BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10264 21. Wahlperiode 08.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 01.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Weiterentwicklung des offenen Vollzuges in der JVA Glasmoor – Wie ist der aktuelle Sachstand? Der offene Vollzug muss dringend erweitert werden, da die Haftplätze in der JVA Glasmoor seit Jahren bis zum Anschlag belegt sind. Aus diesem Grund beschloss die Bürgerschaft im Frühjahr 2013 die Drucksache zur Neustrukturierung des Hamburger Justizvollzugs und bewilligte 17 Millionen Euro für die Um- und Neubaukosten in der JVA Glasmoor. Im November 2015 erklärte der Justizsenator am Ende einer Sitzung des Justizausschusses unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“, dass diese 17 Millionen Euro bei Weitem nicht ausreichen und sich Mehrbedarfe in zweistelliger Millionenhöhe ergeben. Mit der Drs. 21/6706 teilte der Senat dann ein Jahr später mit, dass der offene Vollzug für männliche erwachsene Strafgefangene in der JVA Glasmoor im Rahmen von mehreren Teilprojekten modernisiert und auf 231 Haftplätze ausgebaut wird und mit der Planungsverfeinerung eine Steigerung der Gesamtauszahlung von 16.942.000 Euro auf 33.155.000 Euro verbunden ist. Daneben wurde berichtet, dass die Überprüfung der Haushaltsunterlagen Bau durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die für die Justizbehörde die Aufgaben der technischen Aufsicht gemäß den Regeln des kostenstabilen Bauens wahrnimmt, erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat betrachtet den offenen Vollzug als wichtigen Bestandteil eines modernen Strafvollzugs. Das schrittweise Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Freiheit und Selbstbestimmung stellt einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Resozialisierung dar. Der offene Vollzug trägt dazu bei, dass die berufliche Perspektive und die Wohnungssituation nach der Haft gefördert, soziale Bindungen aufrechterhalten oder wiederhergestellt werden und damit eine reibungslose Wiedereingliederung gelingt. Die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Glasmoor mit dem Neubau von Haus III und der Sanierung von Haus I ist damit elementarer Bestandteil der laufenden Strukturreformen im Justizvollzug und wird auch zu einer Entlastung des geschlossenen Vollzuges beitragen. Die ursprüngliche Kostenschätzung aus dem Jahr 2012, auf deren Grundlage die Hamburgische Bürgerschaft im Frühjahr 2013 die Mittel bewilligt hat (Drs. 20/4930), war noch nicht nach den Grundsätzen des zwischenzeitlich eingeführten Kostenstabilen Bauens (Drs. 20/6208) ermittelt worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/10264 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie ist der Sachstand der Weiterentwicklung des offenen Vollzuges in der JVA Glasmoor? a. Welche konkreten Maßnahmen wurden bislang umgesetzt? Nach Beschluss der Drs. 21/6706 am 18. Januar 2017 wurden die Planungen fortgeführt . Zwischenzeitlich ist der Bauantrag eingereicht und die Ausführungsplanung abgeschlossen. Zudem erfolgte der Ankauf des Grundstückes für die Baustraße. Die Herstellung der Baustraße wurde beauftragt und kann nach Vorliegen der Genehmigung umgesetzt werden. b. Wann werden jeweils welche konkreten Maßnahmen umgesetzt? Die Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Vergaben der Bauleistungen soll bis Ende des Jahres 2017 erfolgen. Die weiteren Maßnahmen sind abhängig von den erforderlichen haushaltsmäßigen Anpassungen in den Folgejahren. Hierzu wird die Bürgerschaft mit einer gesonderten Drucksache befasst werden. 