BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10255 21. Wahlperiode 08.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 31.08.17 und Antwort des Senats Betr.: Ein Jahr Pflegestellenförderprogramm – Was bringt es für Hamburg? (II) In vielen Krankenhäusern herrscht Personalmangel und Pflegenotstand. Laut der Gewerkschaft ver.di fehlen allein in den Hamburger Krankenhäusern 4.200 Pflegekräfte. Immer weniger Beschäftigte müssen immer mehr Patientinnen und Patienten in kürzerer Zeit versorgen. Die Folgen sind häufig fehlende Zuwendung, mangelnde Hygiene bis hin zu mehr Unfällen und Todesfällen . Personalmangel in den Krankenhäusern gefährdet sowohl die Gesundheit der Patienten als auch der Beschäftigten. Um die Pflege am Bett zu stärken, wurde für die Jahre 2016 – 2018 das Pflegestellenförderprogramm mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 660 Millionen Euro aufgelegt . Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen 90 Prozent der Personalkosten für eine Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Stellen von Gesundheits- und Kinderkrankenhelfer/-innen. Eine Berichterstattung über die Zahl der Vollkräfte und den Umfang der aufgestockten Teilzeitstellen muss in jedem Kalenderjahr bis zum 30. Juni an das Bundesministerium für Gesundheit gemeldet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Bundesprogramm zur Pflegestellenförderung beruht auf § 4 Absatz 8 Krankenhausentgeltgesetz . Es gilt nur für die somatische Krankenhausversorgung. Deshalb haben Krankenhäuser, die allein im Bereich der psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhausversorgung tätig sind, keinen Anspruch auf Finanzierung von Personalkosten aus dem Pflegestellenförderprogramm. Zum näheren Inhalt des Pflegestellenförderprogramms und der Berichtspflicht der Krankenhäuser siehe Drs. 21/8690. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Hamburger Krankenhäuser haben eine entsprechende Betriebsoder Dienstvereinbarung oder sonstige schriftliche Vereinbarung abgeschlossen ?  2. In welchen Bereichen wurde in den Vereinbarungen eine konkrete Entlastung festgeschrieben (zum Beispiel Verstärkung der Nachtschichtbesetzung , Verstärkung eines Springerpools, Verstärkung einer bestimmten Station und so weiter)? 3. Welche Hamburger Krankenhäuser erhielten für 2016 Fördermittel in welcher Höhe aus dem Pflegestellenförderprogramm? (Bitte nach Krankenhausstandorten auflisten.) 4. Wie viele zusätzliche Pflegekräfte (in VZÄ) wurden durch das Pflegestellenförderprogramm in 2016 eingestellt beziehungsweise nach der Ausbildung übernommen und wie oft handelt es sich dabei um die Aufsto- Drucksache 21/10255 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ckung von Teilzeit-Stellen? (Bitte nach Krankenhausstandorten auflisten .) 5. Gab es Hamburger Krankenhäuser, die Fördermittel zurückzahlen mussten , zum Beispiel weil Neueinstellungen oder Teilzeitaufstockungen in der Pflege nicht umgesetzt wurden oder aus anderen Gründen? Welche Krankenhäuser betrifft dies und in welcher Höhe wurden Fördermittel zurückgefordert? Die in der Anlage dargestellte Übersicht beruht auf aktuellen Auskünften von Krankenhäusern beziehungsweise ihrer Träger. Die noch verhaltene Inanspruchnahme des Programms durch die Krankenhäuser in Hamburg ist unter anderem dadurch bedingt, dass viele Krankenhäuser noch über kein Budget für das Jahr 2016 verfügen, sondern ihre Leistungen auf der Basis des Budgets 2015 abrechnen. Da deutlich mehr Krankenhäuser bereits eine Betriebsoder Dienstvereinbarung zur Pflegeförderprogramm abgeschlossen haben, dürften viele Krankenhäuser die Förderung noch in ihrem Budget für 2016 vereinbaren. Nimmt ein Krankenhaus die Fördermittel für das Budget 2016 nicht in Anspruch, so kann es grundsätzlich im Budget 2017 einen doppelt so hohen Förderbetrag in Anspruch nehmen. Insofern gehen durch eine verspätete Vereinbarung keine Fördermittel verloren. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10255 3 Anlage Krankenhaus Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgeschlossen Entlastung für konkreten Bereich vereinbart 1) Genehmigtes Budget 2016 Höhe Fördermittel in € Zusätzliche Pflegekräfte (VZA) 2) Rückzahlung Fördermittel Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg Ja Nein Ja 105.620,60 2,1 Nein Altonaer Kinderkrankenhaus Ja Nein Nein Entfällt entfällt entfällt Asklepios Klinik Altona Nein entfällt Nein Entfällt entfällt Entfällt Asklepios Klinik Barmbek Ja Nein Nein entfällt entfällt Entfällt Asklepios Klinik Harburg Ja Nein Nein entfällt entfällt Entfällt Asklepios Klinik Nord Ja Nein Nein entfällt entfällt Entfällt Asklepios Klinik St. Georg Ja Verstärkung Springerpool und Pausenablösung Nein entfällt entfällt Entfällt Asklepios Klinik Wandsbek Ja Geriatrie, Innere Medizin Nein entfällt entfällt Entfällt Bethesda Krankenhaus Bergedorf Nein entfällt Ja 63.000 2,3 Nein BG Klinikum Nein entfällt Ja Nein entfällt Entfällt Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Nein entfällt Ja Nein entfällt Entfällt Ev. Krankenhaus Alsterdorf Ja Nein Ja rd. 38.000 0,9 Nein Facharztklinik Hamburg Nein entfällt Ja Nein entfällt Entfällt Israelitisches Krankenhaus Ja Nein Ja 44.059 0,94 Nein Kath. Kinderkrankenhaus Wilhelmstift Ja Nein Nein entfällt entfällt Entfällt Klinik Dr. Guth Nein entfällt Ja Nein entfällt Entfällt Krankenhaus Jerusalem Nein entfällt Ja Nein entfällt Entfällt Krankenhaus Tabea Ja Nein Ja 35.182 1 k. A. Praxis-Klinik Bergedorf Ja Nein Nein entfällt entfällt Entfällt Schön Klinik Eilbek Nein entfällt Nein entfällt entfällt Entfällt Stadtteilklinik Hamburg Nein entfällt Ja Nein entfällt Entfällt Universitäres Herzzentrum Hamburg am Nein entfällt Ja Nein entfällt Entfällt Drucksache 21/10255 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Krankenhaus Betriebs- oder Dienstvereinbarung abgeschlossen Entlastung für konkreten Bereich vereinbart 1) Genehmigtes Budget 2016 Höhe Fördermittel in € Zusätzliche Pflegekräfte (VZA) 2) Rückzahlung Fördermittel Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 UKE Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf Nein entfällt Ja Nein entfällt Entfällt 1) Sofern keine Entlastung für bestimmte Bereiche vereinbart wurde, bezieht sich die Entlastung gemäß den Vorgaben aus § 4 Abs. 8 KHEntgG auf die Pflege auf bettenführenden Stationen des gesamten Krankenhauses. 2) Eine Differenzierung zwischen Neueinstellungen und der Aufstockung von Teilzeitstellen ist auf Grundlage der Angaben der Krankenhäuser nicht verlässlich möglich.