BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10237 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 30.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Zu Unrecht bestraft und dann auch noch zappeln gelassen? Entwicklung der Widersprüche bei Verkehrsvergehen seit 2011 Die Einhaltung geltender Normen ist für den ruhenden und den fließenden Verkehr gleichermaßen wichtig. Vergehen müssen konsequent geahndet, Verkehrssünder bestraft werden. Ein Selbstzweck oder eine billige Einnahmequelle darf die Ahndung von Verkehrsvergehen hingegen nicht sein. Besonders ärgerlich sind Fälle, wo Verkehrsteilnehmer zu Unrecht bestraft werden sollen. Diesbezüglich ist das Widerspruchsverfahren von besonderer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei und des Landesbetriebs Verkehr (LBV) setzt neben der Präventionsarbeit auf eine konsequente Verfolgung von Verkehrsverstößen . Bei der Ahndung der Ordnungswidrigkeiten durch die Abteilung für Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten (Bußgeldstelle) des Einwohner-Zentralamtes liegt die Rechtsmittelquote im ruhenden Verkehr im Durchschnitt bei 1,8 Prozent und im fließenden Verkehr im Durchschnitt bei 6,5 Prozent. Im fließenden Verkehr hat sie sich in diesem Jahr auf 3,8 Prozent gesenkt. Das Vorliegen eines Rechtsmittels sagt jedoch nichts darüber aus, ob ein Vorwurf zu Unrecht erhoben wurde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: I. Ruhender Verkehr 1. Wie viele Widersprüche gegen Anzeigen, die aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs in Hamburg eingehen, wurden seit 2011 eingelegt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Jahr Anzahl der Einsprüche Anzahl der Bußgeldbescheide Prozentanteil (gerundet) 2012 1.621 83.030 2,0% 2013 1.731 95.888 1,8% 2014 1.825 100.795 1,8% 2015 2.262 111.214 2,0% 2016 2.149 121.195 1,8% 2017* 1.425 86.876 1,6% * bis einschließlich 30.08.2017 Die erfragten Daten können erst ab dem Jahr 2012 dargestellt werden. Grund hierfür ist die im Mai 2011 vollzogene Umstellung des in der Bußgeldstelle genutzten Datenverarbeitungssystems auf das Verfahren owi21, in das nicht alle Daten des Jahres 2011 migriert wurden. Drucksache 21/10237 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Auf welche Arten von Vergehen verteilen sich seit 2011 die Anzeigen, die aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs in Hamburg eingehen und gegen die Widerspruch eingelegt wurde? Bitte jahresweise aufschlüsseln . 3. Gegen welche Arten von Fehlern richteten sich seit 2011 die Widersprüche gegen Anzeigen, die aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs in Hamburg eingehen? 4. Wie viele Widersprüche gegen Anzeigen, die aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs eingehen, waren seit 2011 erfolgreich und welche Bußgeldsumme ist den Widerspruchsführern dadurch insgesamt erspart geblieben? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 5. Auf welche Arten von Vergehen verteilen sich und gegen welche Arten von Fehlern richteten sich die seit 2011 erfolgreichen Widersprüche gegen Anzeigen, die aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs eingehen ? Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine Differenzierung im Sinne der Fragestellungen zu. Die Verfahren unterliegen sehr kurzen Speicherfristen. 6. Wie hat sich seit 2011 die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Widerspruchs bis zum Erlass des Bescheids bei Widersprüchen gegen Anzeigen, die aus dem Bereich des ruhenden Verkehrs eingehen , entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang eines Einspruchs bis zur Entscheidung über den Einspruch (Verfahrenseinstellung oder Abgabe über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht) wird seitens der zuständigen Behörde nicht erfasst. Für die Bearbeitung der Einsprüche steht der Bußgeldstelle ausgehend von der gesetzlichen Frist der Verfolgungsverjährung in der Regel ein Zeitraum von sechs Monaten ab Erlass des Bußgeldbescheids zur Verfügung, innerhalb dessen über einen Einspruch entschieden und dieser gegebenenfalls über die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Amtsgericht zugegangen sein muss. II. Fließender Verkehr 7. Wie viele Widersprüche gegen Anzeigen, die aus dem Bereich des fließenden Verkehrs in Hamburg eingehen, wurden seit 2011 eingelegt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Jahr Anzahl der Einsprüche Anzahl der Bußgeldbescheide Prozentanteil (gerundet) 2012 8.235 110.236 7,5% 2013 7.846 108.284 7,2% 2014 7.251 106.504 6,8% 2015 7.755 109.791 7,1% 2016 7.509 112.103 6,7% 2017* 3.640 95.307 3,8% * bis einschließlich 30.08.2017 Die erfragten Daten können erst ab dem Jahr 2012 dargestellt werden. Grund hierfür ist die im Mai 2011 vollzogene Umstellung des in der Bußgeldstelle genutzten Datenverarbeitungssystems auf das Verfahren owi21, in das nicht alle Daten des Jahres 2011 migriert wurden. 