2. Wurde die Überprüfung der Haushaltunterlagen Bau durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zwischenzeitlich abgeschlossen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, wann ist damit zu rechnen? Der Abschluss der Überprüfung der Haushaltsunterlagen Bau durch die zuständige Behörde ist für den laufenden Monat September avisiert. 3. Wurde die Fläche, die als Baustraße genutzt werden soll, zwischenzeitlich angekauft? Falls ja, wie hoch waren die Grunderwerbskosten? Falls nein, weshalb nicht? Die Fläche, die für die Baustraße genutzt werden soll, wurde zwischenzeitlich angekauft . Die Grunderwerbskosten betrugen rund 91.700 Euro. 4. In der JVA Glasmoor befanden sich am 31. Juli 2017 198 männliche und 16 weibliche Gefangene im offenen Vollzug. a. Wie viele dieser Insassen sind Freigänger? Von den 198 männlichen und 16 weiblichen Gefangenen im offenen Vollzug waren 119 männliche Gefangene und elf weibliche Gefangene Freigänger. b. Wie lange befinden sich Insassen durchschnittlich in der JVA Glasmoor , bevor sie Freigänger werden? Die Daten werden jährlich erhoben. Im Jahr 2016 dauerte es bis zur Zulassung zum Freigang durchschnittlich 43 Tage und bis zur Arbeits-/Ausbildungsaufnahme als Freigänger durchschnittlich weitere 49 Tage. c. Wie viele und welche Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote stehen den Gefangenen, die noch nicht Freigänger sind, aktuell in der JVA Glasmoor zur Verfügung? d. Welche sonstigen Betreuungs- und Behandlungsangebote, auch freizeitpädagogischer Art, stehen den Gefangenen, die noch nicht Freigänger sind, aktuell in der JVA Glasmoor zur Verfügung? In der JVA Glasmoor stehen keine anstaltsinternen Ausbildungs- und Qualifizierungsangebote zur Verfügung. So dient der offene Vollzug insbesondere dazu, Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen außerhalb der Anstalt stattfinden zu lassen. Die Gefangenen werden durch die Vollzugsabteilungsleitungen, die Wohngruppenbeamten , die Anstaltspsychologin, die Sozialpädagogin sowie die Arbeitsinspektoren für Freigang betreut. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10264 3 Zudem stehen allen Gefangenen, die noch nicht Freigänger sind, Arbeitsplätze in den Betrieben der Anstalt zur Verfügung. Zum Stichtag 20. Juni 2017 waren in der JVA Glasmoor folgende Arbeitsplätze vorhanden: Bereich eingerichtete Arbeitsplätze Fertigung III 30 Fertigung IV 2 GaLa 10 Klempnerei 2 E-Werkstatt 2 Malerei 3 Tischlerei 3 Hauskammer 4 Küche 18 Reinigungsbetrieb 13 Day by Day* 5 Gesamt: 92 * Das Day-by-Day-Programm sieht vor, dass Gefangenen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen , auf Grundlage von § 2 der Verordnung über die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit (Tilgungsverordnung) vom 11. Dezember 2012 gestattet werden kann, die Vollstreckung durch gemeinnützige Arbeit abzuwenden. Dabei wird mit jedem Arbeitstag ein zusätzlicher Hafttag abgegolten. Des Weiteren wird ein Soziales Training angeboten. Im Freizeitbereich steht die Bücherei zur Verfügung. Darüber hinaus können externe Betreuungs- und Behandlungsangebote nach Lage des Einzelfalles im Wege von Vollzugslockerungen wahrgenommen werden. Folgende Gruppenangebote innerhalb der Anstalt können in Anspruch genommen werden: Yoga, Kraftsport, Fußball, Tischtennis, Kochgruppe, Backgruppe, Spielegruppe , Handarbeiten, Lesekreis, neue Medien. 130 Gefangene gehen als Freigänger außerhalb der Anstalt einer Arbeits- oder Qualifizierungsmaßnahme nach. e. Welche weiteren Maßnahmen sind im Zuge der Weiterentwicklung des offenen Vollzugs konkret geplant? Weitere Maßnahmen wurden noch nicht konkret geplant.