BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10266 21. Wahlperiode 08.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 01.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Zentrum Holzwirtschaft (V) – Wie ist der Stand der Dinge? Nach wie vor ist der Studiengang Holzwirtschaft an der Universität Hamburg in seinem Fortbestand gefährdet. In mehreren Sitzungen des Wissenschaftsausschusses wurde öffentlich über den Fortbestand diskutiert, so etwa am 19.04.2016 und am 16.02.2017. Vor allem in der letzten Sitzung des Ausschusses wurde klar, dass die Zahl der Professoren/-innen des Studiengangs stark reduziert werden solle. Dies habe es wiederum erforderlich gemacht, über eine Weiterentwicklung der aktuellen Studiengänge der Holzwirtschaft nachzudenken. Im Rahmen der geführten Gespräche und Verhandlungen sei ein neues Konzept für den Studiengang Holzwirtschaft erarbeitet worden, das unter anderem beinhalte, den Fokus auf weitere nachwachsende Rohstoffe auszudehnen. Der neue Bachelorstudiengang solle im Jahr 2018/2019 beginnen. Die Zahl der Studienplätze solle um circa ein Drittel reduziert werden, für den Bachelorstudiengang seien 40 Plätze und für den Masterstudiengang 30 Plätze vorgesehen. Die Evaluation des Studiengangs solle, so der Senat in der Ausschusssitzung, voraussichtlich Ende März oder im April 2017 abgeschlossen sein. Parallel würden die Verhandlungen zum Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund weitergeführt , sodass die Senatsvertreter die vorsichtige Prognose äußerten, am Ende des ersten Halbjahres 2017 die endgültigen Ergebnisse in Form eines unterschriftstreifen Entwurfs vorlegen zu können. Kurz vor den nächsten Beratungen im Wissenschaftsausschuss am 19.09.2017 sind nun allerdings neue Fragen über die laufenden Verhandlungen und Entwicklungen des Studiengangs aufgetreten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Der Senat hat zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung vom 30. Juni 2017 Stellung zum Stand der Verhandlungen Stellung genommen und insbesondere mitgeteilt, dass der Fortbestand der Holzwirtschaft am Standort Lohbrügge sichergestellt ist. Es wurde auf den noch erforderlichen Abstimmungsbedarf mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem Thünen-Institut (TI), der Universität Hamburg (UHH) und der zuständigen Behörde hingewiesen, um formal nachzuvollziehen, was im Grundsatz schon beschlossen worden ist – die Ausarbeitung und der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen UHH und TI sowie eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Hamburg und dem Bund. Diese Vereinbarungen werden auf Basis eines inhaltlichen Konzepts erfolgen, das von der UHH federführend erarbeitet wurde und zwischenzeitlich extern positiv evaluiert worden ist. Zu Details des Konzepts wurde in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung vom 16. Februar 2017 berichtet. Drucksache 21/10266 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Entwurf einer neuen Verwaltungsvereinbarung zwischen Hamburg und dem Bund liegt vor; er bedarf zur Unterschriftsreife noch einer endgültigen Abstimmung zwischen der UHH und dem TI über Details ihrer Zusammenarbeit. Diese werden in der angestrebten Kooperationsvereinbarung geregelt, die sich in der finalen Abstimmung befindet. Insofern stehen die Partner noch in laufenden Verhandlungen, sodass die in Frage 3. erfragten Detailangaben noch nicht gemacht werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann hat es welche Gespräche zwischen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und dem Thünen-Institut zu einer Kooperation in Bezug auf das Zentrum Holzwirtschaft gegeben? Und was waren die Ergebnisse? a) Genauer gefragt: Gibt es bereits erste Vereinbarungen über mögliche Kooperationen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Und wenn nein, welche Alternativszenarien verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde beziehungsweise mit welchen alternativen Kooperationspartnern hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bereits Gespräche geführt? 2. Liegt bereits ein Konzept über die Neuaufstellung des Zentrums Holzwirtschaft vor? Wenn ja, von wem, und was genau sieht dieses Konzept im Einzelnen vor, unter anderem in Bezug auf finanzielle Mittel, Personalausstattung, einzelne Studienfächer et cetera? Wenn nein, warum nicht? Und wann ist mit diesem Konzept zu rechnen? a) Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde dieses Konzept im Detail? b) Welche Maßnahmen gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde umzusetzen und in welchem Zeitraum? c) Welche Maßnahmen gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde nicht umzusetzen? Und warum nicht? 3. Welche Mittel sollen dem Zentrum Holzwirtschaft in Zukunft zur Verfügung stehen, und wer stellt diese in welchem Umfang zur Verfügung? Bitte differenziert für die Wintersemester 2018/2019, 2019/2020, 2020/ 2021 sowie für die Sommersemester 2019, 2020 und 2021 darstellen. a) In welchem Umfang wurden die zukünftigen Mittel reduziert gemessen an den bisherigen Mitteln für das Zentrum Holzwirtschaft in den Wintersemestern 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 sowie den Sommersemestern 2016, 2017 und 2018? b) In welchen Bereichen des Zentrums Holzwirtschaft (Personal, Räumlichkeiten, Lehrangebot) machen sich diese Kürzungen besonders bemerkbar; und welche Einzelfächer sind besonders davon betroffen? c) Inwieweit ist der Lehrimport von der Technischen Universität Hamburg -Harburg von den Einsparungen beziehungsweise der Neustrukturierung des Zentrums Holzwirtschaft (Lehrmodule, Personalstellen , Semesterwochenstunden et cetera) gesichert beziehungsweise von den geplanten Einsparungen betroffen? Beziehungsweise wird die Technische Universität das Zentrum Holzwirtschaft im selben Umfang wie bisher unterstützen können? d) Wofür genau wird die Universität Hamburg die unter 3. genannten Mittel verwenden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10266 3 e) Inwieweit und wann plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Situation des Zentrums Holzwirtschaft in die Neubeziehungsweise Nachverhandlungen der Hochschulvereinbarungen berücksichtigen? Siehe Vorbemerkung.