BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10180 21. Wahlperiode 01.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 25.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Wechsel in der Führungsspitze von HAMBURG ENERGIE (II) Zum 30. April 2017 verließ Michael Beckereit das Unternehmen HAMBURG ENERGIE GmbH (HE). Sein Nachfolger Michael Prinz ist seit dem 1. Mai 2017 technischer Geschäftsführer und Sprecher der Geschäftsführung. Da dieser Teil der Geschäftsführung von Teilzeit auf Vollzeit umgestellt worden ist, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten zu klären. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie in Drs. 21/6948 ausgeführt, wurde es aufgrund des in den vergangenen Jahren verzeichneten Wachstums von HAMBURG ENERGIE (HE) erforderlich, die Stelle mit einem hauptamtlichen Geschäftsführer zu besetzen. Die Entwicklung des Unternehmens lässt sich beispielsweise daran ablesen, dass Bilanzsumme und Umsatzerlöse des Unternehmens zwischen 2011 und 2016 nahezu verdoppelt wurden. Vor diesem Hintergrund ist eine nebenamtliche Geschäftsführertätigkeit nicht mehr angemessen, um die künftige Entwicklung von HE zu gestalten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist das Ausscheiden von Michael Beckereit planmäßig erfolgt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Ja, die Tätigkeit von Herr Dr. Beckereit endete planmäßig zum 30. April 2017. 2. Wie hoch ist das jährliche Gehalt des neuen Geschäftsführers von HE, Michael Prinz? In welcher Höhe gibt es Abweichungen zu dem Gehalt seines Vorgängers (bitte begründen)? 3. Wurde überdies mit Herrn Prinz ein vertragliches erfolgsabhängiges Gehalt vereinbart? 4. Wenn ja, auf wie viel Prozent der Festvergütung wird es sich maximal belaufen? Die vereinbarte jährliche Festvergütung von Herrn Prinz beträgt 190.000 Euro und die maximale variable Vergütung 25.000 Euro. Das entspricht einem Wert von maximal 13,16 Prozent der Festvergütung. Herr Dr. Beckereit hat seine Geschäftsführertätigkeit bei HAMBURG ENERGIE als Nebentätigkeit ausgeübt. Dafür war mit ihm eine Festvergütung von 20.000 Euro jährlich und eine maximale Tantieme von 15.000 Euro vereinbart. Der Unterschied in der Vergütung der beiden begründet sich durch die nun hauptamtliche Geschäftsführertätigkeit von Herrn Prinz.