BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10268 21. Wahlperiode 08.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 01.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Personalengpässe bei der Kriminalpolizei Das Hamburger Landeskriminalamt ist strukturell überlastet. Ein deutlicher Beleg dafür ist, dass unter anderem alltägliche Kriminalitätsphänomene (zum Beispiel Wohnungseinbruchsdiebstahl, Betäubungsmittelkriminalität) nicht mehr nur durch die Alltagsorganisation des LKA, sondern vermehrt durch Sonderkommissionen (SoKo) oder Besondere Aufbauorganisation (BAO) bearbeitet werden müssen. Für den Betrieb dieser SoKo und BAO werden regelmäßig Kriminalbeamte aus der Alltagsorganisation herangezogen, was eine Arbeitsverdichtung beziehungsweise Aktenrückstellungen an den entsendenden Dienststellen zur Folge hat. Allein für die aktuellen SoKos „Schwarzer Block“ und Barmbek“ wurden insgesamt circa 150 Kriminalbeamte herangezogen, was circa 10 Prozent aller kriminalpolizeilichen Ermittlerinnen und Ermittler ausmacht. Eine zeitnahe Bearbeitung aller Kriminaldelikte kann unter diesen Bedingungen zwangsläufig immer weniger geleistet werden . Da die Einrichtung entsprechender SoKos beziehungsweise BAOs schon vor dem G20-Gipfel mehr Regel als Ausnahme gewesen ist, man erinnere sich an die SoKo „Rocker“ oder die SoKo „Silvester“, stellt sich verstärkt die Frage, wie das LKA bei der Verteilung der vom Senat als „300+“ angekündigten mittelfristig zusätzlichen 300 Stellen für den Polizeivollzugsdienst verstärkt werden soll. Bis zu dieser, hoffentlich signifikanten, Verstärkung stellt sich weiterhin die Frage nach einer vorläufigen politischen Steuerung der kriminalpolizeilichen Mangelverwaltung durch den Senat. Daher frage ich den Senat: Die Polizei Hamburg bildet für besondere Einsatz- oder Ermittlungsanlässe regelmäßig Besondere Aufbauorganisationen (BAO). Eine BAO ermöglicht der Polizei, flexibel auf kurzfristig eingetretene Lageänderungen zu reagieren, ohne hierfür die grundlegenden Organisationsstrukturen verändern zu müssen. Im Bereich des Landeskriminalamtes (LKA) Hamburg dienen Sonderkommissionen (SoKo) oder Ermittlungsgruppen einer temporären Konzentration von Ermittlungsressourcen auf bestimmte Kriminalitätsphänomene beziehungsweise der Bearbeitung herausragender Delikte. Die Mitarbeiter der Polizei sind in den letzten Monaten insbesondere durch das Einsatzgeschehen rund um den G20-Gipfel, die Einrichtung der SoKo „Schwarzer Block“ und der Nachbereitung des G20-Gipfels einer besonderen Belastung ausgesetzt. Die Einrichtung einer BAO ist jedoch kein Beleg für eine strukturelle Überlastung, sondern vielmehr für die Möglichkeit, auch besondere Herausforderungen an die Polizei zügig bewältigen zu können; im Übrigen siehe Drs. 21/10009. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/10268 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele der vom Senat mittelfristig angekündigten zusätzlichen Stellen sollen nach Plan des Senates auf das LKA entfallen und in welcher zeitlichen Staffelung soll dieser Aufwuchs dort ankommen? Die Planungen im Sinne der Fragestellung sind derzeit noch nicht abgeschlossen. 2. Gibt es angesichts der strukturell unzureichenden Ressourcen vonseiten des Senates valide Vorgaben an das LKA, welche anfallenden Ermittlungsverfahren nach welchen Kriterien und Maßgaben zeitlich nachrangig zu bearbeiten sind? Wenn ja, welche und nach welchen Kriterien und Maßgaben? Wenn nein, warum überlässt der Senat diese faktisch notwendigen Entscheidungen ohne valide Vorgaben einzelnen Dienstvorgesetzen oder Ermittlern, anstatt bei der Steuerung der Mangelverwaltung hier politisch zu gestalten und den Ermittlern neben den zunehmend inflationär erfolgten Prioritätensetzungen damit auch diese Prioritäten spiegelnden Maßgaben für nachrangige Einstufungen anhand zugeben? Die effektive Ressourcensteuerung auch bei zunehmender Aufgabenverdichtung einschließlich gegebenenfalls der Festlegung von Vor- und Nachrangigkeiten in der Aufgabenbearbeitung richtet sich nach arbeitsorganisatorischen und polizeifachlichen, nicht nach politischen Kriterien. Vor einer Rückstellung von Vorgängen muss eine Betrachtung des Einzelfalls und aller vorliegenden Entscheidungsfaktoren erfolgen, wie zum Beispiel der Auftrags- und Personallage oder der zeitlichen beziehungsweise fachlichen Dringlichkeit. Die Bewertung und Gewichtung dieser Aspekte muss auf den jeweiligen Entscheidungsebenen und in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft erfolgen. Insofern kommt den jeweiligen Vorgesetzten ein hohes Maß an Verantwortung zu. Im Übrigen siehe Vorbemerkung .