BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1024 21. Wahlperiode 17.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 09.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Noch immer steht das Grundstück Weidende Ecke Saseler Damm leer Seit Jahren steht das Grundstück Weidende Ecke Saseler Damm leer. Wie bekannt ist, sollen ein Nahversorgungsmarkt und eine ganze Reihe von Wohneinheiten realisiert werden. Die Baugenehmigungen dazu wurden bereits am 12. August 2013 erteilt. Geschehen ist seither erkennbar nichts. Nach neusten Beobachtungen sollen nun jedoch erneut Vermessungen auf dem Grundstück aufgenommen worden sein. Für die Anwohnerinnen und Anwohner stellt sich die Frage, wann etwas auf dem Grundstück geschieht und wie sich die Verkehrssituation und Verkehrssicherheit entwickeln werden . Anders als die Fachbehörde in der letzten Anfrage zu diesem Thema (Drs. 20/12471) angegeben hat, sehen viele Anwohnerinnen und Anwohner vor allem in der Schulwegsicherung durchaus einen besonderen Handlungsbedarf . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Liegen dem zuständigen Bezirksamt mittlerweile Erkenntnisse darüber vor, wann mit einem Baubeginn und wann mit der Fertigstellung auf dem genannten Grundstück gerechnet werden kann? Wenn ja, wann jeweils? Wenn nein, warum nicht und versucht das Bezirksamt keinen Einfluss auf den Bau neuer Wohnungen zu nehmen? Nein. Eine erteilte Baugenehmigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Beginn von Bauarbeiten liegt im Ermessen des Bauherren. Bauherren informieren das Bezirksamt regelhaft nicht über die Gründe für die Nichtinanspruchnahme der Baugenehmigung . 2. Weshalb wurden in jüngster Zeit Vermessungen auf dem Grundstück vorgenommen und was haben diese ergeben? Dem zuständigen Bezirksamt liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 3. Hat sich zum Planungsstand am 17.12.2013 etwas an der Art der Bebauung geändert? Wenn ja, was, wann und warum? Nein. 4. Wie soll die Anfahrt auf das Grundstück zu den Wohnungen und dem Nahversorgungsmarkt jeweils erfolgen? Bitte jeweils für die Anfahrten aus beiden Richtungen, des Saseler Damms und der Straße Weidende, angeben. Drucksache 21/1024 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die beantragten 22 Wohneinheiten und den Nahversorgermarkt ist eine Tiefgarage mit 50 Stellplätzen vorgesehen. Die Anbindung erfolgt über zwei Zu-/Abfahrten an den Saseler Damm mit der Beschränkung „rechts rein-rechts raus“. In der Straße Weidende sind in geringer Anzahl Besucherparkplätze im öffentlichen Raum sowie eine weitere Überfahrt zu einem Schwerbehindertenstellplatz vorgesehen. 5. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen nach Fertigstellung des Bauvorhabens und vor allem nach Eröffnung des Nahversorgungsmarkts in der Straße Weidende erhöhen (bitte in Kfz/Wochentag angeben)? Wenn die Fachbehörde dazu keine Angaben machen kann, wieso nicht und wie kann eine Planung und Genehmigung erfolgen, ohne detaillierte Änderungen des Verkehrsaufkommens zu berücksichtigen? In der Straße Weidende wird sich das Verkehrsaufkommen nur marginal verändern, da die Tiefgarage an den Saseler Damm angeschlossen ist. Die Verwaltung wird bei der Beauftragung eines Verkehrsgutachtens im Zuge der geplanten Bebauung am Petunienweg auch die geplante Bebauung an der Straße Weidende berücksichtigen. Beide Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen aus beiden Bauvorhaben und im Hinblick auf eine Schulwegsicherung in einem Verkehrsgutachten bewertet.