BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10286 21. Wahlperiode 12.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 05.09.17 und Antwort des Senats Betr.: G20: Abzeichen und Kennzeichnungen von Polizisten/-innen (II) Das zahlreiche Film- und Fotomaterial von den Einsätzen während des G20- Gipfels weist eine sehr heterogene Bekleidung der eingesetzten Beamten/- innen auf. So gibt es etwa Polizeikräfte, die verschiedene Uniformteile tragen , die unterschiedlichen Ländern zuzuordnen sind, zum Beispiel trägt eine Person Uniformteile aus Hamburg und Sachsen, eine andere aus Hamburg und Sachsen-Anhalt. Bei den SEK-Einsätzen in der Schanze am 07. und 08. Juli 2017 sind die verschiedensten nicht identifizierbaren Abzeichen, zum Teil aber auch Abdeckungen von Abzeichen oder Kennzeichnungen zu beobachten. Außerdem tragen Einsatzkräfte auch das deutsche Nationalitätenkennzeichen (Bundesflagge) als Abzeichen. In der Drs. 21/9601 hat der Senat vor dem G20-Gipfel geantwortet, dass die Polizeikräfte anderer Länder bei ihrem Einsatz in Hamburg ihre übliche Einsatzkleidung nach den Regularien ihres jeweiligen Landes tragen. Absprachen über die Kennzeichnung seien nicht getroffen worden. Die geschilderten Bilder lassen aber Zweifel an der vorschriftsmäßigen Bekleidung aufkommen . Dies ist nicht allein Sache der anderen Länder oder des Bundes. Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 02. Juni 2015, 2 BvE 7/11) unterscheidet hinsichtlich der Zuständigkeit für die Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen zwischen der dienstrechtlichen Verantwortung und der für die Gesamteinsatzleitung. Letztere fällt in die Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg. Zwar regeln die jeweiligen Länder die Dienstbekleidung und Abzeichen, allerdings ist etwa in der brandenburgischen Verwaltungsvorschrift dazu zu lesen, dass zwar die Polizeibediensteten für ihr angemessenes Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit persönlich verantwortlich sind. Führungskräfte müssen aber auf ein korrektes Erscheinungsbild der Bediensteten ihres Verantwortungsbereiches hinwirken. Denn die Ausübung des Amtes in korrekter Dienstbekleidung fördere das Ansehen der Polizei. In engem Zusammenhang damit steht die Möglichkeit der Identifizierbarkeit von Polizeieinsatzkräften für etwaige Verfahren gegen Polizeibedienstete. Dies ist nahezu unmöglich, wenn Einsatzkräfte mit Kennzeichnungen mehrerer Länder, mit verdeckten oder unzulässigen Kennzeichnungen auftreten. Führungskräfte und Gesamteinsatzleitung haben dafür Sorge zu tragen, dass eingesetzte Polizeikräfte zur Verantwortung gezogen werden können. Senat und zuständige Behörde unterliegen diesbezüglich daher der parlamentarischen Kontrolle durch die Hamburgische Bürgerschaft. Auch insofern werfen die Antworten des Senats in der Drs. 21/9844 weitere Fragen auf. Drucksache 21/10286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Polizeibeamtinnen und -beamte tragen bei Einsätzen in anderen Ländern ihre übliche Einsatzkleidung nach den für sie jeweils geltenden Regularien. Kontrollen über die Einhaltung einschlägiger Normen obliegen den jeweiligen Führungskräften; im Übrigen siehe Drs. 21/9601. Der Polizei Hamburg liegen Erkenntnisse über eine Nichtbeachtung von Regularien beziehungsweise Verstößen gegen Bekleidungsvorschriften oder Trageanweisungen durch die im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) Michel eingesetzten Kräfte nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie war die Vorbereitung der jeweiligen Einsätze organisiert? a. Wo haben die Hamburger Polizeibediensteten ihre Einsatzkleidung aufbewahrt und für den jeweiligen Einsatz angezogen (zum Beispiel in einer Dienststelle, zu Hause, an einem extra für G20 eingerichteten Ort et cetera)? b. Wo haben die auswärtigen Polizeibediensteten ihre Einsatzkleidung aufbewahrt und für den jeweiligen Einsatz angezogen (zum Beispiel in Hamburger Dienststellen, in ihrer Unterkunft, an einem extra eingerichteten Ort, gemeinsam mit den Hamburger Kollegen/-innen et cetera)? Gesonderte Vorbereitungen hinsichtlich des Umgangs mit Einsatzkleidung waren angesichts der geltenden Regelungen nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Dienstbekleidung wird grundsätzlich an den jeweiligen Dienststellen beziehungsweise Unterkünften der Einsatzkräfte angelegt beziehungsweise aufbewahrt. Zulässig ist auch das Aufbewahren von Dienstbekleidung zu Hause. Bezogen auf konkrete Einsätze werden die erfragten Sachverhalte nicht erfasst. 