BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10219 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Katja Suding (FDP) vom 29.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Ehe für alle: Wie weit ist die Umsetzung bei der Umschreibung von Partnerschaften? Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts tritt ab 1. Oktober 2017 in Kraft. Erste Erläuterungen und Umsetzungshinweise des Bundesministeriums des Innern zu dem Gesetz gibt es seit dem 26. Juli 2017. Nach Antwort des Hamburger Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 21/9948) vom 1. August 2017 wird nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Anstieg von Anmeldungen zu Eheschließung, insbesondere bei der Umschreibung von eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe, erwartet. Valide Anmeldezahlen konnten, mit Hinweis auf das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage, nicht genannt werden. Die FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft erwartet, dass nach dem Umsetzungshinweis des BMI die Umschreibung von eingetragenen Lebenspartnerschaften nun zügig und in einem würdigen Prozedere erfolgt, um die rechtliche Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Ehepaare zu beenden . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Personen leben aktuell in eingetragenen Lebenspartnerschaften in Hamburg? Das Statistikamt Nord wertet zweimal jährlich einen Gesamtabzug des Melderegisters (jeweils mit Stand vom 30. Juni und 31. Dezember) aus. Hinsichtlich der dem Statistikamt Nord derzeit vorliegenden aktuellen Auswertung siehe Drs. 21/9946. Über eine Auswertung des Datenmaterials mit Stand 30. Juni 2017 wird das Statistikamt Nord frühestens Ende September verfügen. 2. Wie viele Voranmeldungen zur Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren liegen Hamburgs Standesämtern aktuell vor? 3. Wie viele Anmeldungen sind von Paaren, die durch eine Eheschließung die eingetragene Lebenspartnerschaft ablösen wollen? Wenn keine Daten dazu vorliegen, warum nicht? Standesamt Hamburg Voranmeldungen zur Eheschließung Umwandlung Lebenspartnerschaft Altona 13 15 Bergedorf 1 8 Eimsbüttel 5 10 Harburg 1 10 Drucksache 21/10219 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standesamt Hamburg Voranmeldungen zur Eheschließung Umwandlung Lebenspartnerschaft Mitte Keine Ca. 30 Nord 22 20 Wandsbek 6 23 4. Wie viele haupt- und nebenamtliche Standesbeamtinnen und Standesbeamten stehen derzeit für Trauungen in und außerhalb von Standesämtern in welchem Umfang in Hamburg zur Verfügung? Es gibt derzeit 66 hauptamtliche Standesbeamtinnen und Standesbeamte mit 59,815 VZÄ. Nebenamtliche Standesbeamte gibt es in Hamburg nicht. Es handelt sich um Mischarbeitsplätze, die Standesbeamtinnen und Standesbeamten stehen damit nicht in vollem Umfang ihrer Tätigkeit für Eheschließungen zur Verfügung. 5. Gibt es Planungen, zusätzliche Termine an den Standesämtern einzurichten für Eheschließungen, denen eingetragene Lebenspartnerschaften vorausgegangen sind? Wenn ja, bitte erläutern. Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/9948. 6. Wie plant die Stadt, die Umschreibung einer bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe zu vollziehen? Bitte Verfahrensschritte erläutern. Anmeldung der Eheschließung und Eheschließung. Die Zeremonie kann je nach Wunsch der Paare in feierlicher Form oder direkt im Anschluss an die Anmeldung am Schreibtisch stattfinden. 7. Bezug nehmend auf Frage 6., in welchem Rahmen soll die Urkundenübergabe erfolgen? Wie bei allen Eheschließungen im Anschluss an die Zeremonie. 8. Wird für die gleichgeschlechtlichen Paare, die ihre bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen möchten, die Möglichkeit einer (erneuten) Trauungszeremonie im Rahmen der Umschreibung geschaffen? Ja. 9. Welche Gebühren werden allein für die Umschreibung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe erhoben? Keine. Soweit im Einzelfall behördliche Bescheinigungen für die Anmeldung erforderlich sind, müssen diese entsprechend der Gebührenordnung bezahlt werden. 10. Falls Frage 8. bejaht wurde, welche Gebühren werden für die Trauungszeremonie im Rahmen der Umschreibung erhoben? Keine, sofern die Zeremonie innerhalb der Diensträume während der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts stattfindet. Eine Gebührenpflicht besteht jedoch für die in den Nummern 5, 6.1, 6.2, 11 und 11.1 der Anlage zur Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz geregelten Tatbestände. 11. Wie viele Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Paare erwartet die Verwaltung zukünftig ab Inkrafttreten der „Ehe für alle“? Dazu sind keine Prognosen möglich. 12. Gibt es Vorbehalte unter Standesbeamten, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen? Wenn ja, wie wird damit innerhalb der Verwaltung umgegangen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10219 3 Nein. Ausnahmslos haben alle Standesbeamtinnen und Standesbeamten von Beginn an mit großem Engagement die sogenannte Hamburger Ehe und später die eingetragenen Lebenspartnerschaften geschlossen.