8. Auf welche Arten von Vergehen verteilen sich seit 2011 die Anzeigen, die aus dem Bereich des fließenden Verkehrs in Hamburg eingehen und gegen die Widerspruch eingelegt wurde? Bitte jahresweise aufschlüsseln . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10237 3 9. Gegen welche Arten von Fehlern richteten sich seit 2011 die Widersprüche gegen Anzeigen, die aus dem Bereich des fließenden Verkehrs in Hamburg eingehen? 10. Wie viele Widersprüche gegen Anzeigen, die aus dem Bereich des fließenden Verkehrs eingehen, waren seit 2011 erfolgreich und welche Bußgeldsumme ist den Widerspruchsführern dadurch insgesamt erspart geblieben? Bitte jahresweise aufschlüsseln. 11. Auf welche Arten von Vergehen verteilen sich und gegen welche Arten von Fehlern richteten sich die seit 2011 erfolgreichen Widersprüche gegen Anzeigen, die aus dem Bereich des fließenden Verkehrs eingehen ? Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine Differenzierung im Sinne der Fragestellungen zu. Die Verfahren unterliegen sehr kurzen Speicherfristen. 12. Wie hat sich seit 2011 die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Widerspruchs bis zum Erlass des Bescheids bei Widersprüchen gegen Anzeigen, die aus dem Bereich des fließenden Verkehrs eingehen, entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang eines Einspruchs bis zur Entscheidung über den Einspruch (Verfahrenseinstellung oder Abgabe über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht) wird seitens der zuständigen Behörde nicht erfasst. Aller Erfahrung nach dürfte die durchschnittliche Bearbeitungszeit unter drei Monaten liegen. III. Allgemeines 13. Welche Stelle ist für die Bearbeitung und den Erlass von Bescheiden bei Widersprüchen gegen Anzeigen, die aus den Bereichen des ruhenden und des fließenden Verkehrs in Hamburg eingehen, zuständig? Gegen einen Bußgeldbescheid können Betroffene bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einen Einspruch einlegen. Ist ein Einspruch zulässig, obliegt der Bußgeldstelle als zuständige Verwaltungsbehörde die Durchführung des Zwischenverfahrens gemäß § 69 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Hierbei prüft sie, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält oder zurücknimmt. Bei Verfahrenseinstellung erhält der Betroffene eine entsprechende schriftliche Mitteilung von der Bußgeldstelle. Wird im Zuge dieses Verfahrens der Bußgeldbescheid nicht zurückgenommen, übersendet sie die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Das Gericht entscheidet dann über den Einspruch. 14. Wie haben sich die Beschäftigtenzahl, die Stellenzahl, die Zahl der VZÄ und die Zahl der Vakanzen jener Stelle, die in Hamburg für die Bearbeitung und den Erlass von Bescheiden bei Widersprüchen gegen Anzeigen , die aus den Bereichen des ruhenden und des fließenden Verkehrs in Hamburg eingehen, zuständig ist, seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln und jeweils zu den Stichtagen 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres angeben. Die Einsprüche werden bei der Bußgeldstelle von den Sachgebietsleitern bearbeitet. Hierbei wird nicht zwischen Verfahren aus dem ruhendem und fließendem Verkehr unterschieden. Zum 1. Januar 2017 waren von den sechs Sachgebietsleiter-Stellen fünf Stellen mit 4,17 VZÄ und zum 1. Juli 2017 von den sechs Sachgebietsleiter- Stellen vier Stellen mit 3,42 VZÄ besetzt. Darüber hinaus ist eine Darstellung im Sinne der Fragestellung innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/10237 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 15. Wurden die Strukturen und das Verfahren bei Widersprüchen gegen Anzeigen, die aus den Bereichen des ruhenden und des fließenden Verkehrs in Hamburg eingehen, seit 2011 evaluiert? Wenn ja, a) wann, durch wen und in wessen Auftrag? b) mit welchen Ergebnissen? c) welche Maßnahmen wurden aus den Ergebnissen abgeleitet? Nein. Ein entsprechender Bedarf ist nicht erkennbar. 16. Gibt es ein Controlling hinsichtlich der Strukturen und des Verfahrens bei Widersprüchen gegen Anzeigen, die aus den Bereichen des ruhenden und des fließenden Verkehrs in Hamburg eingehen? Wenn ja, welche Prozesse und Strukturen wurden dadurch seit 2011 aus welchen Gründen und wie genau verändert beziehungsweise optimiert? Nein. Das Verfahren ist gesetzlich geregelt.