BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1023 21. Wahlperiode 17.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 09.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Wann bekommt der Senat das Problem mit der Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen in den Griff? Die Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen ist seit Ende 2014 wieder deutlich gestiegen. Im ersten Halbjahr 2015 lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge durchgehend über der vom Senat angestrebten Zielmarke von zehn Arbeitstagen. Offenbar hat sich die Situation auch im Juni nicht verbessert, obwohl der Senat Personalverstärkungen angekündigt hatte. Ich frage den Senat: 1. Hält der Senat an der Zielsetzung einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von zehn Arbeitstagen bei Beihilfeanträgen fest? Ja. Dabei ist zu beachten, dass es im Jahresverlauf aufgrund von saisonal unterschiedlichen Eingangszahlen immer wieder zu Schwankungen bei der Bearbeitungsdauer kommen wird. 2. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen im ersten Halbjahr 2015? Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im ersten Halbjahr 2015 lag bei 15,2 Arbeitstagen . 3. Warum genau wurde das Zehn-Arbeitstage-Ziel im ersten Halbjahr verfehlt ? Wesentliche Ursachen waren eine hohe Rückstandsmenge und eine im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,3 Prozent gestiegene Antragsmenge. Zusätzlich erschwerten technische Ausfälle des Beihilfe-Fachverfahrens Permis-B sowie ein erheblicher manueller Aufwand durch die Umsetzung des neuen Pflegestärkungsgesetzes eine nachhaltige Reduzierung der Bearbeitungszeiten. 4. Ist das Erreichen des Zehn-Arbeitstage-Ziels im Jahresdurchschnitt 2015 noch realistisch? Nein. Es wird eine jahresdurchschnittliche Bearbeitungsdauer von zwölf bis 13 Tagen für 2015 angestrebt. 5. Welche Entwicklung erwartet der Senat beziehungsweise die zuständige Dienststelle bezüglich der Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen in den kommenden Monaten? In den Monaten Juli und August kann es zu einer gegenüber dem 2. Quartal längeren Bearbeitungszeit aufgrund eines höheren Antragsaufkommens vor den Sommerferien kommen. Für das 4. Quartal 2015 wird von einem deutlichen Rückgang mit Bearbeitungszeiten von unter zehn Tagen ausgegangen. Drucksache 21/1023 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welche Maßnahmen wurden jeweils wann seit Anfang 2015 im Einzelnen zur Verbesserung der Bearbeitungszeiten im Beihilfebereich umgesetzt ? Durch einen Neuzuschnitt der Verantwortungsbereiche konnte die Produktivität in der Sachbearbeitung verbessert werden. Dies wird unterstützt durch freiwillige Mehrarbeit an Sonnabenden. Darüber hinaus erfolgt eine bevorzugte Bearbeitung von Beihilfeund Pflegeanträgen mit einer Aufwendungssumme ab 2.500 Euro (rund 20 Prozent des Tageseingangs) mit dem Ziel einer Bearbeitungsdauer von maximal zehn Arbeitstagen vom Posteingang bis zur Festsetzung. 7. Wie hoch war die Rückstandmenge der Beihilfeanträge zum Jahresende 2014? 16.348 Anträge waren zum Jahresende in Bearbeitung. 8. Wie hat sich die Rückstandsmenge in den einzelnen Monaten im ersten Halbjahr 2015 jeweils verändert? Monat Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Anzahl der Anträge 20.017 19.095 18.989 17.920 18.262 11.072 Differenz zum Vormonat + 3.669 - 922 - 106 - 1.069 + 342 - 7.190 9. Wie hoch war im ersten Halbjahr 2015 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen mit einer Aufwendungssumme von über 2.500 Euro? 12,7 Arbeitstage. 10. Wie viele Beihilfeanträge wurden im ersten Halbjahr 2015 insgesamt gestellt? Wie viele davon hatten eine Aufwendungssumme von über 2.500 Euro? Es wurden insgesamt im ersten Halbjahr 152.192 Anträge gestellt. Davon wurden rund 26.400 Anträge mit einer Aufwendungssumme von über 2.500 Euro gestellt und bearbeitet. 11. Wie viele Beihilfeanträge mit einer Aufwendungssumme von über 2.500 Euro wurden im ersten Halbjahr 2015 innerhalb von zehn Arbeitstagen bearbeitet? 14.257 Beihilfeanträge. 12. Wie sind der genaue Sachstand und der Zeitplan zur Einführung des Projektes eBeihilfe? 13. Wurde bereits mit der Pilotierung des Projektes eBeihilfe begonnen? Wenn ja, wann, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht und wann soll die Pilotierung beginnen? Die Entwicklungsarbeiten Dataports für die erste Projektstufe sind größtenteils abgeschlossen . Derzeit werden die Abnahme- und Freigabetests vorbereitet. eBeihilfe soll nach einer vorlaufenden Pilotierung (beginnend im September) bis Ende 2015 eingeführt werden. 14. Wie hoch sind die aktuell geschätzten Gesamtkosten für das Projekt eBeihilfe? Konkrete Schätzungen liegen derzeit für die Stufe 1a vor, siehe Drs. 20/11654, 20/14077 und 20/14204. Die Kosten für die Stufe 1b (Beschaffung und Einführung von Prüfsoftware) können noch nicht abschließend geschätzt werden. 15. Welche Kosten sind für das Projekt eBeihilfe bislang im Haushaltsplan veranschlagt? Siehe Antwort zu Frage 14. Die Finanzierung der Gesamtkosten erfolgt aus dem ITGlobalfonds der Finanzbehörde.