BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/103 21. Wahlperiode 27.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Controllingsystem zur Lebensmittelüberwachung Angesichts vieler Missstände auf dem Gebiet der amtlichen Lebensmittelüberwachung hatten der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg und die CDU-Fraktion den Senat in den vergangenen Jahren jeweils mehrmals zum Handeln aufgefordert. Diesbezüglich hatte die CDU-Fraktion bereits im Sommer 2012 einen entsprechenden Antrag (Drs. 20/4716) eingebracht , der in der Bürgerschaftssitzung vom 28. Februar 2013 in einer überarbeiteten Fassung beschlossen wurde. Dadurch wurde der Senat unter anderem ersucht, „nach Erarbeitung eines Controllingsystems der Aufgaben der Lebensmittelkontrolleure in Hamburg im 1. Quartal 2014 über Aufbau und Kriterien des Systems zu berichten“ (siehe Drs. 20/6817). Das besagte Controllingsystem wurde laut Senatsantwort auf meine Anfrage vom 13. Januar 2014 (Drs. 20/10478) zum 31. Dezember 2013 eingerichtet. Insbesondere die miserablen Wirkungsgrade bei den Routinekontrollen (siehe Drs. 20/8505 und Drs. 20/8680) und die Überlastungsanzeigen aus den Bezirken bei den Lebensmittelkontrollen hatten die Notwendigkeit eines wirksamen Controllingsystems im Bereich der Lebensmittelüberwachung mehr als deutlich aufgezeigt. Daher ist eine Überprüfung der Wirksamkeit des Controllingsystems notwendig. Zudem hat der Senat im Vorwort zu Drs. 20/10478 ebenfalls auf eine Vereinbarung zwischen dem Rechnungshof und den Bezirksämtern verwiesen, wonach die Bezirksämter unter anderem „im Verlauf des Jahres 2014 unter Berücksichtigung der Daten aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 den Controllingprozess einschließlich der Aussagen zu Zielen, Maßnahmen und Analysen (Probeauswertung) überprüfen und eine Feinjustierung des Systems vornehmen“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zum Zeitpunkt des Rechnungshofberichtes im Jahr 2012 variierte der Zielerreichungsgrad bei den durchzuführenden Soll-Betriebskontrollen unter den Bezirksämtern zwischen 50 und 90 Prozent. Pauschal kann daher von „Missständen“ bezüglich der Wirkungsgrade nicht die Rede sein. Ziel des Rechnungshofes war es, die Gründe für diese unterschiedliche Leistungsfähigkeit zu ermitteln und zu bewerten. Im Ergebnis schlossen Rechnungshof und Bezirksämter eine Vereinbarung, in der unter anderem die Entwicklung eines Controllingverfahrens verabredet wurde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist die angekündigte Überprüfung des Controllingprozesses im Verlauf des Jahres 2014 durchgeführt worden? Drucksache 21/103 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, mit welchem Ergebnis (insbesondere auch mit Blick auf die Aussagen zu Zielen, Maßnahmen und Analysen)? Wenn nein, warum nicht und wann soll dies geschehen? Ja, entsprechend der Vereinbarung mit dem Rechnungshof haben die Bezirksämter das Controllingsystem in 2014 validiert. Erkannte Schwachstellen wurden behoben beziehungsweise entsprechende Korrekturen verabredet. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Sind im Zuge der Überprüfung Feinjustierungen beim Controllingprozess vorgenommen worden? Wenn ja, wann und welche genau? Wenn nein, warum nicht und soll dies noch geschehen? Veränderungen an dem entwickelten Controllingsystem wurden nicht vorgenommen. Das gewählte System erbrachte unter Verwendung von Echtzahlen nach den in 2014 erfolgten Validierungen nachvollziehbare und realistische Ergebnisse. Da die Qualität der Ergebnisse ganz wesentlich von der verwendeten Datengrundlage abhängig ist, wurde hierauf bereits bei der Entwicklung des Systems, aber auch in der Validierungsphase in 2014 besonderes Augenmerk gerichtet. Folgende Aspekte wurden dabei in den Fokus genommen: - einheitliche Zuordnung des Personals der Berufsgruppen der Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure und des Innendienstes zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung , da alle genannten Berufsgruppen parallel zur Lebensmittelüberwachung auch mit anderen Tätigkeiten befasst sind; - einheitliche Aufteilung der Tätigkeiten zu den Produkten Lebensmittelüberwachung und Gewerbe, da die Lebensmittelkontrolleure sowohl als Lebensmittel- als auch als Gewerbekontrolleure in Personalunion wirken; - Prüfung und Definition der für das Controllingsystem relevanten Geschäftsprozesse (zum Beispiel Prüfung, ob Schnellwarnungen und die