BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10291 21. Wahlperiode 12.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Kreuzmann (CDU) vom 05.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Können auch alle Wähler zur Wahl gehen? Die Bewohner des Pflegeheims Farmsen haben ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten. Das zuständige Wahllokal trägt den Hinweis: „Eingeschränkt barrierefrei“. In einem Pflegeheim muss man mit einer höheren Zahl von mobilitätseingeschränkten Personen rechnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für den Fall, dass das Wahllokal nicht barrierefrei zu erreichen ist, kann die wahlberechtigte Person bei ihrer Wahldienststelle schriftlich – auch per E-Mail, Telegramm, Fernschreiben, Telefax – oder mündlich, nicht jedoch telefonisch, einen Wahlschein beantragen und mit diesem Wahlschein in einem barrierefreien Wahllokal in ihrem Wahlkreis wählen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Wahllokale gibt es in Hamburg für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017? In 1.276 Wahllokalen geben die Hamburger Wahlberechtigten am Wahltag ihre Stimmen zur Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ab. 2. Wie viele der Wahllokale sind davon barrierefrei zu erreichen? 223 der insgesamt 1.276 Wahllokale haben einen barrierefreien Zugang, 848 sind eingeschränkt barrierefrei (Einzelstufe(n) und/oder keine automatische Türöffnung). Damit konnte die Anzahl der barrierefreien Wahllokale im Vergleich zur Bürgerschaftswahl 2015 um 41 und die der eingeschränkt barrierefreien Wahllokale um sieben gesteigert werden. 3. Wird bei der Auswahl der Wahllokale darauf geachtet, ob es im zuständigen Wahlbezirk Einrichtungen mit Bewohnern gibt, die auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind? Wenn nein, warum nicht? Die Einrichtung der Wahllokale erfolgt unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben in § 46 Bundeswahlordnung. Dabei stellt die Barrierefreiheit stets ein Kriterium für die Standortsuche dar. Die Wahlorganisation muss bei der Einrichtung von Wahllokalen an Wahltagen aber auf vorhandene Gebäude zurückgreifen, die von den jeweiligen Hauptnutzern auch für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden. 4. Wie viele dieser Einrichtungen haben ein nicht barrierefreies Wahllokal für ihren Wahlbezirk? Zehn von insgesamt 150 Pflegeeinrichtungen (Stand 15. August 2017) liegen in einem Wahlbezirk, dessen Wahllokal nicht barrierefrei ist.