BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10203 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 28.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Von der Schulbank in den Flieger. Abschiebungen von Kindern aus Hamburg im 2. Quartal 2017 Die Zahl der Menschen, die aus Hamburg abgeschoben werden, nimmt zu. Unter ihnen sind auch Kinder, die in Hamburger Schulen gingen, Sportvereine besuchten und Freundschaften zu anderen Kindern pflegten. Seit der Änderung des Asylrechts vom Oktober 2015 sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Das führt dazu, dass Kinder von einem Tag auf den anderen aus Hamburg verschwinden. In einer Pressemitteilung der Schulsprecher/-innen der Stadtteilschule St. Pauli heißt es: „Unsere Mitschüler/-innen werden abgeschoben. Immer wieder erfahren wir viel zu spät: Sie werden mit Eltern und Geschwistern nachts aus dem Schlaf gerissen, aus ihrem Zuhause geholt und zum Flughafen gefahren.“ Allein im 1. Quartal 2016 wurden 79 Kinder im schulpflichtigen Alter abgeschoben . Die Zahl der Kinder, die ausreisen mussten, liegt noch einmal deutlich höher. Viele dieser Kinder lebten seit vielen Jahren in Hamburg. Das geht aus unseren Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 21/3954, Drs. 21/5284, 21/6556 und 21/8805) hervor. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Personen, die im letzten Quartal rückgeführt wurden, waren schulpflichtig? Bitte aufschlüsseln jeweils auch nach sogenannter freiwilliger Ausreise und Abschiebung: Es wurden insgesamt zwölf schulpflichtige Personen im 2. Quartal abgeschoben. 28 Personen im schulpflichtigen Alter reisten freiwillig aus. a. Wie viele davon sind in Hamburg geboren? Eine der abgeschobenen Personen ist in Hamburg geboren. b. Wie viele davon in Deutschland? Siehe Antwort zu 1. a. c. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Hamburg? Vier der abgeschobenen Personen (teilweise mit mehreren Ein- und Ausreisen) und 18 Personen, die freiwillig ausgereist sind. d. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Deutschland ? Siehe Antwort zu 1. c. Drucksache 21/10203 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 e. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Hamburg? Vier der abgeschobenen Personen (teilweise mit mehreren Ein- und Ausreisen). f. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Deutschland? Siehe Antwort zu 1. e. 2. Wie viele Jugendliche wurden im letzten Quartal rückgeführt, die zwar nicht mehr schulpflichtig waren, aber eine Hamburger Schule besuchten ? Bitte aufschlüsseln nach Abschiebung und sogenannter freiwilliger Ausreise. 3. Wie viele Kinder und Jugendliche aus Hamburg, die eine (Berufs-)schule besucht haben, wurden im letzten Quartal rückgeführt? Bitte aufschlüsseln jeweils auch nach sogenannter freiwilliger Ausreise und Abschiebung : a. Wie viele davon sind in Hamburg geboren? b. Wie viele davon in Deutschland? c. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Hamburg? d. Wie viele davon lebten zwischen zwei und vier Jahre in Deutschland ? e. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Hamburg? f. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Deutschland? Siehe Drs. 21/3453. 4. Welche Staatsangehörigkeit hatten die in 1., 2. und 3. genannten Kinder und Jugendlichen? a. Wohin wurden sie rückgeführt? Die Rückführungen erfolgten nach Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Die Betroffenen waren jeweils im Besitz der Staatsangehörigkeit des Landes, in welches sie zurückgeführt wurden. Des Weiteren wurden drei minderjährige irakische Staatsangehörige im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Norwegen überstellt. Die freiwilligen Ausreisen erfolgten in den Iran, die Russische Konföderation, Bosnien- Herzegowina, Serbien, Mazedonien und Afghanistan. Die Betroffenen waren jeweils im Besitz der entsprechenden Staatsangehörigkeit.