BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10176 21. Wahlperiode 01.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 24.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Was passiert ab Oktober in Hamburg bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes ? Das Prostituiertenschutzgesetz ProstSchG ist zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Am 5. Juli unterrichtete die Senatorin der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) die Präsidentin der Bürgerschaft über den Sachstand zur Umsetzung des ProstSchG (Drs. 21/9609). Aus diesem Sachstandsbericht ergeben sich jedoch noch eine Reihe offener Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die ministeriell federführende Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) arbeitet gemeinsam mit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und dem Bezirksamt Altona intensiv daran, den Start sowohl für die gesundheitliche Beratung als auch das Anmelde- und betriebliche Erlaubnisverfahren im Oktober 2017 zu gewährleisten. Alle notwendigen Abstimmungsprozesse sind eingeleitet (zum Beispiel bezirkliche Anhörungsverfahren, Entwicklung der IT-Verfahren, Stellenausschreibungen und so weiter), aber noch nicht vollständig abgeschlossen. In Umsetzung der in Drs. 21/9609 dargestellten Zuständigkeiten ist eine förmliche Zuständigkeitsanordnung in Vorbereitung. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Das betrifft insbesondere die Personalkapazitäten, als auch Fragen zum Fortbildungskonzept. Auch der fachliche Diskurs auf Bund-Länder-Ebene ist darüber hinaus weiterhin nicht abgeschlossen . Das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant zwei weitere Besprechungen am 18. und 19. Oktober 2017. Angesichtes der Komplexität und Aufgabenfülle ist davon auszugehen, dass es weitere Länderbesprechungen geben wird. Im Übrigen siehe Drs. 21/9609. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Das federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 28. Juni zu einem Bund-Länder-Austausch eingeladen, bei dem es sowohl um die Regelungen zum betrieblichen Erlaubnisverfahren als auch zum Anmeldeverfahren der Prostituierten gegangen sein soll. a) Wer hat für Hamburg an diesem Austausch teilgenommen? b) Welches Ergebnis und welche Folgen für Hamburg hatte dieser Austausch? c) In welchen Punkten gibt es Einvernehmen mit den übrigen Bundesländern , in welchen nicht? Die BASFI hat an diesem Austausch teilgenommen. Es wurde verabredet, dass ab dem 1. Juli zumindest übergangsweise sichergestellt wird, Anzeigen nach § 37 Absatz Drucksache 21/10176 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2 ProstSchG von bereits tätigen Betrieben entgegenzunehmen. Darüber bestand weitgehend Einigkeit. Dies gilt auch im Hinblick auf die Erreichbarkeit für Nachfragen von Prostituierten. Seit Anfang Juli nimmt die BASFI die förmlichen Anzeigen der Betreiber entgegen (siehe http://www.hamburg.de/prostitution/betreiber/) und hat ein Funktionspostfach für Prostituierte eingerichtet (siehe http://www.hamburg.de/ prostitution/prostituierte/). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Die für das Anmeldeverfahren notwendige Softwareerfassungskomponente soll ab August zur Verfügung stehen. Ist dies der Fall? Wenn nein, warum nicht und was hat dies für Auswirkungen auf das Hamburger Anmeldeverfahren, das im Oktober starten soll? Bislang kann die Softwareerfassungskomponente von der Bundesdruckerei noch nicht bezogen werden. Gründe hierfür sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Nach telefonischer Auskunft der Bundesdruckerei (Stand 25. August 2017) soll der Bezug ohne weitere Zeitangabe in Kürze möglich sein. Solange diese Komponente nicht zur Verfügung steht, können die Vordrucke der Bundesdruckerei (Anmeldebescheinigung) nicht bedruckt werden. 