbeiterInnen 109 711 Hauswirtschaftsleitungen 24 136 MitarbeiterInnen der Zentrale 175 Geringfügig Beschäftigte* 125 0 Summe 5.355 847 Gesamt 6.202 * Geringfügig Beschäftigte gibt es im Hauswirtschaftsbereich nicht. 3. Wie viele Kinder werden von der EKSG und den dafür zuständigen Servicekräften bei den Elbkindern täglich mit Essen versorgt? Angabe bitte für die Quartale 4/2016, 1/2017 und 2/2017 angeben. Auf Basis der Belegung mit Gutscheinen ab fünf Stunden inklusive Mittagessen werden im Durchschnitt Januar bis Dezember 2016 täglich 22.078 Kinder und im 1. Quartal 2017 22.437 Kinder in 177 Kitas mit Mittagessen versorgt. 4. Laut Aufgabenbeschreibung für die Hausarbeiterinnen ist es möglich, alle in der Reinigung wie auch in der Küche einzusetzen. In einem Ressourcenkonto einer jeden Kita wird genau aufgeschlüsselt, wie viele Reinigungsstunden und auch Küchenstunden jeder Kita zur Verfügung stehen . Wie viele Servicekräfte beziehungsweise Wochenstunden stehen vor diesem Hintergrund in jeder Kita für die Essensversorgung und wie viele Servicekräfte beziehungsweise Wochenstunden für die Reinigung oder andere Aufgaben zur Verfügung? Bitte tabellarisch für die vier Quartale für das Jahr 2016 und für die ersten beiden Quartale 2017 angeben. Die Frage nach dem Ressourcenkonto betrifft die Kalkulation der Leistung und ist somit ein Geschäftsgeheimnis. Das Ressourcenkonto legt fest, welche Ressourcen die Kitas zum Beispiel für Personal, Hauswirtschaft, Lebensmittel und vieles mehr zur Verfügung haben. Es handelt sich hierbei um auf die Elbkinder bezogene Tatsachen Drucksache 21/10145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 und Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung die Elbkinder beziehungsweise die EKSG ein berechtigtes Interesse haben (siehe Vorbemerkung). 5. Wie viele Mitarbeiter/-innen der Elbkinder werden durchschnittlich täglich durch die Servicekräfte mit Essen versorgt? Bitte aufschlüsseln nach Mitarbeiterinnen, FSJlern und Praktikanten. Wenn das nicht möglich ist, bitte Berechnungen für das Gesamtjahr 2016 angeben und für 2017 für das erste Halbjahr und/oder für den Stichtag 01.06.2017 angeben. Es werden durchschnittlich täglich 1.230 Mitarbeiter/-innen in 177 Kitas mit Essen versorgt. Eine differenzierte Auflistung nach Mitarbeitergruppen ist technisch nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Im Übrigen handelt es sich bei der Frage nach den Mitarbeitergruppen (FSJ et cetera) um ein Geschäftsgeheimnis, da die Ausgestaltung der Leistung betroffen ist. Aus der Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft kann der Wettbewerber ablesen, wie die pädagogische Fachkräfteausstattung der Elbkinder aussieht (siehe Vorbemerkung). 6. Wie viele Beschäftigte der EKSG arbeiten mit wie vielen Stunden als Hausarbeiterinnen beziehungsweise Hauswirtschaftsleitungen bei der EKSG oder den Elbkindern? Bitte für das Jahr 2016 und 2017, Stichtag 30.06.17, getrennt in gleicher Weise wie in der Tabelle aus Drs. 21/1158 für die Elbkinder und die EKSG aufschlüsseln nach geringfügig Beschäftigten , bis zu 20, 25, 30, 35 Wochenstunden und Vollzeit. Beschäftigungs- Gruppe Gesamt Anzahl 31.12.2016 Gesamt Anzahl 30.06.2017 EHK Hauswirtschaftsleitungen 25 24 EHK Hausarbeitskräfte 120 109 EKSG Hauswirtschaftsleitungen 134 136 EKSG Hausarbeitskräfte 709 711 Weitergehende Differenzierungen nach Stundenzuschnitten unterliegen aus Wettbewerbsgründen dem Geschäftsgeheimnis. Ein Wettbewerber kann aus den Stundenzuschnitten die Attraktivität der Stellen ablesen und sich durch das Angebot höherer Stellenumfänge einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dies ist vor dem Hintergrund des Bewerber-/-nnenmangels im Bereich der Hauswirtschaft ein wichtiger Faktor (siehe Vorbemerkung). 