BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10179 21. Wahlperiode 01.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 25.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie viele Flüchtlinge verließen Hamburg bisher im Jahr 2017 freiwillig? Laut Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat sich die Zahl der freiwilligen Ausreisen von bundesweit rund 54.000 im Jahr 2016 auf etwa 16.600 im ersten Halbjahr 2017 deutlich reduziert. Dabei gibt es zur Förderung der freiwilligen Rückkehr die Programme „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ (REAG) und „Government Assisted Repatriation Programme“ (GARP). Seit Februar 2017 ist zudem StarthilfePlus hinzugekommen und sieht eine zusätzliche finanzielle Unterstützung vor, wenn Asylbewerber sich noch während des Asylverfahrens , spätestens jedoch innerhalb der Ausreisefrist, für eine freiwillige Rückkehr entscheiden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie der Zentralen Information und Beratung für Flüchtinge gGmbH (im Folgenden Flüchtlingszentrum genannt) wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge erhielten im ersten Halbjahr 2017 einen negativen Asylbescheid in Hamburg? Siehe Drs. 21/8017, 21/8312, 21/8436, 21/8752, 21/9195, 21/9357 und 21/9757. 2. Wie viele Rückkehrberatungen hat das Hamburger Flüchtlingszentrum (eine gemeinnützige Gesellschaft der Arbeiterwohlfahrt, des Caritas- Verbandes und des Deutschen Roten Kreuzes) im Jahr 2016 insgesamt und im ersten Halbjahr 2017 jeweils durchgeführt? Aus welchen Ländern stammen die Ratsuchenden jeweils? Im Jahr 2016 wurden 3.770 und im ersten Halbjahr 2017 1.549 Rückkehrberatungen durchgeführt. Im Jahr 2016 waren die häufigsten Herkunftsländer (nur Top 10; weitere 47 Länder): 1. Afghanistan 2. Irak 3. Iran 4. Russische Föderation 5. Syrien 6. Ghana 7. Mazedonien 8. Ukraine Drucksache 21/10179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 9. Kosovo 10. Türkei Die Herkunftsländer der Ratsuchenden im Jahr 2017 (nur Top 10; weitere 43 Länder): 1. Afghanistan 2. Russische Föderation 3. Irak 4. Iran 5. Syrien 6. Türkei 7. Ghana 8. Serbien 9. Mazedonien 10. Ägypten 3. An welchen Standorten berät das Flüchtlingszentrum aktuell? Die Rückkehrberatung findet wie bisher im Flüchtlingszentrum, Adenauerallee 10, 20097 Hamburg statt. Siehe Drs. 21/6055. 4. Wie viele VZÄ zählt das Flüchtlingszentrum im Bereich Rückkehrberatung derzeit? Dem Flüchtlingszentrum stehen 2017 weiterhin 17,03 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für sämtliche Beratungsleistungen zur Verfügung. Eine Aufschlüsselung zum Anteil der VZÄ, die ausschließlich auf die Rückkehrberatung entfallen, ist nicht möglich, weil die im Flüchtlingszentrum beschäftigten Beraterinnen und Berater neben der Rückkehrberatung auch andere Aufgaben wahrnehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6055. 5. Wie viele VZÄ befassen sich in der Ausländerabteilung des EZA und in jeweils welchen anderen Behörden mit der Rückkehrberatung? Im Ankunftszentrum sind derzeit 1,5 VZÄ mit der Zustellung von BAMF-Bescheiden und der sich anschließenden Rückkehrberatung beschäftigt. Ab dem 1. September 2017 werden vier weitere VZÄ hinzukommen, um ausschließliche die Rückkehrberatung auszubauen. Die Ausländerbehörde führt bereits eine verbindliche Rückkehrberatung bei allen Personen durch, bei denen nach Ablehnung eines Schutzantrages erstmals eine Ausreisepflicht entsteht sowie bei jeder Verlängerung einer Duldung durch die jeweiligen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde. Darüber hinaus können sich alle rückkehrinteressierten Ausländerinnen und Ausländer an die Ausländerbehörde wenden und dort durch speziell geschulte Sachbearbeiter beraten lassen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6055. 