2. Wie konnte es dazu kommen, dass Einsatzkräfte Einsatzbekleidung und -ausstattung von Polizeien aus verschiedenen Bundesländern trugen? 3. Warum wurden die Abzeichen oder Kennzeichnungen, die in aller Regel lediglich per Klettverschluss angebracht sind, nicht ausgewechselt oder warum wurden zumindest die falschen Patches nicht entfernt? 4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde darüber vor, wie häufig es zu einem Austausch von Bekleidungs - und Ausstattungsteilen oder sonstiger Nichtbeachtung von Bekleidungsvorschriften kam? Bitte genau schildern. Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. 5. Welche Vorkehrungen sollen getroffen werden, damit es bei zukünftigen Einsätzen, in denen auswärtige Kräfte angefordert werden, nicht mehr dazu kommt? Entfällt. 6. Welche Vorschriften über Dienstbekleidung und Abzeichen gibt es in Hamburg? Bitte genau schildern, welche Vorschriften für den G20- Einsatz der Hamburger Polizeikräfte relevant waren und welchen Inhalt sie haben. Vorschriften im Sinne der Fragestellung sind: Polizeidienstvorschrift (PDV) 350 Hamburg: Sie regelt das Thema „Dienstkleidung“ und gilt für alle Hamburger Polizeibeamtinnen und -beamte. „Trageanweisung zur Bekleidungsvorschrift für Polizeibedienstete“: Sie regelt das äußere Erscheinungsbild von Hamburger Polizeibeamten und beinhaltet unter Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10286 3 anderem, welche Uniformteile wie zu kombinieren und zu welchem Anlass anzuziehen sind. Dienstvereinbarung der Dienststelle Polizei mit dem Personalrat über das „Tragen von Namensschildern“ Anweisung „Kennzeichnung der Schutzhelme geschlossener Einheiten“ Anweisung „Ausstattung der Mitarbeiter geschlossener Einheiten mit einer Brandschutzhaube und ergänzende Trageanweisung“. 7. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde darüber vor, inwieweit es Schwierigkeiten gibt, in Verfahren mit dem Vorwurf rechtswidriger oder strafbarer Handlungen Polizeibedienstete zu identifizieren. a. Wenn ja, aus welchen Gründen? b. Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies der Fall? Bitte auch danach differenzieren , um welche Verfahren es sich handelt. Die erfragten Sachverhalte sind Gegenstand laufender Ermittlungen. 8. Die Spezialeinsatzkräfte aus Deutschland und Österreich sind auf Fotos und in Filmen nur höchst selten eindeutig identifizierbar. Das österreichische Innenministerium hat dazu eine Polizeiuniformtragevorschrift erlassen . Dort ist genau geregelt, welche Abzeichen zur Uniform wo und bei welchen Einsätzen getragen werden dürfen und müssen. Für das Einsatzkommando COBRA wird darüber hinaus die Adjustierung und Ausrüstung entsprechend den jeweiligen Erfordernissen im Anlassfall speziell angeordnet. a. Hatte der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis von der Anordnung für das Einsatzkommando COBRA? Wenn ja, welchen Inhalt hat diese Anordnung? Wenn nein, warum nicht? b. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde über die Nichteinhaltung von Bekleidungsvorschriften durch Spezialeinsatzkräfte vor? Bitte genau schildern, welche Abzeichen und Aufschriften falsch, nicht oder zusätzlich verwendet wurden. Siehe Vorbemerkung. c. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde über das Tragen des Nationalitätenkennzeichens (Bundesflagge) vor, das bei Polizeikräften nur bei einer Auslandsverwendung zulässig ist? Nach Kenntnis der Polizei haben einige Länder per Erlass das ständige Tragen des Nationalitätenkennzeichens (Bundesflagge) für Polizeivollzugsbeamte zugelassen, die eine Auslandsverwendung absolviert haben. d. Wie wurde angesichts der militärähnlichen Ausrüstung der Spezialeinsatzkräfte sichergestellt, dass Spezialeinsatzkräfte von Einsatzkräften der Bundeswehr hinreichend unterscheidbar sind? Polizeivollzugsbeamte der Spezialeinsatzkräfte sind anhand ihrer Uniform mit Hoheitsabzeichen und der Aufschrift „POLIZEI“ auf dem linken Arm erkennbar. 