BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10215 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Farid Müller (GRÜNE) vom 29.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Öffentliche Toilette im Bereich des Hansaplatzes Der Stadtteilbeirat St. Georg und der Bezirk Hamburg-Mitte sprechen sich seit Langem für eine öffentliche Toilette im Bereich des Hansaplatzes aus. Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat inzwischen angekündigt, eine öffentliche Toilette dort zu errichten. Dieses vorausgeschickt, frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat die Situation im Bereich des Hansaplatzes in Bezug auf die Notwendigkeit einer öffentlichen Toilette ein? 2. Was genau plant der Senat nun an Verbesserungen? Die SRH plant zur Verbesserung der Situation am Hansaplatz in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem zuständigen Bezirksamt im Bereich des Hansaplatzes eine öffentliche WC-Anlage mit einer barrierefreien (verschließbaren) Unisex- Kabine und automatischer Reinigungstechnik sowie einem separaten Urinal. Darüber hinaus soll die Anlage, wie bei den neuen SRH-Automatiktoiletten üblich, mit einer Fahrraddruckluftstation und einem Wasserspender an der Außenfassade ausgestattet werden. Weiterhin soll das auf dem Hansaplatz vorhandene Urinal saniert und als zusätzliches Angebot weiterbetrieben werden. Dazu wird die Urinalrinne erneuert und mit einem Geruchsverschluss versehen sowie der Boden ausgetauscht und versiegelt, um die Geruchsbelästigung zu reduzieren. 3. An welchem Ort soll so eine neue öffentliche Toilette entstehen und wann wird diese tatsächlich vor Ort fertiggestellt sein? Auf Wunsch der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wird die Toilettenanlage an der Ecke Stralsunder Straße und Steindamm entstehen. Nach derzeitigem Planungsstand wird eine Inbetriebnahme des WCs noch in diesem Jahr angestrebt. 4. Welche Gebührenregelung wird angesichts der besonderen Situation am Hansaplatz angestrebt? Im Rahmen einer Erprobungsphase wird im Interesse eines niedrigschwelligen Angebots ein kostenloser Betrieb auch für die Unisex-Kabine (neben dem Urinal) ermöglicht werden. Sollte während der Erprobungsphase durch den Betreiber SRH ein vermehrtes Aufkommen an Fehlnutzungen und Schäden durch Vandalismus festgestellt werden, würde zunächst für den Unisex-Kabinenbetrieb die Bezahlfunktion aktiviert werden, um dem entgegenzuwirken. Sofern sich auch in einer daran anschließenden Testphase keine Besserung der Situation einstellen sollte, behalten sich SRH und die zuständige Behörde vor, die WC-Anlage notfalls zu demontieren und an einem ande- Drucksache 21/10215 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ren Standort wieder in Betrieb zu nehmen. An einem anderen Standort würden für die Nutzung der Unisex-Kabine regelhaft 0,50 Euro erhoben werden (siehe Drs. 21/5143).