Bauantragsbearbeitung prozessrelevant sind); - Validierung des Datenbestandes im Fachsystem „balvi“: o Betriebsbereinigung, das heißt Prüfung aller Betriebe auf ihr Bestehen und Herausnahme inaktiver Betriebe; o einheitliche Risikobeurteilung bei gleichartigen Betrieben (zum Beispiel Supermarkt -Ketten) sicherstellen; o eindeutige Definition von Produktrisiken; o einheitliche Festlegung von Kontrollzyklen; o Korrektur von Betrieben, die keiner Betriebsart zugeordnet waren; o einheitliche Angabe von Haupt- und Nebenbetriebsarten; o Umgang mit Sollkontrollen abgemeldeter Betriebe; o Verabschiedung eines Katalogs zur Datenbereinigung mit folgenden Fristen: Maßnahme Frist Korrektur Eingaben zu Non-Food-Betrieben 15.06.2014 Korrektur Eingaben zu Erzeuger-Betrieben 15.06.2014 Korrektur zur Eingabe zu Tagespflegezusammenschlüssen 15.06.2014 Korrektur Eingabe der Kontrollfristen 30.09.2014 Korrektur der Betriebsarten 31.12.2014 Überprüfung/Bereinigung der Betriebe mit Kontrollen älter als 3 Jahre 31.05.2015 Korrektur Eingaben der lebensmittelliefernden Tierhalter 30.09.2014 Korrektur Eingabe der Wochenmarktstände 31.12.2014 Korrektur Eingabe der Risikobewertungen auf Nebenbetriebsarten 31.03.2015 Korrektur Eingaben der Risikobeurteilungen Ende 2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/103 3 Maßnahme Frist Korrektur der Eingaben von ambulanten Händlern analog zu Marktständen 30.09.2014 Korrektur Eingaben der Kontrollfrist 0 bei unzulässigen Betriebsarten 30.09.2014 Korrektur Eingaben der Betriebsartencodes 30.09.2014 Korrektur der Eingaben zur statistischen Relevanz 30.09.2014 Im Bezirksamt Hamburg-Mitte wurden zusätzlich zu den bereits beschriebenen kontinuierlichen Datenbereinigungsprozessen Organisationsstrukturen verändert, unter anderem um Stellenstreichungen aus der Konsolidierungsverpflichtung aufzufangen. Mitte 2013 wurde das Personal des Abschnitts „Außenstelle Fleischzentrum“ in die Abteilung VS 2 am Klosterwall integriert, die Betriebe einer erneuten Risikobeurteilung unterzogen und den Kollegen neu zugeordnet. Die Außenstelle verfügt aber weiterhin über ein Büro am Fleischgroßmarkt. Arbeitsabläufe wurden in Zusammenarbeit mit einem „besseren“ Bezirksamt1 analysiert . Danach erfolgte eine Optimierung im eigenen Amt durch klare Arbeitsvorgaben. 3. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen das eingeführte Controllingsystem zur Lebensmittelüberwachung in Hamburg? Die Erfüllung der Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung hat Priorität. Befürwortet wird daher insbesondere die während der Entwicklung des Controllingverfahrens vorgenommene Überprüfung und Vereinheitlichung der Betriebs- und Produktrisiken . Inwieweit das Controllingverfahren selbst zu einer Verbesserung der Zielerreichung führen wird, hängt maßgeblich von der Analyse, den daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen und letztlich deren Umsetzung ab. Entsprechend der Vereinbarung mit dem Rechnungshof ist die Analyse Ende April 2015 durch die Bezirksämter vorzulegen. 4. Wie bewerten die Bezirksämter vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen das eingeführte Controllingsystem zur Lebensmittelüberwachung in Hamburg? Bitte die Antworten nach Bezirksämtern aufschlüsseln . Die Bezirksämter Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Bergedorf, Harburg und Wandsbek sehen in dem aufgebauten Controllingsystem ein geeignetes Instrument, um die Personalbedarfe in der Lebensmittelüberwachung abzubilden. Wurde bislang – auch in der Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen – auf einen Teilaspekt der Lebensmittelüberwachung abbildenden Daten zum Soll/Ist Vergleich (Soll für Kontrollbesuche in statistisch relevanten Betrieben im Verhältnis zur Anzahl der planmäßigen Routinekontrollen) abgehoben, bezieht das Controllingsystem nun weitaus umfassender die gesamten Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachung in die Betrachtung ein und liefert damit eine sehr viel deutlichere Beschreibung der Situation in den einzelnen Bezirksämtern. Da die Datenbereinigung noch bis in das laufende Kalenderjahr hineinreicht, werden aber erst die Daten in 2016 auf einer wirklich vergleichbaren Grundlage stehen können. 1 Das Controllingsystem beruht auf einem Vergleich der Bezirksämter untereinander, wobei der Maßstab das beste Bezirksamt ist. In diesem Sinne ist das „beste Bezirksamt“ eine feste Kennzahl des Controllings und wird auch so benannt.