7. Bitte eine Auflistung in gleicher Art für diejenigen Beschäftigten, die für die Essensversorgung zuständig sind. Siehe Drs. 21/6624. 8. Wie hoch ist der Kostensatz für das Essen pro Kind, mit dem die Elbkinder und die VKSG kalkulieren müssen? Bitte für das Jahr 2016 und für 2017 für den Stichtag 30.06.17 angeben. Mit welchem zusätzlichen Leistungsentgelt rechnet die Elbkinder bei Behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern? Mit der Umstellung auf das Kita-Gutschein-System wurde eine Entgeltfinanzierung geschaffen, die den Kita-Trägern in Abhängigkeit von der erbrachten Leistung (Kita- Gutschein) ein pauschaliertes Entgelt vergütet. Die Kita-Träger können selbst bestimmen , welche Aufwendungen sie für einzelne Kostenfaktoren wie Essen einsetzen. Die Höhe des von den Elbkinder festgelegten Kostensatzes für die Mittagsverpflegung unterliegt dem Geschäftsgeheimnis (siehe Vorbemerkung). 9. Wie viel zahlt die Stadt Hamburg für die Verpflegung pro Krippenkind, pro Elementarkind und pro Integrationskind pro Tag oder Monat? Wie viel wird davon in Personal eingesetzt? Die Frage nach dem Personaleinsatz betrifft die Kalkulation der Leistung und ist somit ein Geschäftsgeheimnis (siehe Vorbemerkung). Im Übrigen siehe Antwort zu 8. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10145 5 10. Mit welchem zusätzlichen Leistungsentgelt rechnen die Elbkinder bei Behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern in Bezug auf Verpflegung und Serviceleistungen der Hauswirtschaft? In Abhängigkeit der erbrachten Leistung (Kita-Gutschein) wird ein pauschaliertes Entgelt vergütet. Im Übrigen siehe Antwort zu 8. und Vorbemerkung. 11. Die Einführung des FIT KID-Zertifikats erfolgte im Jahre 2011. Hat es – daraus resultierend – eine Anpassung der Aufgabenbeschreibung gegeben ? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Bei Vorliegen einer Aufgabenbeschreibung bitte diese als Anlage beifügen. Es hat keine Anpassung der Aufgabenbeschreibungen gegeben. Aufgabenbeschreibungen gehören zum Geschäftsgeheimnis, da sie einen detaillierten Einblick in die Organisation des Unternehmens – hier: Hauswirtschaftsbereich – geben. Ein Wettbewerber kann hieraus für sich Rückschlüsse zur Effizienzsteigerung seiner Betriebsorganisation ziehen und damit seine Wettbewerbsfähigkeit stärken. Diese Informationen sind auf die Elbkinder bezogene Tatsachen und Vorgänge, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung die Elbkinder beziehungsweise die EKSG ein berechtigtes Interesse haben (siehe Vorbemerkung). 12. In Folge der 2005 stattgefundenen Auslagerung eines großen Teils der Servicekräfte kam es nicht nur zur Absenkung der Gehälter, sondern es verließ auch eine ganze Reihe von Mitarbeitern/-innen den Betrieb. In der Folge kam es zu einer Absenkung des Personalbemessungsschlüssels . a. Wie hoch war die Absenkung? b. Welche Auswirkungen hatte das aus Sicht der Elbkinder auf die Anforderungen der Hausarbeiter/-innen und Hauswirtschaftsleitungen ? c. Wurde dazu damals eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat erzielt? d. Wie sah diese aus? e. Wenn es keine Vereinbarung gab und gibt, warum wurde keine Vereinbarung abgeschlossen? Der Personalschlüssel hat sich nicht verändert. Im Übrigen siehe Drs. 21/6624. 