BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10167 21. Wahlperiode 01.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 24.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Was hat die Symbolpolitik des rot-grünen Senats den hörbehinderten Schülerinnen und Schülern bisher gebracht? Vor gut zwei Jahren hat die Bürgerschaft auf Antrag der Regierungsfraktionen die Einführung der Deutschen Gebärdensprache als Wahlpflichtfach an ausgewählten Schulen in Hamburg beschlossen und zum Schuljahr 2016/ 2017 hat der rot-grüne Senat dies umgesetzt. Nach gut einem Jahr ist es Zeit für eine Zwischenbilanz, zumal eine Überweisung und damit angemessene sachliche Diskussion des Antrags der Regierungsfraktionen in den Schulausschuss damals von den Fraktionen der SPD und GRÜNEN abgelehnt worden war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist als eigenständige Sprache offiziell anerkannt und für die eigenständige Kommunikation gehörloser Menschen unerlässlich. Die Bürgerschaft hat beschlossen, dass an Schwerpunktschulen, die Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Hören“ betreuen, auf Antrag der Schulen das Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“ eingeführt werden kann. Dies erfordert als Voraussetzung die Erstellung eines Rahmenplans für Deutsche Gebärdensprache. Hierzu hat die zuständige Behörde eine Bildungsplankommission mit externen Expertinnen und Experten eingerichtet, die von einem Beirat begleitet wurde. Der Rahmenplan wurde zum Schuljahr 2017/2018 erarbeitet und in Kraft gesetzt und bildet nun zusammenfassend Inhalte des Unterrichts und den Kompetenzerwerb im Fach DGS in den drei Schulformen Grundschule, Stadtteilschule und Gymnasium (Sek I) ab. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schulen mit Förderschwerpunkt „Hören“ gibt es aktuell in Hamburg? Die Elbschule – Bildungszentrum für Hören und Kommunikation ist eine spezielle Sonderschule mit diesem Förderschwerpunkt. Im Bereich der gymnasialen Oberstufe fördert darüber hinaus die Stadtteilschule Hamburg-Mitte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Hören und Kommunikation. Im Rahmen der Inklusion besuchen zudem weitere Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf weitere allgemeine Schulen. An berufsbildenden Schulen können sich Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Hören und Kommunikation für alle berufsbildenden Bildungsgänge des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) bewerben, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Um ihnen die ungehinderte Teilhabe zu ermöglichen, erhalten die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf individuelle Unterstützung im Rahmen von Eingliederungshilfe, zum Beispiel in Drucksache 21/10167 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Form von technischen Hilfsmitteln oder Gebärdensprachdolmetscherleistungen. Dazu bietet das Beratungs- und Unterstützungszentrum des HIBB den Schülerinnen und Schülern beziehungsweise Auszubildenden sowie Lehrkräften und anderen Beteiligten Beratung und Unterstützung an. 2. Wie viele und welche Schulen bekundeten seit Einführung der Deutschen Gebärdensprache als Wahlpflichtfach ihr Interesse daran? Wie viele und welche davon haben einen Antrag auf Einführung an ihrer Schule eingereicht und wo wurde es umgesetzt? Über die Einführung von Wahlpflichtfächern, für die ein von der zuständigen Behörde erstellter Rahmenplan vorliegt, entscheiden die Schulen in eigener Verantwortung; eine statistische Erhebung erfolgt nicht. Nach Kenntnis der zuständigen Behörde wurde im Schuljahr 2016/2017 Deutsche Gebärdensprache als Wahlpflichtfach in der Elbschule – Bildungszentrum für Hören und Kommunikation sowie in der Stadtteilschule Hamburg-Mitte unterrichtet. Darüber hinaus gab es an der Max-Brauer-Schule im Rahmen des schulischen Ganztagsangebots Deutsche Gebärdensprache als Wahlangebot. 