BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10240 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 30.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Anwendung des § 68 Haftung für Lebensunterhalt des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Hamburg (II) Immer wieder berichten Medien über erstaunte Bürgen, die Verpflichtungserklärungen unterschrieben haben und im Anschluss mit Rückforderungen durch öffentliche Stellen konfrontiert sind. Hierzu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) wie folgt: 1. In wie vielen Fällen wurden in Hamburg in den Jahren 2015 – 2017 Verpflichtungserklärungen gemäß §68 Absatz 1 AufenthG abgegeben? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) Jahr Bezirksämter Einwohner- Zentralamt 2015 16.263 197 2016 13.766 62 2017 9.012* 37** Summe * Stand 30. Juni 2017 ** Stand 1. September 2017 2. Auf welche Höhe beliefen sich Forderungen in den Jahren 2011 – 2017? (Bitte jahresweise aufschlüsseln.) 3. In welcher Höhe konnten Rückforderungen beigebracht werden? 4. In wie vielen Fällen sind entsprechende Forderungen inzwischen verjährt ? 5. In wie vielen Fällen wurde entsprechenden Rückforderungen widersprochen ? 6. In wie vielen Fällen wurden wegen entsprechender Rückforderungen juristische Auseinandersetzungen mit welchen jeweiligen Ergebnissen geführt? 7. In welcher Höhe sind der Freien und Hansestadt Hamburg Kosten für derartige Verfahren entstanden? Zum AsylbLG und § 23 SGB XII siehe Drs. 21/833. Entsprechendes trifft auch auf den in dieser Anfrage betroffenen Zeitraum zu. Drucksache 21/10240 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zum SGB II verweist Jobcenter auf die fachlichen Weisungen der BA zu § 7 SGB II (https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mda w/mdi5/~edisp/l6019022dstbai377919.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377922), hier zu den Regelungen zum Umgang mit Verpflichtungserklärungen nach § 68 AufenthG unter Rz. 7.50 (Punkt 1.4.9.6). Darüber hinaus erfolgen seitens des Statistik-Service der BA keine Erhebungen und Auswertungen im Sinne der jeweiligen Fragestellungen. Eine händische Erhebung sämtlicher Leistungsakten (über 137.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte) von Drittstaatsangehörigen, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.