13. Welche zusätzlichen Qualitätsstandards beziehungsweise Aufgaben müssen für bei der Versorgung mit Diät-Essen beachtet werden? Wie werden die 48 FIT KID-Qualitätsanforderungen für die Speisepläne in der Personalplanung berücksichtigt? Siehe Drs. 21/6624. 14. In welcher Höhe wird der zusätzliche Dokumentationsbedarf angerechnet ? Ein etwaiger Aufwand für die Dokumentation ist Bestandteil der Aufgabenbeschreibungen . Im Übrigen siehe Antwort zu 11. und Vorbemerkung. 15. Welche Auswirkungen haben Abwesenheiten aufgrund von Urlaub, Fortbildung oder Krankheit auf die Einhaltung des FIT KID-Standard? Sind diese in den Personalbemessungen für die Servicekräfte berücksichtigt? Ab welchem Personalbestand muss reagiert werden, um den FIT KID- Standard weiter zu gewährleisten? Bitte die Argumente ausführen. Wenn es dazu keine Überlegungen gibt, bitte angeben warum nicht. Siehe Drs. 21/6624. Drucksache 21/10145 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 16. Gibt es Fortbildungen für die Mitarbeiter/-innen zum Thema Essen? Wenn ja, welche Art von Fortbildung gibt es? Bitte Fortbildungen für das Jahr 2017 in einer Liste unter Angabe der Anzahl der Teilnehmer/-innen beifügen. Es gibt sowohl Fortbildungen zum Thema Essen/Ernährung als auch zum Thema Ernährungsbildung. Alle Fortbildungen zum Thema Essen/Ernährung orientieren sich an den aktuellen Standards, wie sie im Rahmen der FIT KID-Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) vorgesehen sind. Bestimmte Fortbildungen bereiten sowohl die Hausarbeiter/-innen als auch die Hauswirtschaftsleitungen gezielt auf die FIT KID-Zertifizierung vor. Zusätzlich wurden 24 Hausarbeiter/-innen – insbesondere in Kitas ohne eigene Hauswirtschaftsleitung – im Rahmen einer Weiterbildung zur „Expertin für Kinderernährung“ qualifiziert. Neben diesen in Seminarform angebotenen Fortbildungen bieten die Elbkinder auch Inhouse-Fortbildungen zum Thema „Ernährungscoaching“. Die Fortbildungen werden zielgruppenspezifisch ausgeschrieben (Hausarbeiter/ -innen, Hauswirtschaftsleitungen, stellvertretende Hauswirtschaftsleitungen). Dort, wo das Thema Ernährung unter dem Fokus „Ernährungsbildung“ angeboten wird, stehen die Fortbildungen nicht nur den pädagogischen Fachkräften, sondern auch den Mitarbeitenden aus dem Bereich Hauswirtschaft offen. Die in der folgenden Übersicht genannten Fortbildungen werden kontinuierlich seit 2011 angeboten. Seit 2014 verfügen die Elbkinder über eine entsprechende Software zur elektronischen Erfassung der Teilnehmerzahlen. Die folgende Tabelle zeigt auch die Teilnehmerzahl (TN): Kurstyp Datum Tage TN Das tut mir gut! – Ergonomie im Hauswirtschaftsbereich 25.01.2017 1 13 Als HWL die Vielfalt managen- interkulturelle Teams im Hauswirtschaftsbereich 06.02.2017 2,5 12 Praxisseminar: Unser Essen in der Kita - Grundlagen für Hausarbeiterinnen 28.02.2017 2 14 Wie war das noch mal? – Auffrischungskurs für erfahrene Hausarbeiterinnen 08.03.2017 1 7 Wissen aktuell halten – Austausch für erfahrene Hausarbeiterinnen mit jährlich