3. Die Aufgabe der gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG soll an CASA blanca Altona übertragen werden, jedoch an einem anderen Ort stattfinden. a) Hat die Übertragung bereits stattgefunden? b) Wo soll die gesundheitliche Beratung stattfinden? c) Warum wurde sich für diesen Standort entschieden und warum ist der Standort von CASA blanca ungeeignet? Beginnend ab dem 2. Oktober 2017 bis voraussichtlich Anfang 2018 findet die gesundheitliche Beratung zunächst am Standort Kurt-Schumacher-Allee 4, 20097 Hamburg, statt, siehe hierzu http://www.hamburg.de/prostitution/9017602/ gesundheitliche-beratung/. Ab Anfang 2018 wird die Gesundheitliche Beratung in der Großen Reichenstraße 14 stattfinden. Mit einem von CASA blanca getrennten Standort stellt die BGV sicher, dass das Vertrauen , das CASA blanca durch die jahrelange niedrigschwellige und anonyme Arbeit nach § 19 Infektionsschutzgesetz erlangt hat, durch die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG nicht gefährdet ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/9609 sowie Vorbemerkung. 4. Für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG soll mit der Rekrutierung von Personal begonnen worden sein. a) Wie viel Personal ist hierfür vorgesehen? b) Hat die Rekrutierung bereits erste Erfolge gezeigt? Wenn ja, welche? Wenn nein, wie will der Senat die Gesundheitsberatung ab Oktober sicherstellen? Entsprechend der abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren wurden bereits drei Sozialpädagogische Fachkräfte (auf zwei Vollzeitstellen) rekrutiert, das Besetzungsverfahren für die Verwaltungskraft ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Die operative Aufgabenerfüllung für die Anmeldung der Prostituierten sowie für das betriebliche Erlaubnisverfahren soll zentral für ganz Hamburg beim Bezirksamt Altona angebunden werden. Das förmliche Anhörungsverfahren nach § 26 Bezirksverwaltungsgesetz sollte im Juni eingeleitet werden. Ist dies geschehen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann wird es durchgeführt werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10176 3 Ja, die förmlichen Anhörungsverfahren sind Ende Juni eingeleitet worden. Bislang liegen Bestätigungen vom Bezirksamt Eimsbüttel, Bezirksamt Altona und dem Bezirksamt Harburg vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Die BASFI soll das Bezirksamt Altona beim Aufbau der Organisationseinheit inhaltlich und organisatorisch eng begleiten. Wie genau sieht diese Begleitung aus? Bitte erläutern. Die BASFI hat hierzu einen Aufbaustab eingerichtet, in dem das zuständige Referat Opferschutz der BASFI und die künftige Fachamtsleitung der Anmelde- und Erlaubnisstelle des Bezirksamts Altona vertreten sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/9609. 7. Im Juni befanden sich die Stellenprofile für das Anmelde- und Erlaubnisverfahren noch in der Abstimmung. Zwischen wem erfolgte die Abstimmung ? Ist die Abstimmung mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und was beinhaltet das Stellenprofil? Wenn nein, warum ist die Abstimmung noch nicht abgeschlossen? Die Abstimmung erfolgte zwischen der BASFI und dem Bezirksamt Altona. Die Stellenausschreibungen samt Stellenprofilen für Verwaltungsmanagement, Teamleitung , Sachbearbeitung und Geschäftszimmer sind veröffentlicht unter: https://www.hrecruiting.de/service/preview_anz.php3?anzeigen_id=qESbcEm8ctg MuUAlpn&arbeitsmarkt=extern&layout_id=html_layout&kunden_nr=YM9QhJaWvZ n9DYmz&status=preview; https://www.hrecruiting.de/service/preview_anz.php3?anzeigen_id=ZqCL5AVna3is hoeFnE&arbeitsmarkt=intern&layout_id=html_layout&kunden_nr= YM9QhJaWvZn9DYmz&status=preview; https://www.hrecruiting.de/service/preview_anz.php3?anzeigen_id=2Ez6bJUcDU7 2Be1vrx&arbeitsmarkt=intern&layout_id=html_layout&kunden_nr=YM9QhJaWvZn 9DYmz&status=preview; https://www.hrecruiting.de/service/preview_anz.php3?anzeigen_id=lZ1pYe9nCSM 5lbF4KV&arbeitsmarkt=extern&layout_id=html_layout&kunden_nr=YM9QhJaWvZn 9DYmz&status=preview. 8. Des Weiteren befand sich im Juni „ein modulares Fortbildungskonzept“ in der Behördenabstimmung und in Abstimmung mit freien Trägern. a) Mit welchen Behörden erfolgte die Abstimmung? b) Mit welchen Trägern erfolgte die Abstimmung? c) Sind die Abstimmungen mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und was beinhaltet „ein modulares Fortbildungskonzept“? Wenn nein, warum sind die Abstimmungen noch nicht abgeschlossen ? Die fachliche Abstimmung erfolgt mit allen in der Drs. 21/9609 genannten Fachbehörden , dem Bezirksamt Altona sowie mit folgenden Trägern: Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V. (KOOFRA), Ragazza e.V. (Hilfen für drogenabhängige und sich prostituierende Frauen), Diakonie Hamburg (Fachberatungsstelle Prostitution), basis und woge e.V. (BASIS-Projekt, Anlauf- und Übernachtungsstelle für männliche Prostituierte). Im Übrigen siehe Vorbemerkung.