BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10249 21. Wahlperiode 08.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 31.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Verlust beim Parkraum-Management? Laut der Drs. 21/9585 hat der Senat dem Landesbetrieb Verkehr die Einwilligung für überplanmäßige Kosten wegen des Parkraum-Managements erteilt. Ich frage den Senat: Das Parkraum-Management dienst der Durchsetzung der Regeln im fließenden und ruhenden Verkehr und damit der Verkehrssicherheit und darüber hinaus auch dem Ziel, Parkraum für die verschiedenen Nutzer tatsächlich zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel für Ladeverkehre oder Kurzzeitparkbedürfnisse. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Kosten entstanden im Jahre 2016 durch das Parkraum- Management? Beim Parkraummanagement entstehen Aufwände für Personal, Material, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen. In 2016 betrugen die Gesamtaufwendungen 7,301 Millionen Euro. 2. Welche Einnahmen wurden im Jahre 2016 durch das Parkraum- Management erzielt? Bitte aufschlüsseln nach Verwarnungsgeldern, Bußgeldern und Verwaltungsgebühren? Im Jahr 2016 wurden insgesamt rund 11,395 Millionen Euro erzielt, die auf Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) zurückzuführen sind. Die Einnahmen wurden in der zentralen Bußgeldstelle des Einwohner-Zentralamtes (Produktgruppe 274.05 Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr) verbucht und sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Einnahmen Ordnungswidrigkeiten im bewirtschafteten Parkraum Sonstige im ruhenden Verkehr angezeigte Ordnungswidrigkeiten Gesamt 7.073.644,92 € 4.321.012,84 € 11.394.657,76 € Die Einnahmen umfassen Verwarnungs- und Bußgelder sowie Erstattungen für Verwaltungsgebühren und -auslagen. Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine Differenzierung im Sinne der Fragestellungen zu. Die Verfahren unterliegen sehr kurzen Speicherfristen. 3. Wie haben sich die Parkgebühren in den verschiedenen Bereichen der Stadt seit 2015 entwickelt? Die Entwicklung der Parkgebühren ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Drucksache 21/10249 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Parkgebühren je Stunde Zeitraum Zone I Zone II Zone III von 2008 – 2015 2,00 € 1,00 € 0,50 € ab 01.01.2016 2,50 € 1,20 € 0,60 € ab 01.01.2017 3,00 € 2,00 € 1,00 € Darüber hinaus wird seit dem 1. November 2015 für das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBl. I S. 898), die nach § 9a Absätze 2 und 4, jeweils auch in Verbindung mit § 9a Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), zuletzt geändert am 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679, 1708), gekennzeichnet sind, bei Verwendung der Parkscheibe keine Gebühr erhoben. 4. Wie hat sich die Personalausstattung des Parkraum-Managements und seiner Vorgänger seit 2015 entwickelt? Der Start des Projektes „Parkraumüberwachung“ erfolgte seit dem Jahr 2013 und dann weiter durch den Auf- und Ausbau der Abteilung Parkraum-Management im LBV ab Mai 2014. Die erfragten Daten sind der Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl operativ tätige Kräfte des Parkraum -Managements 2015 49 2016 90 2017 90