BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10283 21. Wahlperiode 12.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 05.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Thomas Oppermanns Migrationsthesen und die Senatspolitik In einem aktuellen Interview mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom 25.08.2017 äußert sich der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, zur Migrationspolitik. Oppermann sagt: „Die Balkanroute ist weitgehend dicht. Nun wählen die kriminellen Schlepper den todbringenden Weg über die Sahara und das Mittelmeer. Dieses menschliche Drama müssen wir beenden. Wir müssen schon vor Libyen sichere Orte in den stabilen Ländern wie Mali, Niger und Ägypten schaffen, damit Flüchtlinge gar nicht erst in die Hände von Schleppern geraten oder sich von ihnen lösen können. Dort müssen diese Menschen versorgt und über ihre Möglichkeiten beraten werden, auch über Alternativen zur Flucht nach Europa. Die Menschen aus Westafrika suchen ein besseres Leben. Deswegen müssen wir Fluchtursachen bekämpfen und in humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit investieren. Für Arbeitsmigranten brauchen wir endlich ein Einwanderungsgesetz, damit wir ein transparentes System schaffen, das Einwanderung steuert. Das gehört zu einem umfassenden Ansatz in der Flüchtlingspolitik, der in Europa sichere Außengrenzen garantiert . Wer kein Asylrecht hat, muss schnell zurückgebracht werden.“1 Die SPD war/ist Mitglied der Bundesregierung von 2005 – 2009 sowie seit 2013; sie regiert in Hamburg durchgängig seit 2011. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Maßnahmen hat der Senat in seiner Amtszeit seit 2011 ergriffen oder inwieweit hat er sich dafür eingesetzt, fluchtwillige(n) Menschen aus afrikanischen Ländern a. in ihren Heimatregionen besser zu versorgen, b. in Nordafrika sichere Orte für sie zu schaffen, c. zu helfen, nicht in die Hände von kriminellen Schleppern zu geraten, d. Beratungsangebote zu Alternativen zur Flucht nach Europa anzubieten , Die Bekämpfung der Fluchtursachen gehört zu den Aufgaben, die nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes (GG) als auswärtige Angelegenheiten dem Bund zugewiesen sind (Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 GG). Für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, die sich bereits in Hamburg aufhalten, bestehen umfangreiche 1 „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ vom 25.08.2017, Seite 4. Drucksache 21/10283 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Angebote der Rückkehrberatung sowie der finanziellen Förderung der Rückkehr. Neben einer gezielten Rückkehrberatung im Einwohner-Zentralamt bietet insbesondere das Flüchtlingszentrum Personen, die ausreisen möchten, Beratung und Unterstützung an. So hat das Flüchtlingszentrum beispielsweise im Zeitraum von 2010 bis 30. Juni 2015 im Rahmen des Projekts „Hamburg Ghana Bridge“ gezielt Personen beraten , die freiwillig nach Ghana zurückkehren wollten. Die Ratsuchenden wurden bei der Beantragung von finanziellen Förderhilfen für Reisekosten, Transportkosten und Starthilfen zum Wiedereinleben unterstützt. Dieses Projekt wurde mit Mitteln aus dem Europäischen Rückkehrfonds und aus Landesmitteln gefördert. Im Übrigen siehe Drs. 21/10179. e. mehr humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit anzubieten ? Der Senat leistet einen Beitrag zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf kommunaler Ebene im Wesentlichen im Rahmen seiner Nord-Süd-Städtepartnerschaften mit León (Nicaragua) und Daressalam (Tansania). Hamburg setzt dabei insbesondere das städtische Know-how im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen wie Abfallbehandlung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Feuerwehr und Rettungsdienste ein, um die Lebensqualität in den stark wachsenden Partnerstädten zu verbessern. Mit Daressalam besteht zudem seit 2012 eine kommunale Klimapartnerschaft , die zur Minderung von Treibhausgasen beitragen und damit auch der vom Klimawandel mitverursachten Landflucht und Migration begegnen soll. In günstiger Kombination mit Fördermitteln des Bundes ist es für den Senat seit einigen Jahren möglich, auch größere Investitionen wie den Bau einer Kompostierungsanlage in Daressalam zu unterstützen. 2. Welche Maßnahmen hat der Senat in seiner Amtszeit seit 2011 ergriffen oder inwieweit hat er sich dafür eingesetzt, a. ein Einwanderungsgesetz für Arbeitsmigranten zu schaffen, Hamburg hat die Entschließung des Bundesrats (BR.-Drs. 508/16 (Beschluss)) unterstützt . b. abgelehnte Asylbewerber schnell(er) in ihre Heimatländer zurückzubringen ? Hamburg hat auf Bundesebene zahlreiche Gesetze zur Beschleunigung der Asylverfahren sowie zur verbesserten Durchsetzung von Ausreisepflichten unterstützt, zum Beispiel das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl I Seite 1722), das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vom 11. März 2017 (BGBl I Seite 390), das Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern vom 11. März 2016 (BGBl I Seite 394) sowie das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 20. Juli 2017 (BGBl I Seite 2780). Zugleich wurde durch organisatorische und personelle Maßnahmen der zuständigen Behörde die Durchsetzung von Ausreisepflichten intensiviert, siehe Drs. 21/1053 sowie die Entwicklung der Zahl der mit Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den monatlichen Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen zum „Flüchtlingsmonitoring“, zuletzt Drs. 21/10092. 3. Welche Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen plant der Senat künftig in diesem Politikfeld? Der Senat wird auch weiterhin die in der Regierungserklärung des Ersten Bürgermeisters vom 6. Mai 2015 (http://www.hamburg.de/contentblob/4491548/ f93c516810b286e143fd058a5c638823/data/2015-05-06-regierungserklaerung.pdf) vorgestellten Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen umsetzen und verfolgen. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. a. bis e.