BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10201 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 28.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen aus Hamburg im 2. Quartal 2017 Aus Hamburg werden im Durchschnitt täglich mehrere Menschen abgeschoben . Allein im Mai 2017 wurden 111 Menschen aus Hamburg von den Behörden gezwungen, Deutschland zu verlassen. Die Behörden unterscheiden dabei zwischen der sogenannten freiwilligen Ausreise, bei der die Betroffenen der Aufforderung auszureisen unter der Drohung der Abschiebung nachkommen, und der Abschiebung, bei der die Betroffenen unter direktem Zwang von Polizei und Behörde ausreisen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zu den Grundsätzen der Durchsetzung von Ausreisepflichten siehe Drs. 21/8682. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Menschen mussten im letzten Quartal aus Hamburg ausreisen ? Bitte aufschlüsseln nach a. sogenannter freiwilliger Ausreise, 138 Personen sind freiwillig ausgereist. b. Abschiebung, 113 ausreisepflichtige Personen wurden in ihre Herkunftsländer abgeschoben. 36 Personen wurden in Drittländer überstellt. c. Alter (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Die Altersangaben zu den abgeschobenen/überstellten/freiwillig ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Um Doppelnennungen von Personen zu vermeiden, wurden die Altersschritte entsprechend angepasst: Alter abgeschobene/überstellte/freiwillig ausgereiste Personen 0-5 18 6-11 14 12-17 24 18-23 52 24-29 46 30-35 43 36-41 30 42-47 29 48-53 16 54-59 10 Drucksache 21/10201 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Alter abgeschobene/überstellte/freiwillig ausgereiste Personen 60-65 3 über 65 2 Im Übrigen siehe Drs. 21/2763. d. Länge des Aufenthalts in Deutschland (unter einem Jahr, ein Jahr – fünf Jahre, fünf – zehn Jahre, über zehn Jahre), Bei den abgeschobenen Personen wird dieses Merkmal regelhaft nicht erfasst, siehe Drs. 21/2763. Eine Einzelfallauswertung aller 149 Ausländerakten ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Angaben zu den freiwillig ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsdauer Personen < 1 Jahr 77 1 bis 5 Jahre 58 5 bis 10 Jahre - > 10 Jahre 3 e. gegebenenfalls Anzahl der Tage in Abschiebungshaftanstalt oder Abschiebgewahrsam, Siehe Drs. 21/10199 und 21/10202. f. Geburtsland, Siehe Drs. 21/2763. g. Land, in das abgeschoben wurde. Die Erfassung erfolgt nach Staatsangehörigkeiten der Betroffenen, nicht nach den Zielstaaten der Abschiebungen/Überstellungen. Da die Staaten jedoch in der Regel nur zur Aufnahme eigener Staatsangehöriger verpflichtet sind, ist davon auszugehen, dass der Zielstaat bei Abschiebungen nur in wenigen Ausnahmefällen von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen abweicht. Die Staatsangehörigkeiten der abgeschobenen/überstellten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Abschiebungen Überstellungen in Drittstaaten Afghanistan 1 2 Albanien 24 - Algerien 4 1 Bosnien und Herzegowina 3 - Bulgarien 1 - Chile 1 - Eritrea 9 Georgien 1 - Ghana 4 - Guinea 1 1 Irak - 11 Iran - 2 Kosovo 3 - Litauen 1 - Marokko 3 1 Mazedonien, ehem. jugosl. Rep. 22 - Moldau 1 - Montenegro 11 - Nicaragua 1 - Peru 1 - Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10201 3 Staatsangehörigkeit Abschiebungen Überstellungen in Drittstaaten Polen 6 - Rumänien 3 - Russische Föderation - 1 Serbien 18 - Somalia - 5 sonstige asiatische Staaten - 2 Syrien - 1 Tunesien 1 - Türkei 2 - 2. Wie viele sogenannte freiwillige Ausreisen in Drittländer fanden im vergangenen Quartal statt? Bitte aufschlüsseln nach a. Nationalität der ausreisenden Personen, b. Alter der ausreisenden Personen (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), c. Zeitpunkt der Ausreise, d. Zielland der ausreisenden Personen, Eine freiwillige Ausreise in Drittländer kommt in Einzelfällen vor. Eine statistische Erfassung darüber erfolgte im 2. Quartal 2017 nicht. Die Grenzübertrittsbescheinigung enthält zudem nicht in jedem Fall die Informationen, wohin eine Person letztendlich gereist ist. Darüber hinaus ist für die Ausreise in einige Staaten mangels Direktverbindungen zwingend die Reise über einen oder mehrere Drittstaaten erforderlich, sodass die vollständige Reiseroute der zuständigen Behörde nicht in jedem Fall bekannt wird. 3. Zu wie vielen Trennungen des Familienverband kam es bei Rückführungen im letzten Quartal, zum Beispiel weil das 18-jährige Kind abgeschoben wurde, die Eltern aber in Deutschland blieben, oder weil der Vater aus Krankheitsgründen in Deutschland bleiben durfte, die Mutter mit Kindern aber abgeschoben wurde und so weiter und so fort? Wenn nötig, bitte schätzen. a. In wie vielen Fällen wurde eine entsprechende Zustimmung der Amtsleitung zur Familientrennung eingeholt? Es wurden keine Familientrennungen durchgeführt. 4. Wie viele der unter 1. genannten Abschiebungen gingen vom Flughafen Hamburg aus, wie viele von Flughäfen aus welchen anderen Städten und wie viele mit welchen anderen Verkehrsmitteln? Wie viele waren Sammelabschiebungen? Bitte mit Angabe des Ankunftsortes. Die Zahl der Abschiebungen (inklusive Überstellungen in Drittländer) nach Flughafen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Flughafen Abschiebungen Hamburg 51 Frankfurt/Main 41 Hannover 17 Berlin (Schönefeld und Tegel) 11 Düsseldorf 7 Leipzig 5 Köln 4 München 1 Stuttgart 1 Insgesamt wurden 66 Personen im Rahmen von Chartermaßnahmen abgeschoben. Die Zielländer waren Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.), Drucksache 21/10201 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Montenegro, Tunesien, Norwegen und Afghanistan. Darüber hinaus wurden elf Personen über den Landweg mit Bussen oder Dienstfahrzeugen beziehungsweise mittels Fähre abgeschoben. 5. Wie viele Menschen erhalten derzeit eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Im Juli 2017 waren 574 Menschen von Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG betroffen. a. Wie viele davon sind Minderjährige? Bitte Gründe für Einschränkung der Leistungen angeben. b. Wie viele der Minderjährigen sind unter 16 Jahre? Bitte Gründe für Einschränkung der Leistungen angeben. Keine.