6. Befassen sich noch weitere freie Träger mit der Rückkehrberatung? Wenn ja, welche mit jeweils wie viel VZÄ? Nein. 7. Wie viele Personen stellten im ersten Halbjahr 2017 jeweils einen Antrag auf Rückkehrhilfe? Aus welchen Ländern stammen diese jeweils? Das Einwohner-Zentralamt erfasst die Anzahl der Anträge nicht in auswertbarer Form. Erfasst werden lediglich die bewilligten Anträge. Die Anzahl der Personen, die beim Flüchtlingszentrum im ersten Halbjahr 2017 einen Antrag gestellt haben, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10179 3 Staatsangehörigkeit Anzahl Antragstellende Afghanistan 33 Algerien 1 Aserbaidschan 3 Benin 1 Brasilien 1 Ghana 2 Irak 37 Iran 20 Jordanien 1 Kuba 1 Nicaragua 1 Nigeria 2 Philippinen 1 Russische Föderation 31 Syrien 12 Tadschikistan 1 Türkei 2 Vietnam 1 Gesamt 151 8. Wie viele Personen mit oder ohne Inanspruchnahme einer Rückkehrberatung sind nach Erkenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde auch wirklich ausgereist? Aus welchen Ländern stammen diese? Herkunftsland Überwachte freiwillige Ausreisen im 1. Halbjahr 2017 Afghanistan 39 Albanien 49 Armenien 3 Benin 2 Bosnien und Herzegowina 18 China 1 Côte d’Ivoire 1 Ecuador 1 Ghana 14 Irak 11 Iran 8 Jemen 1 Kamerun 1 Kirgisistan 2 Korea (Republik) 1 Kosovo 2 Lettland 1 Libyen 1 Mali 2 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 58 Montenegro 1 Nigeria 3 Philippinen 1 Russische Föderation 9 Serbien 54 Somalia 1 Syrien 2 Thailand 3 Tunesien 1 Türkei 18 Drucksache 21/10179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsland Überwachte freiwillige Ausreisen im 1. Halbjahr 2017 Ukraine 8 Vereinigte Staaten von Amerika 4 Gesamt 321 9. Wie viele Personen aus welchen Ländern erhielten davon im ersten Halbjahr 2017 jeweils Gelder aus den Rückkehrprogrammen GARP und REAG? Wie viele aus welchen Ländern erhielten bisher StarthilfePlus? Siehe Anlage. 10. In welcher Höhe sind Gelder im Haushaltsjahr 2017 für die Rückkehrhilfen vorgesehen? Für das Haushaltsjahr 2017 stehen im Haushaltsansatz 297.000 Euro zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 21/8434. 11. Gibt es ein zusätzliches Hamburger Programm zur Förderung von Rückreisewilligen ? Falls ja, welche seit wann und jeweils welche finanziellen Mittel sind hierfür vorgesehen? Falls ja, wie viele Personen aus jeweils welchen Ländern nahmen bisher Mittel hieraus in Anspruch? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Siehe Anlage sowie Drs. 21/3105, 21/5547, 21/8434 und 21/8436. 12. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) meldet an die BASFI im Zweimonatsturnus sowohl die Zahlen der Wiedereingereisten als auch die Höhe der geleisteten Rückzahlung. 2014 sind laut Drs. 21/3105 insgesamt 30 Personen, die zuvor eine Rückkehrhilfe nach REAG/GARP erhalten hatten, wieder nach Hamburg eingereist. In 2015 waren dies insgesamt 64 Personen und im Jahr 2016 insgesamt 77 Personen (Drs. 21/8436). Wie viele waren es im ersten Halbjahr 2017? Im ersten Halbjahr 2017 sind 32 Personen, die zuvor eine Rückkehrhilfe nach RE- AG/GARP erhalten hatten, wieder nach Deutschland eingereist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10179 5 Anlage Anzahl geleisteter Rückkehrförderungen in Hamburg im 1. Halbjahr 2017 nach Art des Förderprogramms Staatsangehörigkeit Anzahl REAG/GARP- Förderungen1 Anzahl landesfinanzierter Förderungen 2 Anzahl Förderungen Gesamt mit Starthilfe Plus ohne Starthilfe Plus REAG/ GARP gesamt mit ergänzender REAG/ GARP- Förderung ohne ergänzende REAG/ GARP- Förderung landesfinanzierte Förderung gesamt Afghanistan 30 2 32 18 18 50 Albanien 26 26 26 Algerien 1 1 1 Armenien 2 2 2 Aserbaidschan 3 3 3 Benin 1 1 1 Bosnien- Herzegowina 15 15 15 Brasilien 1 1 1 Ghana 2 2 1 1 3 Irak 24 5 29 2 2 31 Iran, Islamische Republik 6 13 19 5 5 24 Jordanien 1 1 1 Kosovo 1 1 1 Mazedonien 27 27 27 Nicaragua 1 1 1 Nigeria 2 2 2 Philippinen 1 1 1 Russische Föderation 13 18 31 31 Serbien 38 38 38 Syrien 13 13 13 Tadschikistan 1 1 1 Türkei 1 1 1 1 2 Ukraine 3 3 3 Vietnam 1 1 1 Gesamt 75 52 127 6 146 152 279 Die Zahlenangaben wurden stichtagsbezogen auf Basis der Angaben der IOM, des Flüchtlingszentrums und der BIS erhoben. Aufgrund statistischer Bereinigungen und nachträglich erfasster Ausreisen können sich Änderungen der oben angegebenen Daten ergeben. 1 Eine genauere Aufschlüsselung der Leistungsbewilligungen nach REAG und GARP ist nicht möglich, da ausschließlich aggregierte Daten für beide Programme vorliegen. 2 Individualförderungen aus dem Hamburger Programm zur Förderung der freiwilligen Rückkehr, die über das Flüchtlingszentrum oder über das Einwohnerzentralamt abgewickelt werden. Zu den Individualförderungen zählen z.B. Reisekosten oder Starthilfen .