wechselnder Themenstellung 05.04.2017 1 13 Hygiene in Kitas – Ein Fachseminar für Hauswirtschaftsleitungen 20.04.2017 1 12 QM in der Hauswirtschaft als Führungsaufgabe nicht nur für HWLs! 26.04.2017 2,5 8 Allergenkennzeichnung – Herausforderung für den Betrieb 27.06.2017 0,5 14 Zeitfresser in der Gebäudereinigung – Ist es wirklich schon so spät? 28.06.2017 2 13 Fit für FIT KID - gut vorbereitet für die Auditierung der DGE 12.07.2017 1 13 Das tut mir gut! – Ergonomie im Hauswirtschaftsbereich 13.09.2017 1 13 Frischer Wind für den Speiseplan 21.09.2017 2 14 FIT KID-Standards unter die Lupe genommen! 25.09.2017 2 10 Ergebnisorientierte Reinigung – Wie setze ich sie um? 25.10.2017 2 11 Meine Rolle als Hausarbeiterin in der Kita 01.11.2017 2 11 Mehr Sicherheit im Umgang mit Nahrungsmittelallergien und –unverträglichkeiten 14.11.2017 2 18 Grundlagen und neue Methoden der Gebäudereinigung – mit praktischen Übungen 15.11.2017 2 15 Heben und Tragen – aber richtig!? 31.12.2017 1 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10145 7 Kurstyp Datum Tage TN Trends in der Gebäudereinigung: Updates und andere Fragen für hauswirtschaftliche Führungskräfte - ein kreisbezogenes Inhouse-Angebot 31.12.2017 1 0 29,5 211 17. Die Versorgung mit Essen hat auch pädagogische Aspekte. In welcher Art und Weise wird das in der Arbeit der Servicekräfte berücksichtigt? Wie kooperieren diese mit den anderen Berufsgruppen? Gibt es gemeinsame Treffen des pädagogischen und therapeutischen Personals mit den Hauswirtschaftsleitungen? Wie wird der erhöhte Geschirraufwand berücksichtigt, der durch das Heranführen der Kinder an selbstständiges Essen entsteht? Welche Zeitkontingente stehen dazu zur Verfügung ? Siehe Drs. 21/6624. 18. Kommt es vor, dass nicht genügend Personal im Bereich der Essensversorgung vorhanden ist? Wenn ja, wie wird dann reagiert? Gibt es eine eigene Reserve oder „Feuerwehr“ oder wird Fremdpersonal über Zeitarbeitsfirmen angefordert ? Wenn dieser Fall bis jetzt nicht aufgetreten ist, sind die Elbkinder auf solch einen Fall vorbereitet? Die Elbkinder haben für diese Fälle Vorkehrungen getroffen. Die Frage nach der detaillierten Organisation von Personalausfällen/-abwesenheiten stellt ein Geschäftsgeheimnis dar. Aus der Darlegung der Maßnahmen bei Personalausfällen kann ein Wettbewerber für seine Personalallokation Ideen entwickeln, die seine Personal- und damit Marktsituation gerade vor dem Hintergrund des Bewerber-/-innenmangels deutlich erhöhen kann (siehe Vorbemerkung). 19. Wie hoch ist die Bruttovergütung bei den Hausarbeitern/-innen und den Hauswirtschaftsleitungen der EKSG? Zur monatlichen Vergütung im Rahmen des EKSG-Tarifvertrages im TV-AVH für eine Vollzeitkraft (Arbeitnehmerbrutto in Euro) siehe folgende Tabelle: Tätigkeit Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Hauswirtschafterin 1.740,94 1.774,42 1.806,22 Stellvertretung HWL 1.799,64 1.835,63 1.871,62 Verantwortliche Mittagessen 1.884,52 1.922,22 1.959,91 HWL bis 89 Mittagessen 2.467,07 2.516,42 2.565,76 HWL 90 bis 159 Mittagessen 2.663,37 2.716,64 2.769,91 HWL 160 bis 229 Mittagessen 2.859,68 2.916,87 2.974,07 HWL 230 bis 389 Mittagessen 3.055,98 3.117,11 3.178,22 HWL ab 390 Mittagessen 3.252,29 3.317,34 3.382,38 Hinzu kommt eine Jahressonderzahlung in Höhe von 80 Prozent sowie gegebenenfalls eine Leistungsorientierte Zuwendung gemäß TV-VKSG.