BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10273 21. Wahlperiode 12.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 04.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Kosten für Hamburg bei HSH Nordbank – Privatisierung und Ausstieg der Länder Die HSH Nordbank steht kurz vor Abschluss des angestrebten Privatisierungsprozesses . Neben den von den Ländern eingesetzten Geldern in 2008/ 2009 über weitere 3 Milliarden Euro Eigenkapital sowie der Garantie über 10 Milliarden Euro, die nun vollständig zahlungswirksam werden wird, sind drei weitere Gesellschaften zur „Rettung“ der HSH ins Leben gerufen worden. Diese sind ebenfalls – mit Länderhaftung – mit Linien und Geldern ausgestattet worden. So hat die hsh finanzfonds AöR eine weitere Kreditlinie über 10 Milliarden Euro erhalten, die hsh portfoliomanagement AöR eine nun reduzierte Kreditlinie über 4,9 Milliarden Euro zuzüglich möglicher Liquiditätshilfen über mindestens 1,1 Milliarden Euro zulasten der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Zudem ist die HSH Beteiligungsgesellschaft mbH bereits jetzt mit üppigen Anlaufkosten im hohen zweistelligen Millionenbetrag ausgestattet worden. Anteilig hat die Freie und Hansestadt Hamburg bereits einiges an Rückstellungen in ihrer Konzernbilanz bilden müssen. Am 31.08.2017 wird Senator Tschentscher in einem Zeitungsinterview dahin gehend zitiert, dass „noch weitere 4 Mrd. maximal“ dazukommen. Hierzu frage ich den Senat: Die von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein beziehungsweise der hsh finanzfonds AöR (finfo) im Jahr 2009 übernommene sogenannte Sunrise-Garantie in Höhe von 10 Milliarden Euro (siehe Drs. 19/2428) wurde bis zum 31. Dezember 2016 im Umfang von rund 2,3 Milliarden Euro von der HSH Nordbank (HSH) in Anspruch genommen beziehungsweise in dieser Höhe von der finfo an die HSH ausgezahlt. Nach derzeitiger Einschätzung der Bank wird die Garantie voraussichtlich vollständig in Anspruch genommen. Da die finfo jeweils zur Hälfte von den Ländern getragen wird, würde sich der Gesamtschuldenstand der Freien und Hansestadt Hamburg damit um die Hälfte des noch ausstehenden Restbetrags der Garantiesumme erhöhen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist Senator Tschentscher damit richtig zitiert worden? 2. Falls ja, wie setzt sich seine Rechnung zusammen und zu welchen Zeitpunkten werden entsprechende Leistungen voraussichtlich fließen müssen ? 3. Gehen diese „maximal 4 Mrd. Euro“ über die im Einleitungstext dargestellten Hilfsleistungen zugunsten der HSH Nordbank hinaus? Drucksache 21/10273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Bezieht sich der genannte Maximalbetrag auf Hamburg allein oder gilt dieser für die beiden Länder Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam ? Zu Äußerungen seiner Mitglieder und deren Wiedergabe in den Medien nimmt der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich nicht Stellung.