BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10154 21. Wahlperiode 29.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 23.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsbau am Saseler Weg – Wann geht es voran? (5) Seit vielen Jahren wird das rund 10.000 Quadratmeter große Grundstück Saseler Weg 11 in zentraler Lage von Volksdorf nicht mehr für schulische Zwecke genutzt. Vor über drei Jahren wurde im Bezirk eine Planung für die Fläche entwickelt. Bereits 2014 wurde das Grundstück dann vom Landesbetrieb Immobilienmanagement ausgeschrieben. Im März 2016 wurde gemäß Drs. 21/5549 bereits ein Vorbescheid zur Bebauung der Fläche erteilt. In der Drs. 21/8623 hat der Senat dann ausgeführt, dass die Kommission für Bodenordnung einem Verkauf des Grundstücks am 23. März 2017 zugestimmt hat. Daraus geht allerdings nicht hervor, ob der Verkauf auch umgesetzt wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der genaue Sachstand des Veräußerungsverfahrens für das Grundstück Saseler Weg 11? Wurde das Grundstück inzwischen verkauft ? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgte am 17. Juli 2017. 2. Wurden gegenüber den Angaben in Drs. 21/5549 inzwischen weitere Bauvoranfragen, Vorbescheids- oder Bauanträge für das Grundstück mit jeweils welchem Inhalt gestellt? Wie ist der Stand des baulichen Genehmigungsverfahrens? Seit dem in der Drs. 21/9352 genannten Vorbescheid (vom 15. März 2016) wurden keine weiteren Bauvoranfragen, Vorbescheids- oder Bauanträge für das Grundstück gestellt. 3. Wann wird mit dem Beginn der Bebauung und Erschließung der Fläche gerechnet? 4. Welche einzelnen Fristen wurden zur Umsetzung der Bebauung für dieses Grundstück vertraglich vereinbart? Die Frist zur Bauantragsstellung beträgt vier Monate nach Beurkundung. Der Käufer muss sechs Monate nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Bebauung beginnen. Innerhalb von 18 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung muss der Kaufgegenstand bebaut sein.