BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10174 21. Wahlperiode 01.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 24.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Wann überprüft der Senat endlich wirksam die Einhaltung des Passivraucherschutzgesetzes in Hamburg? (III) Noch immer kommt es regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung wegen Verstößen gegen die geltenden Regelungen zum Passivraucherschutz in Hamburg. Am 1. September 2012 ist das novellierte Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) in Kraft getreten. Danach darf auch in Restaurants wieder geraucht werden, sofern abgeschlossene Räume unter speziellen Auflagen dazu eingerichtet werden. „Insbesondere die technischen Voraussetzungen an Abgeschlossenheit und Belüftung der Räume“ (HmbPschG) wurden mit der vom Senat am 11. September 2012 erlassenen Hamburgischen Passivraucherschutzverordnung (HmbPSchV) im Detail definiert . Doch leider wird sich vielfach nicht daran gehalten. Wie aus mehreren Anfragen von mir (Drs. 20/6948, 20/9414, 20/9644, 21/760 und 21/5726) hervorging, war die Zahl der Verstöße gegen das HmbPSchG in der Vergangenheit relativ hoch, die Zahl der Kontrollen aber äußerst gering. So wurde zum Beispiel im Jahr 2015 in den Bezirken Hamburg -Nord und Eimsbüttel nicht eine einzige Kontrolle auf Einhaltung des HmbPSchG durchgeführt. Dieses Missverhältnis ist bezeichnend für das Desinteresse des Senats an einem echten Nichtraucherschutz und ein Spiegelbild der katastrophalen Personalsituation in den Hamburger Bezirken. Es fügt sich in das traurige Bild, dass der Passiv- beziehungsweise Nichtraucherschutz im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN mit keinem Wort erwähnt wird. Es ist aber die Aufgabe des Senats, die Einhaltung von Gesetzen zu kontrollieren und sicherzustellen. Gerade die großen Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen sollten den Senat endlich zu stärkerem Handeln bewegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die hamburgische Verwaltung und ihre Fachämter und Fachabteilungen organisieren sich effektiv und stellen sich auf sich ändernde Rechtsgrundlagen ein. Das bedeutet, dass Gesetzesänderungen in der Regel im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bewältigt werden. So werden auch die Kontrollaufgaben nach dem Passivraucherschutzgesetz im Rahmen der üblichen Überwachungstätigkeit erledigt. Alle Daten in 2017 beziehen sich auf den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2017. Die Angabe der Halbjahreszahlen erfolgt unter Vorbehalt der Veröffentlichung der Gesamtjahreszahlen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/10174 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Kontrollen auf Einhaltung des HmbPSchG haben die Bezirke seit dem 1. September 2012 durchgeführt? Bitte nach Jahren, Art der Einrichtungen und Bezirken aufschlüsseln. Die Art der Einrichtung wird nicht differenziert erfasst. Es handelt sich überwiegend um gastronomische Betriebe. Für die Jahre 2012 bis 2015 wird auf die Drs. 20/6948, 21/760 und 21/5726 verwiesen. Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2016 39 13 0 3 0 2 5 2017 0 3 0 0 0 0 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt 2. Wie viele der unter 1. erfragten Kontrollen erfolgten jeweils anlassbezogen , wie viele routinemäßig? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln . Kontrollen auf Einhaltung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG) werden ausschließlich anlassbezogen oder im Rahmen der routinemäßigen Lebensmittelkontrollen durchgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/760 und Drs. 21/5726. 3. Wie viele Personen in den einzelnen Bezirksämtern waren seit September 2012 jeweils mit den Kontrollen befasst? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln und jeweils zu den Stichtagen 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres die Zahl der Beschäftigten, der Stellen und der Vakanzen angeben. Siehe Drs. 21/760 sowie 21/5726. Wie bereits in den Vorgängeranfragen erläutert, erfolgt die Kontrolle nach dem HmbPSchG im Rahmen der mit der Lebensmittelüberwachung zusammenhängenden Aufgaben und wird von dem hierfür zuständigen Personal erledigt. 