9. Nicht alle auf Fotos oder in Filmen zu den Einsätzen am 07. und 08. Juli 2017 erkennbaren Abzeichen sind den in der Antwort auf Frage 8. der Drs. 21/9844 genannten Einheiten eindeutig zuzuordnen. a. Welche weiteren Einsatzkräfte welcher Einheiten waren in diesem Zusammenhang mit welchen Aufgaben tätig? Drucksache 21/10286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Wie viele Einsatzkräfte welcher Einheiten waren jeweils am 07. und am 08. Juli 2017 in der Schanze eingesetzt? Bitte die jeweiligen Zahlen nach den jeweiligen Einheiten und Einsatzzeitpunkten differenzieren . Die erfragten Sachverhalte werden derzeit für den Sonderausschuss aufbereitet. Im Übrigen siehe Drs. 21/9844. c. Inwieweit waren Einsatzkräfte der Bundeswehr im Zusammenhang mit den Ausschreitungen am 07. und 08. Juli 2017 involviert? Bei den erfragten Einsätzen im Schanzenviertel waren keine Einsatzkräfte der Bundeswehr eingesetzt. 10. Auch die österreichische WEGA soll nach Medienberichten bei der Räumung des Schanzenviertels im Einsatz gewesen sein. Welche Aufgaben hat sie in diesem Zusammenhang übernommen? Inwieweit war die Zugehörigkeit zur WEGA erkennbar? Bitte genau schildern. Die österreichische Polizeieinheit WEGA war bei den Einsatzmaßnahmen im Schanzenviertel am Abend des 7. Juli 2017 eingesetzt; sie war dem Gemeinsamen Einsatzabschnitt Eingreifkräfte unterstellt. Darüber hinaus berührt die Frage die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Die Uniform der österreichischen Polizeieinheit WEGA enthält folgende deutlich erkennbare Kennzeichnungen: Hoheitsabzeichen mit Schriftzug „Polizei“ auf dem linken Arm, Abzeichen der Einheit WEGA auf dem rechten Arm, gelber Schriftzug „WEGA“ als rechtseitiges Brustpatch, Schriftzug „Polizei“ unter diesem gelben Schriftzug , taktische Rückenkennzeichnung, großer Schriftzug „Polizei“ über der taktischen Rückenkennzeichnung. 11. Laut Medienberichten soll die WEGA außerdem seit dem 03. Juli 2017 bei Kontrollmaßnahmen eingesetzt gewesen sein. Welche Aufgaben hat sie wann und wo ausgeführt? Inwieweit war die Zugehörigkeit zur WEGA erkennbar? Bitte genau schildern. Die österreichische Polizeieinheit WEGA reiste am 3. Juli 2017 in Hamburg an. Der Anreise schlossen sich organisatorische und einsatzvorbereitende Maßnahmen an. Die Einheit kam beginnend ab dem 6. Juli 2017 in diversen Bereichen zum Einsatz; im Übrigen siehe Antwort zu 10. 12. Laut Medienberichten war das EK COBRA auch am Flughafen Hamburg eingesetzt. Welche Aufgaben hat es wann in diesem Zusammenhang ausgeführt? Inwieweit war die Zugehörigkeit zum EK COBRA erkennbar ? Bitte genau schildern. Kräfte des Einsatzkommandos Cobra waren am Flughafen Hamburg eingesetzt. Sie waren durch ihre landesübliche Uniform mit österreichischem Ärmel-Hoheitsabzeichen und Nationalitätenkennzeichen erkennbar. Darüber hinaus berührt die Frage die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 13. Außerdem wurde im Vorfeld angekündigt, dass Polizeikräfte aus den Niederlanden und aus Dänemark eingesetzt würden. a. Wie viele Polizeikräfte welcher Einheiten waren jeweils wie lange in Hamburg? b. Welche Aufgaben haben sie wann und wo ausgeführt? c. Inwieweit waren sie als niederländische oder dänische Polizeikräfte erkennbar? Im Rahmen der BAO Michel wurden für die Begleitung gefährdeter Staatsgäste während des G20-Gipfels in der Zeit vom 3. Juli 2017 bis zum 9. Juli 2017 unter anderem 17 Verkehrskräfte aus unterschiedlichen Polizeidistrikten in Dänemark sowie 36 Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen der niederländischen Polizei im Einsatzab- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10286 5 schnitt Verkehr eingesetzt. Diese trugen ihre landesüblichen Uniformen und Hoheitsabzeichen . d. Falls niederländische oder dänische Einsatzkräfte nicht in Hamburg gewesen sein sollten, jeweils aus welchen Gründen? Entfällt.