BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10285 21. Wahlperiode 12.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 05.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Abschlussbilanz der hamburgischen Olympiabewerbung Nahezu zwei Jahre ist es her, dass die Olympiabewerbung der Freien und Hansestadt Hamburg eine krachende Niederlage erfahren hat: Beim Referendum am 29. November 2015 votierten 51,6 Prozent der beteiligten Hamburger /-innen dagegen. Nun wird in wenigen Tagen vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) die endgültige Vergabe der Olympischen Spiele 2024 nach Paris verkündet. Doch noch immer, also nahezu zwei Jahre nach dem Aus für die hamburgische Bewerbung, liegt keine vollständige Abschlussbilanz hinsichtlich der Gesamtkosten vor, und auch die Olympia- Bewerbungsgesellschaft ist noch immer nicht komplett abgewickelt. Mit einem guten halben Dutzend Schriftlichen Kleinen Anfragen versuche ich seit eindreiviertel Jahren, Licht in die Angelegenheit zu bringen. Jedes Mal kamen neue Aspekte in den Antworten des Senats dazu, wiederholt wurde ich hinsichtlich der Gesamtbilanz auf die nächste Zukunft vertröstet. Zuletzt hieß es – in der Drs. 21/9238 vom 6. Juni 2017 –, dass die „Abschlussprüfung … im Mai 2017 abgeschlossen (wurde), sodass in Kürze mit einem testierten Abschluss zu rechnen ist“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Abwicklung der Bewerbungsgesellschaft folgt ausschließlich den gesetzlichen Vorgaben für derartige Verfahren. Weder ist eine weitere Beschleunigung des Verfahrens möglich, noch ist es im bisherigen Ablauf zu untypischen oder außergewöhnlichen Verzögerungen gekommen. Wesentliche noch zu erledigende Tätigkeiten sind die Erstellung und Einreichung der Liquidationssteuererklärung in Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei, die Erstellung der Liquidationsschlussrechnung nebst Koordination der Genehmigung, Rechnungsfreigaben sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Löschung der Gesellschaft. Die Liquidationsschlussbilanz ihrerseits ist vom Wirtschaftsprüfer am 21. Juli 2017 mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk testiert worden, mit Datum vom 30. August 2017 erfolgte die Offenlegung im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de, Suchbegriff: Bewerbungsgesellschaft). Das in der Liquidationsschlussbilanz ausgewiesene Kapital wird nach Abschluss der Liquidationsschlussrechnung an die Gesellschafter entsprechend ihrer Einzahlungen ausgeschüttet . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 i.L. wie folgt: 1. Wie sieht nun das Ergebnis des testierten Abschlusses und der Liquidationssteuererklärung aus? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/10285 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1.1. Wie hoch sind die Gesamtkosten, die für die hamburgische Olympiabewerbung in welchem Zeitraum angefallen sind? Bitte aufschlüsseln nach Personal-, Sach-, Miet-, Öffentlichkeits- und sonstigen Mitteln? Die Gesamtkosten stehen erst nach Löschung der Bewerbungsgesellschaft im Handelsregister fest. Zu den bisher entstandenen Kosten siehe zunächst Drs. 21/1969, 21/2933, 21/3080, 21/6588, 21/6774 und 21/9238. Bei der Freien und Hansestadt Hamburg sind im in Rede stehenden weiteren Zeitraum keine weiteren Kosten entstanden , bei der Bewerbungsgesellschaft sind vom 6. Juni bis 4. September 2017 Kosten für den Liquidator in Höhe von 4.012,50 Euro insbesondere für die Korrespondenz mit dem Wirtschaftsprüfer sowie dem Steuerberater, die Koordinierung der Gesellschafterbeschlüsse und Rechnungsfreigaben entstanden. 1.2. Aus welchen Mitteln beziehungsweise „Töpfen“ wurden diese Gesamtkosten bestritten? Bitte nach staatlichen und privaten Zuwendungen gesondert aufschlüsseln. Siehe zunächst Antwort zu 1. 1., die seit dem 6. Juni bei der Bewerbungsgesellschaft entstandenen Kosten sind aus den Rücklagen der Gesellschaft bestritten worden. 2. Die Olympia-Bewerbungsgesellschaft ist offenbar noch immer nicht aufgelöst worden. 2.1. Welche Tätigkeiten wurden seitens dieser Gesellschaft seit meiner letzten Anfrage (Drs. 21/9238 vom 6.6.2017) verrichtet und wie hoch war der seither angefallene Kostenaufwand? Siehe Antwort zu 1. 1. 2.2. Welche Tätigkeiten stehen weiterhin an und wie hoch wird der damit verbundene Kostenaufwand absehbar sein? Siehe Vorbemerkung. Da der noch entstehende Arbeitsaufwand und damit korrespondierend der Kostenaufwand auch von etwaigen Nachfragen des Finanzamts, der Gesellschafter sowie der Zuarbeit bei der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen abhängig ist, ist dieser derzeit nicht seriös bezifferbar. 2.3. Ist Herr Dr. Hill nach seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg für die Gesellschaft tätig gewesen ? Wenn ja, mit welchem Zeitaufwand und zu welchen Kosten? Nein. 2.4. Wann ist mit der endgültigen Abwicklung dieser Gesellschaft zu rechnen? Zu den noch anstehenden Aufgaben siehe Vorbemerkung. Sobald der Bescheid des Finanzamts zur Liquidationssteuererklärung vorliegt, wird die Liquidationsschlussrechnung erstellt sowie nach deren Genehmigung durch die Gesellschafter die Löschung der Gesellschaft beim Notar beantragt. Ein konkreter Zeitpunkt ist somit abhängig von der Mitwirkung verschiedener Parteien und auch externer Akteure, sodass ein exakter Zeitpunkt derzeit nicht seriös benannt werden kann. 3. Wie bewertet der Senat die Absage der Olympiabewerbung heute, also knapp zwei Jahre nach dem eingangs erwähnten Referendum? 3.1. Welche Konsequenzen hinsichtlich dieser Bewerbung und anderer Großevents hat der Senat aus seiner Niederlage beim Referendum seitdem gezogen? Der Senat misst den Instrumenten der Volksgesetzgebungen, die in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehen sind, eine hohe Bedeutung bei, siehe Drs. 21/6774. Er sieht seine Aufgabe daher nicht in einer wertenden Kommentierung , sondern vorrangig darin, die Ergebnisse im vorliegenden wie auch anderen Fällen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zügig umzusetzen.