BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10204 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 28.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie viele Flüchtlinge haben bisher im Jahr 2017 ihre Familien nach Hamburg geholt? Drs. 21/7858 informiert darüber, dass im Jahr 2016 insgesamt 2.749 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Hamburg gekommen sind, allerdings keineswegs alle aus den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge, sondern auch aus Indien, China und der Türkei. Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) geht allerdings von 3.000 Personen Familiennachzug bei den Flüchtlingen (Drs. 21/8005) für das Jahr 2017 aus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine Auswertung aus dem ausländerbehördlichen Fachverfahren, die in ihrem Detailgrad über die Drs. 21/7858 hinausgeht und ausschließlich den Familiennachzug zu „Flüchtlingen“ abdeckt, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hierfür wäre neben aufwändigen Programmierarbeiten auch in vielen Fällen eine händische Nachbearbeitung erforderlich gewesen. Die folgenden Auswertungen wurden daher anhand der gleichen Parameter wie in der in Bezug genommenen Drucksache gefertigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen wurden bisher im Jahr 2017 gestellt? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Monat Anträge Januar 273 Februar 228 März 313 April 234 Mai 175 Juni 316 Juli 268 August (Stand: 29.08.2017) 357 Summe 2.164 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele Personen sind im Rahmen des Familiennachzugs von Flüchtlingen aus den Hauptherkunftsländern bis Ende August 2017 nach Hamburg gekommen? Drucksache 21/10204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für insgesamt 1.800 Personen wurden bisher im Jahr 2017 unmittelbar nach der Einreise Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 30, 32 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Aus welchen Ländern stammen sie jeweils? 4. Wie viele davon sind Kinder, erwachsene Frauen, erwachsene Männer? Die Darstellung für die fünf Hauptherkunftsländer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Männer Frauen Kinder Gesamt Syrien 14 252 447 713 Irak 6 26 96 128 Indien 3 63 57 123 Türkei 12 39 17 68 China 4 34 27 65 Sonstige 81 297 325 703 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele davon haben einen Unterbringungsbedarf in öffentlichrechtlichen Unterkünften? Eine Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR ergibt 1.045 Zuzüge von außerhalb Hamburgs. In der Kategorie werden auf Basis freiwilliger Angaben Familiennachzüge , Aussiedler, Resettlement-Flüchtlinge und jüdische Emigranten erfasst. Darunter sind von Januar 2017 bis Ende Juli mindestens 641 Personen erfasst, die über den Familien- und Ehegattennachzug nach Hamburg gekommen sind und in einer öffentlich -rechtlichen Folgeunterkunft untergebracht wurden. Die übrigen Personen haben keine Angabe zu Ihrem Aufenthaltsstatus gemacht. 6. Wie viele Syrer haben bisher im Jahr 2017 jeweils die Möglichkeit der sogenannten Globalzustimmung zum Familiennachzug nach § 32 Aufenth V und/oder das Landesaufnahmeprogramm (Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 AufenthG) genutzt? Die Gesamtzahl der Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2017 von der Globalzustimmung betroffen waren, wird statistisch nicht erfasst und ist auch durch das ausländerbehördliche Fachverfahren nicht ermittelbar. Mit Stand 30.08.2017 haben in diesem Jahr 582 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit einen Visumantrag im Rahmen des Aufnahmeprogramms gestellt. 7. Anfang des Jahres waren in der Visa-Abteilung der Ausländerbehörde 6,9 VZÄ tätig. Wie viele sind es derzeit? Die Angabe in Drs. 21/7858 bezog sich auf den für den Familiennachzug zuständigen Bereich und nicht, wie in der Fragestellung suggeriert, auf das gesamte Einreisesachgebiet . Aktuell besteht der Bereich für Familienzusammenführungen aus sechs Personen mit 5,9 VZÄ. Eine personelle Verstärkung ist für September vorgesehen.