BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10248 21. Wahlperiode 08.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 31.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Notfälle und Angriffe beim ÖPNV? Ich frage den Senat: Sofern sich Situationen wie Notfälle oder Angriffe in den Verkehrsmitteln oder Einrichtungen des Nahverkehrs ereignen, informiert das Fahr- oder Wachpersonal unmittelbar die jeweils zuständige Leitstelle des betreffenden Unternehmens. Von dort werden , je nach Situation, Polizei oder Feuerwehr verständigt. Die Erfassung derartiger Vorkommnisse erfolgt in den einzelnen Unternehmen unterschiedlich, jedoch nicht nach den in der Anfrage genannten Faktoren („Notfälle“, „Stürze“, Schwächeanfälle“ und „Angriffe auf Fahrgäste“). Insofern ist eine statistische Auswertung nicht möglich. Sofern es zu Straftaten kommt, die von der Polizei verfolgt werden, fließen diese in die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS) ein. Allerdings erfolgt die räumliche Erfassung in der PKS in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen. Nach Art der Tatörtlichkeit im Sinne der Fragestellung wurde bislang nicht differenziert. Zur Beantwortung der Frage wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Polizei erforderlich, wobei Akten aus dem Jahre 2011 aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht mehr vollumfänglich vorliegen. Die händische Auswertung mehrerer Tausend Akten pro Jahr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . In der PKS werden seit dem 1. Januar 2017 Verkehrsmittel im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) erfasst (ÖPV-Bus, ÖPV-Schienenfahrzeug, Taxi, Sonstiges Verkehrsmittel im ÖPV). Nach der Einstellung des Kataloges „Tatörtlichkeit“ in die PKS zum Jahr 2017 ist eine standardisierte Auswertung der Tatörtlichkeiten für alle Straftaten , differenziert nach dem Straftatenkatalog der PKS, für Hamburg gesamt geplant. Diese Auswertung wird als Teil der Jahresauswertung PKS automatisiert berechnet und steht als Standardtabelle ab Anfang des Jahres 2018 jährlich zur Verfügung. Für untergeordnete geographische Ebenen wie Bezirke, Stadtteile oder Ortsteile können ab dem Jahr 2018 bei Bedarf Sonderauswertungen vorgenommen werden. Im Übrigen siehe Drs. 20/9889. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Deutschen Bahn AG (DB AG), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und der AKN Eisenbahn AG (AKN) wie folgt: 1. Wie oft gab es seit 2011 in den Fahrzeugen des HVV Notfälle von Fahrgästen (Stürze, Schwächeanfälle et cetera)? Bitte nach Jahren aufschlüsseln . Siehe Vorbemerkung. Bei der HOCHBAHN werden „Anforderungen des Rettungsdienstes“ gesondert erfasst: Drucksache 21/10248 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (bis einschließ - lich August) Zahl der Anforderungen des Rettungsdiens - tes 638 760 828 951 1014 1015 678 Zahl der beförderten Fahrgäste bei der HOCHBAHN 421.000.000 429.000.000 427.000.000 427.000.000. 434.000.000 444.000.000 Keine Angabe In keinem der angefragten Jahre erreicht die Zahl der Anforderungen des Rettungsdienstes einen einstelligen Promilleprozentsatz in Relation zur Zahl der beförderten Fahrgäste. Ferner wird deutlich, dass nicht nur die Zahl der Anforderungen des Rettungsdienstes , sondern auch die Zahl der beförderten Fahrgäste bei der HOCHBAHN steigt. Es liegt nahe, dass die Zahl der Anforderungen des Rettungsdienstes auch deshalb steigt, weil die Fahrgäste im Hinblick auf Zwischenfälle im öffentlichen Raum sensibilisiert sind und schnell reagieren. 2. Wie oft und wie wird das Personal für den Umgang mit solchen Notfällen geschult? 3. Wie oft gab es seit 2011 in den Fahrzeugen des HVV Bedrohungen oder Angriffe auf Fahrgäste? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 4. Wie oft und wie wird das Personal für den Umgang mit solchen Angriffen geschult? 5. Wie erfolgt bei Notfällen und Angriffen die Benachrichtigung weiterer Stellen wie Rettungsdienst und Polizei? In den Verkehrsunternehmen finden regelmäßige Schulungen statt, wobei auch immer wieder die Themenbereiche Notfälle und Konfliktsituationen thematisiert werden. Darüber hinaus erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahr- und im Wachpersonal Ausbildungen in Erste-Hilfe-Kursen. Die Häufigkeit der Schulungen unterscheidet sich je nach Art und Inhalt in den einzelnen Unternehmen und liegt zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Dabei finden für das Wachpersonal auch häufigere Schulungen statt. Die Hochbahn-Wache verfügt über die besondere Einsatzkomponente der Notfallheferinnen und Notfallhelfer (First Responder), die über eine grundlegende sanitäts- und rettungsdienstliche Ausbildung im Umfang von vier Wochen und eine entsprechende Einsatzausstattung verfügen. Für den Erhalt der erworbenen Kenntnisse und der Handlungssicherheit ist dreimal im Jahr eine eintägige Fortbildung verbindlich vorgeschrieben . Auch wird das Personal der Hochbahn-Wache regelmäßig im Umgang mit Angriffen geschult, hierzu findet alle sechs Wochen ein Einsatztraining statt, in dem Notwehr- und Nothilfetechniken vermittelt werden. In einem dreimal jährlich stattfindenden Verhaltenstraining werden Deeskalationstechniken und der Umgang mit Gewaltanwendungen geprobt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.