3. Welche konkreten Lehrpläne sind Grundlage des Wahlpflichtfachs Deutsche Gebärdensprache? Siehe Rahmenplan Deutsche Gebärdensprache: http://www.hamburg.de/contentblob/ 9212584/de5a952e80d13fa3a7ebf67fb345ac54/data/gebaerdenspr-.pdf. 4. Nach Aussage des Schulsenators soll der Lehrinhalt an Schulen nicht weiter aufgebläht werden. Wie verträgt sich das mit der Einführung der Deutschen Gebärdensprache als Wahlpflichtfach und welche Lehrinhalte wurden dafür gestrichen? Lehrinhalte wurden für die Ermöglichung des Wahlpflichtfachs Deutsche Gebärdensprache nicht gestrichen. Im Rahmen des Wahl- beziehungsweise Wahlpflichtangebots einer Schule treffen die Schülerinnen und Schüler ihre Wahl für das Fach, das sie belegen möchten. Die Schule trifft nach den Anmeldezahlen und den jeweiligen schulorganisatorischen Möglichkeiten die Entscheidung, ob das entsprechende Kursangebot eingerichtet werden kann. 5. Welche Werbemaßnahmen wurden bisher unter Einsatz welcher Haushaltsmittel an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt „Hören“ zur Einführung des Wahlpflichtfachs Deutsche Gebärdensprache durchgeführt? Nach Angaben der Schulen wird das Wahlpflichtfach Deutsche Gebärdensprache im Rahmen der üblichen Präsentation der Wahlpflichtfächer jeweils unmittelbar nach Schuljahresbeginn vorgestellt. An der Elbschule – Bildungszentrum für Hören und Kommunikation sind Werbemaßnahmen nicht erforderlich, da ein entsprechendes Unterrichtsangebot etablierter Bestandteil des Schulprofils ist. 6. An welchen Schulen wurden im Schuljahr 2016/2017 wie viele Schüler im Wahlpflichtfach Deutsche Gebärdensprache unterrichtet? Bitte insgesamt und Schüler je Schule angeben. An der Elbschule – Bildungszentrum Hören und Kommunikation nahmen 32 Schülerinnen und Schüler am Wahlpflichtangebot Deutsche Gebärdensprache teil, weitere 94 Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Gehörlosigkeit auf die Kommunikation mithilfe der Deutschen Gebärdensprache angewiesen sind, belegten Deutsche Gebärdensprache als Pflichtfach. An der Stadtteilschule Hamburg-Mitte nahmen sechs Schülerinnen und Schüler am Wahlpflichtangebot Deutsche Gebärdensprache teil. An der Max-Brauer-Schule nahmen im Rahmen des schulischen Ganztagsangebots 23 Schülerinnen und Schüler am Wahlangebot Deutsche Gebärdensprache teil. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10167 3 7. An welchen Schulen werden im Schuljahr 2017/2018 wie viele Schüler im Wahlpflichtfach Deutsche Gebärdensprache unterrichtet? Bitte gesamt und Schüler je Schule angeben. Zum Schuljahr 2017/2018 liegen der zuständigen Behörde noch keine Angaben zu Schülerzahlen im Fach Deutsche Gebärdensprache vor. 8. Hat es durch die Einführung des Wahlpflichtfachs Deutsche Gebärdensprache vor zwei Jahren Änderungen gegeben bezüglich der erforderlichen und vom Senat zur Verfügung gestellten Ressourcen – insbesondere mit Blick auf Personal, Lehrstunden und Sachmittel? Wenn ja, bitte genau auflisten; insbesondere wie viele verbeamtete und angestellte Lehrkräfte sowie Honorarkräfte zur Verfügung stehen. Wenn nein, warum nicht? Es hat keine Änderungen der Ressourcenzuweisung gegeben. Die Ausstattung der Schulen erfolgt im Rahmen der geltenden Bedarfsgrundlagen, die die jeweilige Stundentafel der Klassenstufen abdeckt. Die Mittel für Wahlpflichtunterricht, auch für Deutsche Gebärdensprache, sind darin enthalten. 9. In welcher Höhe standen für die Ein- und Durchführung des Wahlpflichtfachs Deutsche Gebärdensprache im Schuljahr 2016/2017 Mittel zur Verfügung? Auf welche Summe beliefen sich die tatsächlichen Kosten? Mit welchen Kosten rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für das Schuljahr 2017/2018? Für die Erstellung des Rahmenplans für das Fach Deutsche Gebärdensprache erhielten im Schuljahr 2016/2017 fünf Lehrkräfte zur Mitarbeit in der hierfür eingesetzten Rahmenplankommission Anrechnungsstunden in Höhe von insgesamt 15,83 WAZ (Stellenanteil 0,34). Eine Rechnung über die Druckkosten des Rahmenplans liegt der zuständigen Behörde noch nicht vor. Die Durchführung des Fachunterrichts erfolgt im Rahmen der regulären Ressourcenzuweisung für Personal und Unterricht der jeweiligen Schule. Im Übrigen siehe Drs. 21/5054. 10. Ist eine Evaluierung geplant und wenn ja, wann wird diese vorgenommen ? Wenn nein, warum nicht? Gemäß §§ 4, 5 der Verordnung über das Verfahren zum Erlass von Bildungsplänen vom 1. Juli 1997 wird ein Bildungsplan in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren erprobt. Sodann beschließt die zuständige Behörde auf der Grundlage der Auswertung der Erprobungsphase über seine endgültige Verbindlichkeit.