BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10241 21. Wahlperiode 05.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 30.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu „Psychische Misshandlungen von Kindern in Hamburg“ Nachdem der Senat in Drs. 21/9853 ausführte, zu den genannten Zahlen1 keine Bewertung vornehmen zu können, da er keine Einsicht über die Herkunft der Daten habe, liegt die Quelle nun vor: Grundlage der in dem Vortrag angegebenen Daten sind die Zahlen des Statistischen Bundesamtes (2016): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII aus 2015. Grundlage der Abbildung sind die Länderdaten der 8a-Statistik. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie erklärt sich der Senat das Auseinanderfallen der Zahlen zwischen Hamburg, Berlin und Bremen? Dem Senat liegen keine Erkenntnisse dazu vor, weshalb der in der Statistik erfasste Anteil psychischer Misshandlung in Hamburg niedriger ist als in Berlin und Bremen. 2. Wie erklärt sich der Senat seine Aussage als Antwort auf Frage 7. der Drs. 21/9853, dass die Bundesjugendhilfestatistik des statistischen Bundesamtes den Anteil psychischer Misshandlung nicht länderspezifisch darstellen könne, wenn offensichtlich die im Vortext genannte wissenschaftliche Quelle die Daten länderspezifisch abrufen kann? Die in der Enquetekommission dargestellten Daten zu dem Anteil psychischer Misshandlung im Ländervergleich sind kein Bestandteil des jährlich veröffentlichten Berichtes des Statistischen Bundesamtes. Somit lagen dem Senat hierzu keine länderspezifischen Daten vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/9853. 1 Vergleiche: Kaufhold, Gundula: Hinweise aus amtlichen Statistiken auf Gefährdung durch Unfälle, Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen, Enquete-Kommission „Kinderschutz und Kinderrechte weiter stärken“. Hamburg, den 13./14.07.2017.