BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10186 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 28.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Antibiotika-Resistenzen Ich frage den Senat: 1. Was unternehmen der Senat und Hamburger Behörden gegen die Zunahme von Antibiotika-Resistenzen? Im März dieses Jahres hat die Landeskonferenz Versorgung auf Vorschlag der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz entschieden, das Thema „Antibiotikatherapie und -resistenzen in Hamburg“ unter Beteiligung aller Versorgungsbereiche anzugehen und in der nächsten Sitzung im Frühjahr 2018 als Schwerpunkt zu behandeln . Arbeitsgruppen, bestehend aus Beteiligten aller Versorgungsbereiche, analysieren derzeit die Datenlage und erarbeiten Vorschläge für Maßnahmen. Für den humanmedizinischen Bereich siehe im Übrigen Drs. 21/9056. Hamburg unterstützt ferner Gesetzesinitiativen anderer Bundesländer, die darauf abzielen, dass Antibiotika in Tierhaltungen verantwortlicher eingesetzt werden, dass die Überwachung der Verwendung der Antibiotika erleichtert wird und dass durch strengere Anforderungen an Haltungsbedingungen und durch neue Impfregime, zum Beispiel den vermehrten Einsatz bestandsspezifischer Impfstoffe, der Gesundheitszustand der Tierbestände verbessert wird. 2. Halten der Senat und die zuständige Behörde es für sinnvoll, dass vor der Verschreibung von Antibiotika stets ein Antibiogramm erstellt wird? Wenn nein: In welchen Fällen ist das nach Ansicht des Senates sinnvoll? Ein Antibiogramm ist grundsätzlich ein sinnvolles Instrument für einen zielgerichteten Einsatz von Antibiotika. Es zeigt, gegenüber welchen Antibiotika ein bestimmter bakterieller Krankheitserreger resistent beziehungsweise sensibel ist. Die Entscheidung zur Erstellung eines Antibiogramms liegt im fachlichen Ermessen der behandelnden Ärztin beziehungsweise des behandelnden Arztes im konkreten Einzelfall. Im Übrigen siehe Drs. 21/9474. 3. Hat der Senat eine Aufklärungskampagne durchgeführt oder unterstützt, damit Patienten von ihren behandelnden Ärzten nicht regelmäßig die Verschreibung von Antibiotika fordern? Umfragen zeigen, dass die Verschreibung von Antibiotika teilweise auf den ausdrücklichen Wunsch der Patientin/des Patienten zurückgeht. Grundsätzlich hat hierüber die behandelnde Ärztin beziehungsweise der behandelnde Arzt im konkreten Einzelfall zu entscheiden. Grundsätzlich existiert bundesweit eine Vielzahl von Informationsmaterial für Patientinnen und Patienten. So stellt unter anderem die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationen für den verantwortungsvollen Gebrauch von Antibiotika zur Verfügung, die zum Beispiel bei der Verschreibung durch die Ärztin/den Arzt Drucksache 21/10186 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 an Patientinnen und Patienten weitergegeben oder in Arztpraxen oder Apotheken aufgehängt werden können. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. In welchen Fällen hält der Senat eine Testung von stationär aufgenommenen Patienten auf multiresistente Keime für sinnvoll? Fachlicher Maßstab für eine Testung von stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten sind gemäß Infektionsschutzgesetz die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut. Im Übrigen siehe Drs. 21/9056. 5. Über wie viele Isolierzimmer verfügen die Hamburger Krankenhäuser? Nach den vorliegenden Rückmeldungen aus den Hamburger Plankrankenhäusern stehen rund 440 Zimmer zur möglichen Isolierung von Patientinnen und Patienten, teilweise mit Vorraum beziehungsweise Schleuse, zur Verfügung. Darüber hinaus kann nahezu jedes Patientenzimmer zur Isolierung von Patientinnen und Patienten genutzt werden.