BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10287 21. Wahlperiode 12.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 05.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Neuer Standort für die Autozugverladeanlage Hamburg-Altona Nach Presseberichten ist die Zukunft der Autozugverladeanlage in Hamburg- Altona weiterhin ungeklärt. Die Freie und Hansestadt Hamburg und die Deutsche Bahn AG streben eine Stilllegung der Bahnhofsinfrastruktur Hamburg-Altona an. Die dortige Autozugverladeanlage wird auch nach dem Rückzug der DB AG aus diesem Geschäft von derzeit drei Unternehmen zur Be- und Entladung von Autotransportwagen genutzt. Am neuen Standort des Fernbahnhofs in Diebsteich ist keine Lademöglichkeit für Autotransportwagen geplant. Die Stilllegung von Eisenbahninfrastruktur ist nur zulässig, wenn auf absehbare Zeit keine Nutzung zu erwarten ist. Dies ist jedoch bei der erwähnten Anlage nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Deutsche Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Ist der Senat an Gesprächen zwischen der Deutschen Bahn und den Eisenbahnverkehrsunternehmen über mögliche Alternativstandorte beteiligt? Falls ja: Wirkt der Senat auf eine Schaffung eines attraktiven Alternativstandorts hin? Falls nein: Weshalb ist der Senat nicht beteiligt? Hamburgische Behörden sind derzeit nicht an Gesprächen zwischen der DB AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen über mögliche Alternativstandorte beteiligt. Die DB AG ist Vorhabensträgerin des gesamten Verfahrens und beteiligt daher eigenverantwortlich zuständige Stellen zu gegebener Zeit. Die DB AG plant die Verladeanlage für Autoreisezüge an einen Standort auf einem Gelände nördlich des Bahnhofs Hamburg-Altona zu verlegen. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Die DB AG führt gegenwärtig Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Ende dieses Jahres soll eine entsprechende Machbarkeitsstudie abgeschlossen werden. 2. Welche möglichen Alternativstandorte sind dem Senat bekannt und wie werden diese senatsseitig bewertet? Der Senat hat keine Kenntnis, welche genauen Bereiche die DB AG prüft