BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10267 21. Wahlperiode 08.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 01.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Wirrwarr um Gefängnisreform von Justizsenator Steffen Die FDP-Fraktion hat bereits vor einem Jahr beantragt zu prüfen, den Jugendvollzug in eine organisatorisch und baulich getrennte Teilanstalt der JVA Billwerder umzusiedeln (Drs. 21/5973). Dennoch war es das erklärte Ziel von Justizsenator Steffen, die jugendlichen Strafgefangenen im Rahmen einer Kooperation mit Schleswig-Holstein nicht länger in Hamburg unterzubringen . Auch der 2016 vorgelegte Zwischenbericht hat sich vor allem mit dieser Lösung beschäftigt. Jüngst gab es nun unterschiedliche Aussagen der beiden Landesregierungen hierzu. So kam zunächst aus Kiel das Signal, dass das dortige Justizministerium eine Kooperation im Jugend- und Frauenvollzug mit Hamburg nicht länger verfolgt. Kurz darauf ließ der Hamburger Senator Steffen verlauten, er habe die Zusammenarbeit beendet. Zudem berichtete die Presse, der Senat habe sich bereits mit detaillierten Kostenplänen für den Standort Billwerder befasst. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Rahmen des Projekts Justizvollzug 2020 werden insgesamt vier Modelle geprüft und gegen den Erhalt der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand in bisherigem Umfang abgewogen. Die Abwägung der Vollzugskooperation mit Schleswig-Holstein in den Bereichen Jugendstraf- und Frauenvollzug gegen Planungsalternativen in Hamburg ist Teil dieser Prüfungen (vergleiche Drs. 21/5780), mit der die zuständige Behörde durch den Senat mit Beschluss vom 15. Dezember 2015 beauftragt wurde. Die Prüfung umfasst folgende Modelle: - Modell A: Jugenduntersuchungshaft verbleibt in Hahnöfersand, ebenso der Jugendarrest und der offene Jugendvollzug, im Übrigen Kooperation mit Schleswig -Holstein im Jugendstraf- und Frauenvollzug. - Modell B: Keine Kooperation mit Schleswig-Holstein in den Bereichen des Jugendstraf- und Frauenvollzuges. Verlagerung des gesamten Jugendvollzugs in Haus I und III der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel. - Modell C: Ebenfalls keine Kooperation mit Schleswig-Holstein. Verlagerung des gesamten Jugendvollzuges an den Standort der JVA Billwerder. - Modell D: Neubau einer Teilanstalt für Jugenduntersuchungshaft am Standort der JVA Billwerder und Kooperation im Bereich des Jugendstraf- und Frauenvollzuges mit Schleswig- Holstein. Im Rahmen des breit angelegten Prüfungsprozesses hat sich herauskristallisiert, dass es zwei gute Lösungen gibt, wie der Hamburger Justizvollzug zukünftig aufgestellt werden kann. Der Neubau einer neuen Gesamtanstalt für den Jugendvollzug in Billwerder ist fachlich eine sehr gute Lösung, ermöglicht erhebliche Einsparungen bei den Drucksache 21/10267 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 laufenden Kosten, setzt allerdings erhebliche Investitionen voraus. Die Möglichkeit der Kooperation mit Schleswig-Holstein ist fachlich ebenfalls eine gute Lösung; sie wäre zudem günstiger. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat entschieden, die Kooperation mit Schleswig-Holstein beim Justizvollzug zu beenden? 2. Wann wurde diese Entscheidung getroffen und mit welcher Begründung ? 3. Erfolgte diese Entscheidung im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein? Der Senat hat sich damit nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Kosten sind bislang entstanden für die Prüfung und Planung dieser Kooperation? Die Prüfung der Vollzugskooperation ist lediglich ein Teil des umfassenden Prüfungsauftrages des Projekts Justizvollzug Hamburg 2020, vergleiche Drs. 21/8288. Eine gesonderte Ausweisung der anteiligen Kosten ist nicht möglich. 5. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfungen in Bezug auf eine Verlegung des Jugendstrafvollzugs in eine baulich und organisatorisch vom Erwachsenenvollzug getrennte Teilanstalt der JVA Billwerder? 6. Welche Kosten werden für den Umzug des Jugendvollzugs an den Standort Billwerder entstehen? Wie setzen sich diese Kosten im Einzelnen zusammen? Siehe Drs. 21/8288. 7. Ist es zutreffend, dass sich bereits der Senat mit der Zukunft des Jugendvollzugs befasst und sich über konkrete Pläne zu Billwerder ausgetauscht hat? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Siehe Vorbemerkung. 8. Wie hoch sind die Kosten für einen dauerhaften Verbleib des Jugendvollzugs in der JVA Hahnöfersand? 9. Sind weitere Optionen für die Zukunft des Jugendvollzugs in Prüfung? Wenn ja, bitte darstellen. Siehe Drs. 21/8288.