BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10195 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 28.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung der Fluglärmbeschwerden und Verspätungen in Hamburg 2017 (2) Die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner in Hamburg durch Fluglärm sind ungebrochen hoch. Mit den Folgen für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu spaßen. So ist die unzureichende Umsetzung des auf Druck der CDU-Fraktion von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossenen 16-Punkte-Plans dafür verantwortlich, dass für die Betroffenen noch keine spürbare Verbesserung erzielt worden ist. Dass es auch 2016 in großer Regelmäßigkeit und hoher Anzahl An- und Abflüge nach 23 Uhr über den Hamburger Nordosten gab und somit die Bahnbenutzungsregeln laufend missachtet wurden, ist nicht länger hinnehmbar. Aufgrund der Verweigerungshaltung des Senats, wesentliche Punkte des 16-Punkte-Plans gegen Fluglärm umzusetzen, ist eine regelmäßige Kontrolle notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) und der Deutschen Flugsicherung (DFS), wie folgt: 1. Wie hat sich die Zahl der Beschwerden gegen Fluglärm bei den zuständigen Fachbehörden und dem Flughafen in 2017 entwickelt? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. Im Jahre 2017 hat sich die Zahl der Beschwerden gemäß dem Fluglärmschutzbeauftragtengesetz (FLSBG) bislang wie folgt entwickelt: Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli Anzahl 4.707 2.768 3.390 7.806 6.869 12.590 10.370 Die Beschwerden wurden von insgesamt 1.329 Personen eingereicht. Wie in den Vorjahren ist in den Sommermonaten ein deutlicher Anstieg der Beschwerdezahlen festzustellen. Dies ist hauptsächlich auf den saisonal verstärkten Urlaubsreiseverkehr zurückzuführen. Dazu kamen im Juni noch jährlich wiederkehrende Pistenwartungsarbeiten und damit verbundene Mehrbelastungen der verbleibenden Bahnen hinzu. 2. Wie hat sich die Zahl der Starts und Landungen nach 23 Uhr im Jahr 2017 entwickelt? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. Für den Zeitraum Januar 2017 – April 2017 siehe Drs. 21/9241. Flüge 23 – 24 Uhr (zivile und militärische Flugbewegungen) Start Landung Mai 2017 27 71 Jun 2017 38 99 Drucksache 21/10195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Flüge 23 – 24 Uhr (zivile und militärische Flugbewegungen) Start Landung Jul 2017 59 128 SUMME 124 298 3. Wie viele An- und Abflüge gab es im Jahr 2017 nach 22 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. 4. Wie viele An- und Abflüge gab es im Jahr 2017 zwischen 6 und 7 Uhr über den Hamburger Nordosten und aus welchen Gründen jeweils? Bitte nach Monaten aufgeschlüsselt angeben. 5. Wurde/wird der vorgeschriebene Bahnwechsel (für die Bahn 05/23 Lemsahl-Poppenbüttel-Langenhorn) ab 22 Uhr im Jahr 2017 täglich durchgeführt? An welchen Tagen war dies der Fall und an welchen nicht und warum jeweils? Bitte Daten beifügen. Die Auswahl der Betriebspisten liegt in der Zuständigkeit der DFS. Von den Bahnbenutzungsregeln sind Abweichungen zulässig, sofern Witterungs- und Bahnverhältnisse dies erfordern. Die Verteilung der Flugbewegungen auf die Richtungen hängt daher stark von der Wetterlage und Pistenbedingungen ab. Da der Zeitraum bis 23 Uhr zu den regulären Betriebszeiten zählt, erfolgt die Darstellung der An- und Abflüge nach 22 Uhr unterteilt in die Zeiträume 22 bis 23 sowie 23 bis 24 Uhr. Dabei bedeuten 023 – Anflug aus Richtung Nordosten sowie 005 – Abflug in Richtung Nordosten. Für den Zeitraum Januar 2017 – April 2017 siehe Drs. 21/9241. Zu den jeweiligen Gründen siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/143640/94f2ec9d8ed699c6262eab63323ace84/ data/bahnbenutzungsregeln.pdf sowie Drs. 21/8145. 6. Ist der Senat mit der Entwicklung der Fluglärmbeschwerden zufrieden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10195 3 Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was gedenkt er dagegen zu tun? 7. Ist der Senat mit der Entwicklung der Starts und Landungen nach 23 Uhr zufrieden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was gedenkt er dagegen zu tun? Siehe Drs. 21/7460 und 21/9379. Die zuständige Behörde erwartet, dass die neue Entgeltordnung, die am 14. Juni 2017 in Kraft getreten ist (siehe dazu auch Drs. 21/8809), ihre Lenkungswirkung in absehbarer Zeit entfaltet.