BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10163 21. Wahlperiode 29.08.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Schadensersatzpflichten wegen Senatorenäußerungen Nach Medienberichten hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) in einem Gerichtsverfahren mit spanischen Gurkenherstellern einen Vergleich geschlossen, der die FHH mehrere Hunderttausend Euro kostet. Hintergrund ist eine unzutreffende Warnung von Frau Senatorin Prüfer-Storcks im Zusammenhang mit der EHEC-Krise. Ich frage den Senat: Zwischen Mai und Juli 2011 ereignete sich in Norddeutschland nicht nur der größte EHEC-Ausbruch (durch die sogenannten enterohämorrhagischen E. coli), der je in Deutschland beschrieben wurde, sondern der weltweit bisher größte Ausbruch des hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS). Auch rückblickend stellte sich hier eine enorme Bedrohung der öffentlichen Gesundheit dar: Es handelte sich um schwere und schwerste Krankheitsbilder und -verläufe mit erheblicher Sterblichkeit auch bei Menschen ohne Vorerkrankungen. Viele Patienten, vor allem ältere Personen weiblichen Geschlechts und Kinder, mussten intensivmedizinisch und mit Dialyse behandelt werden. Die Therapieoptionen waren begrenzt und mit unklarer Wirksamkeit. Die Fallzahlen stiegen innerhalb von Tagen extrem stark an, ohne Gewissheit, wann der Ausbruch beendet sein würde. Insgesamt erkrankten mindestens 3.842 Menschen in Deutschland an der Infektion mit dem gefährlichen Darmkeim EHEC. Bei 855 davon stellte sich die oben genannte lebensgefährliche Komplikation HUS ein, die sich unter anderem in Blutarmut und Nierenversagen äußert. Deutschlandweit starben 53 Menschen an den Folgen dieser Erkrankung. Von der Epidemie betroffen waren vor allem die fünf nördlichsten Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig- Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Der Ausbruch 2011 wurde durch den E.coli-Stamm, Serotyp O104:H4, verursacht. Gefunden und nachgewiesen wurde auf den Gurken der Klägerin der E.coli-Stamm, Serotyp O8:H19, ein ebenfalls hochtoxischer Serotyp, der schwerste gesundheitliche Folgen auslösen kann. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Warnung vor den Gurken. Das Landgericht hat in seinem Grundurteil (Az. 303 O 379/11) bestätigt, dass die FHH unter diesen Umständen die positiven Analyseergebnisse an die Öffentlichkeit nicht nur geben durfte, sondern sie dies sogar musste. Allerdings wurde geurteilt, dass die Behörde einen Zusammenhang zwischen Gurken und Verursachung der Epidemie hergestellt habe. Hiergegen war die FHH in Berufung gegangen. Um den langen Klageweg abzukürzen und um weitere Prozesskosten zu sparen, haben sich alle Seiten auf einen Vergleich geeinigt, der summenmäßig weit von der Klagforderung entfernt ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch war die Klageforderung? Drucksache 21/10163 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Forderung der Klägerin gegen die FHH betrug 2,347 Millionen Euro. Ein weiteres betroffenes Unternehmen hatte angekündigt, im Falle des Erfolgs der Klägerin zu klagen. Die Forderungen beliefen sich auf 1,647 Millionen Euro gegen die FHH. 2. Weswegen wurde die Klage erhoben? Die spanischen Firmen Frunet sowie Costa de Almeria (Hortofruticola) forderten Schadensersatz für entstandene Einnahmeausfälle sowie Vernichtungskosten für nicht absetzbare Gurken aufgrund der Veröffentlichung der oben genannten Unternehmensnamen in der Pressemitteilung vom 27. Mai 2011 der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Sie behaupteten, mit den Presseäußerungen sei der Eindruck erweckt worden, die Gurken seien Ursache der tödlichen Erkrankungen gewesen. Der Pressemitteilung lagen Untersuchungsergebnisse des Instituts für Hygiene und Umwelt zugrunde, wonach auf dem Höhepunkt der EHEC- und HUS-Krise im Jahre 2011 EHEC-Erregerstämme mit entsprechenden Subtypen auf den Gurken dieser Lieferanten gefunden worden waren. Auch wenn auf den Gurken der Klägerin der Serotyp O8:H19, der schwere Infektionen einschließlich HUS auslösen kann, nachgewiesen wurde, entsprach dieser nicht dem Verursacher der 53 Todes- und fast 4.000 Infektionsfälle. Bevor der Serotyp in einem mehrtägigen Laborverfahren geklärt werden konnte, ist vor dem Verzehr der Gurken gewarnt worden. 3. Welche Zahlungen muss die FHH im Rahmen des Vergleichs inklusive der Prozess- und Rechtsanwaltskosten leisten? Die Vergleichssumme entspricht einer Generalquittung (das heißt, es können keinerlei weitere Kosten und Forderungen aus diesem Sachverhalt entstehen) und beträgt insgesamt 962.100 Euro. Das ist ungefähr ein Viertel der Gesamtforderungssumme (25 Prozent von rund 3,86 Millionen Euro, siehe oben). Dabei entfallen 403.945 Euro für Costa de Almeria (Hortofrutícola) und 558.155 Euro für Frunet (dies entspricht einer Aufteilung im Verhältnis von 42 zu 58). Damit sind sämtliche Forderungen der Klägerin sowie der gegebenenfalls beitretenden Beteiligten im Zusammenhang mit dem der Klage zugrundeliegenden Sachverhalt abgegolten. Die Kosten der ersten Instanz werden von der Klägerin zu 75 Prozent und von der Beklagten zu 25 Prozent getragen. Die Kosten der Berufungsinstanz werden gegeneinander aufgehoben. Im Verhältnis zwischen der Firma Costa de Almeria und der FHH trägt jede Seite ihre außergerichtlichen Kosten. Die Umsetzung des Vergleichs erfordert eine dezidierte Kostenaufstellung, die sich derzeit in Erarbeitung befindet. 4. Welche sonstigen Kosten hat die FHH durch diese Äußerungen der Senatorin gehabt? Keine. 5. Ist mit dem Vergleich Generalquittung erteilt worden? Ja, siehe Antwort zu 3. 6. Aus welcher Produktgruppe werden diese Kosten bedient? Die Produktgruppe lautet 25801 (Verbraucherschutz). 7. Wurden hierfür Rückstellungen gebildet? Wenn ja: in welcher Höhe? Wenn nein: warum nicht? Mit Eingang der Klage und Bezifferung der Klageforderung wurden im Rahmen der ordnungsgemäßen Haushaltsführung Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen betrugen für Frunet 2.693.763,51 Euro und für Costa de Almeria (Hortofruticola) 1.890.520,04 Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10163 3 8. Welche weiteren Klagen wurden gegen die FHH wegen Äußerungen von Senatoren seit 2011 erhoben? Bitte alle Klagen detailliert beschreiben: Warum wurden sie erhoben? Welcher Anspruch wurde in welcher Höhe geltend gemacht? Wie war der Ausgang des Verfahrens? Welche Zahlungen hat die FHH geleistet (Hauptforderung sowie Prozess- und Anwaltskosten)? Keine.