4. Welche Anzahl an Verstößen gegen das HmbPSchG gab es seit September 2012? Bitte nach Jahren, Bezirken, Art der Verstöße und Art der Ahndung/Strafe aufschlüsseln. Für die Jahre 2012 bis 2015 wird auf die Drs. 20/6948, 20/9414, 21/760 sowie 21/5726 verwiesen. Belehrungen/Abmahnungen sowie Bußgelder/Verwarnungen eines Jahres können sich auch auf Verstöße im Vorjahr beziehen. Bezirk Verstöße in 2016 Ahndung von Verstößen in 2016 HH-Mitte 30 Belehrung/Abmahnung: 17* Bußgeld/Verwarnung: 14 Altona 9 Belehrung/Abmahnung: 7 Bußgeld/Verwarnung: 2 Eimsbüttel 5 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 3 HH-Nord 2 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 0 Wandsbek 6** Belehrung/Abmahnung: 4 Bußgeld/Verwarnung: 1 Bergedorf 2 Belehrung/Abmahnung: 2 Zwangsgeldverfahren: 2 Harburg 4 Belehrung/Abmahnung: 1 Bußgeld/Verwarnung: 3 Quelle: Bezirksämter/ Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt * Zwei unterschiedliche Gewerbeeinheiten beziehungsweise Betreiber in einer Einrichtung wurden belehrt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10174 3 ** Ein Verstoß wurde in 2017 bearbeitet. Bezirk Verstöße in 2017 Ahndung von Verstößen in 2017 HH-Mitte 2 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 0 Altona 8 Belehrung/Abmahnung: 3 Bußgeld/Verwarnung: 5 Eimsbüttel 1 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 1 HH-Nord 0 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 0 Wandsbek 4 Belehrung/Abmahnung: 3 Bußgeld/Verwarnung: 1 Bergedorf 0 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 0 Harburg 0 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt 5. Wie häufig kam es seit September 2012 zu Bürgerbeschwerden wegen Nichteinhaltung des HmbPSchG? Bitte nach Jahren, Bezirken und Art der Beschwerden aufschlüsseln. Die Art der Beschwerde wegen Nichteinhaltung des HmbPSchG wird statistisch nicht erfasst. In der Regel handelt es sich um Beschwerden über das Rauchen in gastronomischen Betrieben. Für die Jahre 2012 bis 2015 wird auf die Drs. 20/9414, 21/760 und 21/5726 verwiesen. Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2016 23 2 3 2 2 2 1 2017 0 2 0 0 0 0 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt 6. Wie häufig kam es seit September 2012 zu Anzeigen der Polizei wegen Verstößen gegen das HmbPSchG? Bitte nach Jahren, Bezirken und Grund der Anzeigen aufschlüsseln. Der Grund der Meldung durch die Polizei wird statistisch nicht erfasst. Für die Jahre 2012 bis 2015 siehe Drs. 20/9414, 21/760 und 21/5726. Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2016 2 0 2 0 1 0 0 2017 3 3 1 0 4 0 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt 7. Wie häufig kam es seit September 2012 zu Feststellungen von Verstößen gegen das HmbPSchG durch die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt? Bitte nach Jahren, Bezirken und Art der Verstöße aufschlüsseln. Siehe Antworten zu 4. und zu 6. 8. Wie häufig kam es seit September 2012 zu Mehrfachverstößen (mehrere Verstöße im selben Betrieb) gegen das HmbPSchG? (Bitte nach Jahren, Bezirken und Art der Verstöße aufschlüsseln.) Wie hat die zuständige Fachbehörde darauf reagiert? Nach Art der Mehrfachverstöße wird nicht gesondert differenziert. Für die Jahre 2012 bis 2015 siehe Drs. 20/6948, 20/9414, 21/760 und 21/5726. Drucksache 21/10174 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Mehrfach - verst. Hamburg- Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg- Nord Wandsbek Bergedorf Harburg 2016 11 0 3 0 0 2 1 2017 0 0 1 0 0 0 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Die Umsetzung des HmbPSchG sowie die Ahndung von Verstößen liegen in der Zuständigkeit der Verbraucherschutzämter der Bezirke. Eine Mitteilung durch die Bezirksämter an die zuständige Behörde im Fall von Mehrfachverstößen ergeht nicht. 9. Wie häufig kam es seit September 2012 wegen Verstößen gegen das HmbPSchG zu Abmahnungen und Bußgeldern? (Bitte einzeln, nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln.) Wie häufig wurde bei Betrieben die gewerberechtliche/gaststättenrechtliche Erlaubnis widerrufen? Bitte einzeln nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 4. Ein Widerruf der gewerberechtlichen Erlaubnis kam auch 2016 und 2017 in keinem der Bezirke vor. 10. Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde mit den Kontrollen zur Einhaltung des HmbPSchG zufrieden? Siehe Antworten zu 1. und zu 2. sowie Drs. 21/5726 und 21/7562. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 11. Wurden die Kontrollen zur Einhaltung des HmbPSchG im Auftrag oder durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/oder die Bezirksämter seit September 2012 evaluiert? Wenn ja, a) wann? b) durch wen genau? c) mit welchen Ergebnissen? d) welche Maßnahmen hat jeweils welche Stelle aus den Ergebnissen abgeleitet? Wenn nein, warum nicht? Ja, siehe Drs. 21/7562. 12. Welche Kennzahlen und Indikatoren verwenden der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/oder die Bezirksämter, um Effektivität und Effizienz der Kontrollen zur Einhaltung des HmbPSchG zu bewerten ? Siehe 21/7562 zur Evaluation des HmbPSchG. Als ein möglicher Indikator über die Zufriedenheit der Hamburger Bürgerinnen und Bürger über die Umsetzung des HmbPSchG kann die Anzahl der Bürgerbeschwerden genannt werden. Diese lag 2015 bei 31 Beschwerden und 2016 bei 35 Beschwerden und damit seit der Novellierung des Gesetzes im Jahre 2009 auf dem niedrigsten Stand. Aus der Evaluation geht ebenfalls hervor, dass ein gesteigertes Problembewusstsein in betroffenen Einrichtungen und ein daraus entwickeltes eigenes Beschwerdemanagement zum Rückgang der Beschwerden beigetragen hat.