BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10217 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Michael Kruse (FDP) vom 29.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Wann kommt die Großmarktbrücke? Die Großmarktbrücke sollte laut dem Masterplan HafenCity als direkte Verbindung zwischen der Amsinckstraße und der Versmannstraße eine zentrale Erschließungsfunktion einnehmen. Aufgrund der im Jahre 2011 ermittelten hohen Kosten wurde dieses zentrale Projekt – trotz seiner enormen Bedeutung für die Stadt – auf Eis gelegt. Laut Drs. 21/10049 wird derzeit die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aktualisiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann wurde durch wen die Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Maßnahme „Großmarktbrücke“ beauftragt? Der Auftrag wurde von der HafenCity Hamburg GmbH im Rahmen der Prüfaufgaben zur Weiterführung der externen Erschließung der HafenCity im April des Jahres 2017 erteilt. 2. Wann sollen die Ergebnisse der aktualisierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorliegen? Der Entwurf des Gutachtens wurde der zuständigen Behörde übergeben und wird derzeit geprüft. Sobald das Gutachten abschließend geprüft wurde, werden die Ergebnisse kommuniziert werden. 3. Welche konkreten Parameter/Kriterien werden bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung betrachtet? Es wurden die fachlichen Parameter einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Verkehrsanlagen zugrunde gelegt. Dazu gehören: Festlegung und Typisierung des Untersuchungsnetzes, Ableitung der maßgebenden Verkehrsstärken, Ermittlung des Nutzens, Ermittlung der Kosten, Bestimmung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses. 4. Von welchen Gesamtkosten für die Herstellung der Großmarktbrücke geht der Senat derzeit aus? Die der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zugrunde liegenden Nettokosten zum Preisstand im Jahr 2012 betrugen 46,9 Millionen Euro. Seitdem hat sich der Baukostenindex weiter nach oben entwickelt. Drucksache 21/10217 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Welchen konkreten Nutzen verspricht sich der Senat von der Großmarktbrücke ? Die betrachteten Nutzenkomponenten stellen sich in folgenden Feldern dar: Veränderung der Fahrzeit im Kfz-Verkehr, Veränderung der Betriebskosten im Kfz-Verkehr, Veränderung des Unfallgeschehens, Veränderung der Umweltkosten, Veränderung der Trennwirkung, Veränderung der Flächenverfügbarkeit, Veränderung der laufenden Kosten. In der aktuellen Nutzenanalyse sind die positiven Effekte auf die Fußgänger- und Radfahrerverknüpfungen nicht bewertet worden, damit eine Vergleichbarkeit zur ursprünglichen Kosten-Nutzen-Analyse erhalten bleibt. 6. Von welcher verkehrlichen Auslastung (DTV) der Großmarktbrücke geht der Senat derzeit aus? Welche Be- und Entlastungen der umliegenden Straßen gehen damit einher? Die Werte werden derzeit geprüft. Aussagen können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. 7. Wann soll (sofern die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen ist) der Baubeginn erfolgen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Eine Entscheidung hinsichtlich Realisierung ist bislang nicht getroffen worden. Daher können keine Aussagen zu Ausführungszeiten gemacht werden.