BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10298 21. Wahlperiode 12.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 06.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens durch bessere Kooperation mit dem Zoll verbessern (II) Mit Drs. 21/10048 hatte der Senat erste Fragen zur derzeitigen Situation des Hamburger Zolls, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Generalzolldirektion , beantwortet. Insbesondere die recht vagen Auskünfte bezüglich der unterschiedlichen Kontrollhäufigkeit in den Häfen Hamburg, Rotterdam und Antwerpen sowie der One-Stop-Strategie geben Anlass für weitere Nachfragen. Aus dem Dialog mit der Hamburger Hafenwirtschaft ergab sich, dass Firmen, die über Hamburg abfertigen, deutlich häufiger vom Zoll kontrolliert werden, als es in Rotterdam oder Antwerpen der Fall ist. Da es sich hierbei um eine Angelegenheit auf Grundlage des EU-Rechts handelt, sollten sich Art, Dauer und Häufigkeit der Kontrollen nicht signifikant unterscheiden. Die One-Stop-Strategie wurde zudem lediglich durch Absichtserklärungen kommentiert. Konkrete Planungsstände sowie Maßnahmen und Zeitpläne wurden nicht mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ursächlich für die derzeitigen Verzögerungen bei der Zollbearbeitung im Hamburger Hafen sind die Nachbesetzungsprobleme der Bundeszollverwaltung in Hamburg. Das liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Diese Probleme stehen in keinem Zusammenhang mit den Abfertigungsaktivitäten der für die Pflanzengesundheitskontrolle zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der für die Veterinärkontrolle zuständigen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), deren Kontrollen i.d.R. innerhalb eines Tages durchgeführt werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/10048. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind dem Senat Klagen der Hamburger Wirtschaft in Bezug auf die zollspezifischen Kontrollhäufigkeiten bei den Konkurrenzhäfen Antwerpen und Rotterdam bekannt? Nein. a) Wenn ja, seit wann und welche Maßnahmen wurden vom Senat ergriffen? Entfällt. b) Besteht für den Senat die Möglichkeit, bei der EU-Kommission ein Prüfungsverfahren zu der Häufigkeit der Kontrollen anzustreben beziehungsweise falls bereits durchgeführt, das Prüfungsverfahren der Kommission einzusehen? Nein. Drucksache 21/10298 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Strategie verfolgt der Senat, um die Warenabfertigung zu beschleunigen? (Maßnahmen, welche lediglich von der Zollverwaltung vorgenommen werden können, sind davon ausgenommen.) Siehe Antworten zu 4. bis 8. 3. Ist dem Senat bekannt, dass in Österreich die Warenabfertigung in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zehn Minuten erfolgt? Würde aus der Sicht des Senats die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens durch eine derartige Umsetzung in Deutschland gesteigert werden können ? Siehe Drs. 21/10048. 4. Welche konkreten Maßnahmen/Planungen wurden im Hinblick auf die One-Stop-Strategie unternommen? 5. Wann sollen diese Maßnahmen/Planungen umgesetzt werden? Das Ziel des sogenannten One-Stop-Shop wird festgelegt in Artikel 47 des Unionszollkodex (VO (EU) Nr. 952/2013). Danach haben die Zollbehörden eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden in den Fällen anzustreben, in denen Waren nicht nur vom Zoll, sondern auch von anderen Behörden zu kontrollieren sind. Hierbei obliegt die Aufgabe der Koordinierung den Zollbehörden und in Deutschland der Bundeszollverwaltung . Um Abfertigungszeiten zu verringern, wurde und wird kontinuierlich mit dem Zoll zusammengearbeitet. Ob eine Zusammenlegung von Standorten zielführend und technisch umsetzbar ist, ist Gegenstand weiterer Überlegungen. Dabei ist zu berücksichtigen , dass die Abfertigungsprozesse sehr unterschiedlich sind und in der Regel nicht dieselben tatsächlichen Prüfungen betreffen. Ob Kontrollprozesse sinnvoll zusammengeführt werden können, muss für das Veterinär- und Einfuhramt und die Pflanzengesundheitskontrolle im Einzelfall geprüft werden. 6. Ist geplant, alle für die Abfertigung erforderlichen Bereiche der Stadt Hamburg, mit dem Zoll in einem Gebäude zu bündeln, um die Abfertigung zu beschleunigen? Wenn ja, welche Planungen wurden bereits vorgenommen? Wenn nein, warum nicht? Derzeit gibt es keine über die in der Antwort zu 4. und 5. genannten ständigen Überprüfungen hinausgehenden Planungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Für welche konkreten Verfahren beziehungsweise Unterlagen soll eine stärkere Vernetzung mit der Bundesbehörde Zoll im Bereich IT erfolgen? Wann und wie soll die Umsetzung erfolgen und welche Synergieeffekte können dadurch erzielt werden? 8. Kann die stärkere Vernetzung mit der Bundesbehörde Zoll im Bereich IT durch den Senat beschleunigt werden? Wenn ja, wie? Die zuständigen Behörden sehen im Ausbau der Digitalisierung einen wichtigen Impuls. Die Vereinfachung des Datenaustausches mit dem Zoll auf der Grundlage des Systems TRACES (TRAde Control and Expert System) spielt hier eine wichtige Rolle. Im Bereich der veterinärrechtlichen Einfuhrkontrolle gibt es bereits auf EU-Ebene die Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch über das Single-Window-Projekt „Speed2“ beziehungsweise „CERTEX“, die von der Bundeszollverwaltung allerdings noch nicht genutzt wird. Mit dem IT Portal „Import Message Platform“ (IMP) wurde in Hamburg ein elektronisches Netzwerk zur Verbindung aller am Einfuhrprozess Beteiligten geschaffen, welches bislang sehr erfolgreich verläuft. In IMP ist das Veterinärund Einfuhramt bereits integriert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10298 3 9. Welche konkreten Ergebnisse beziehungsweise Maßnahmen wurden im Arbeitskreis Zoll und Hafen am 15. Juni 2017 erarbeitet und welche wurden bereits umgesetzt? Der Arbeitskreis dient vornehmlich dem Informationsaustausch; konkrete Beschlüsse werden nicht gefasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/10048.