BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10300 21. Wahlperiode 12.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 06.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Oberhafenquartier Der ehemalige Güterbahnhof am Oberhafen soll zu einem Zentrum der Kultur und Kreativwirtschaft entwickelt werden. Für Künstler, Kulturschaffende und Unternehmensgründer sollen inspirierende Voraussetzungen geschaffen werden, damit dieser historische Ort des Güterumschlags wieder mit Leben gefüllt wird und für alle Hamburger eine Bereicherung darstellt. Doch vor diesem Hintergrund – und mit den Erfahrungen anderer, ähnlich strukturierter Projekte – ist es erforderlich, die finanziellen Auswirkungen auf die städtischen Finanzen und die Einhaltung der Projektziele im Auge zu behalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) und der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH (Hamburg Kreativ GmbH) – wie folgt: 1. Wie groß ist das Grundstück des ehemaligen Güterbahnhofs und wer ist Eigentümer der Fläche? Das Grundstück (Fläche zwischen Pfeilerbahn und Oberhafen) ist insgesamt 8,55 ha groß. Eigentümerin ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), Sondervermögen Stadt und Hafen. 2. Zu welchem Kaufpreis hat der derzeitige Eigentümer das Gelände übernommen ? Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Kaufpreisen von Grundstücken Stellung zu beziehen. 3. Welcher Gebäudebestand ist derzeit vorhanden? Bitte detailliert die einzelnen Gebäudebezeichnungen, die abgeschlossenen Mieteinheiten mit der jeweils vermietbaren Geschossfläche und die zulässigen Nutzungen angeben. 4. Welche Flächen der unter 3. aufgeführten Mieteinheiten sind vermietet und zu welchen Preis? Nach welchen Gesichtspunkten wurde der Mietpreis festgelegt? Vorhandene Gebäude: Umspannwerk (nicht im Eigentum der FHH) Oberhafenkantine (nicht im Eigentum der FHH) Drucksache 21/10300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zollamtsgebäude Halle 4 Enercity Halle 4.1 Mittelbau Halle 4.2 Halle 4.3 Halle 4.4 Kopfgebäude Halle 3G (Gastronomie) Halle 3.1 Halle 3.2 Halle 2.1 Halle 2.2 Alte Bahnmeisterei In den der FHH gehörenden Gebäuden sind grundsätzlich Lager-, Werkstatt- und Büronutzungen zulässig. Über die Zulässigkeit der jeweiligen konkreten Nutzung von Mietflächen wird gegebenenfalls im Rahmen von separaten Baugenehmigungsverfahren entschieden. Die Mietpreise für die sanierten Hallenflächen sind kostendeckend kalkuliert. Der Senat ist durch die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 52 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit §§ 394, 395 des Aktiengesetzes an der Beantwortung der Frage zur Höhe der Mietpreise gehindert. Zu den insoweit geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der HCH gehören auch Angaben zu der Finanzplanung und den Kalkulationsgrundlagen . Im Übrigen siehe Anlage. 5. Bekanntlich wird das Areal von der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH bewirtschaftet. Fließen dieser Gesellschaft damit auch die Mieten zu? Das Areal wird nicht von der Hamburg Kreativ GmbH bewirtschaftet. Mieten fließen der Hamburg Kreativ GmbH nur dort zu, wo sie selber Mieterin von Flächen ist und Untervermietung betreibt. Ansonsten fließen die Mieteinnahmen dem Sondervermögen Stadt und Hafen zu. 6. In welcher Höhe werden im Jahre 2017 voraussichtlich Mieteinnahmen erzielt? Es werden voraussichtlich rund 360.000 Euro netto eingenommen. 7. Welche Mieteinnahmen sind für 2018 und 2019 jeweils prognostiziert? Eine Prognose für die Jahre 2018/2019 liegt derzeit nicht vor, da der Zeitpunkt weiterer Vermietungen von sanierten Flächen noch nicht abgeschätzt werden kann. 8. Bauherr für die Sanierungsmaßnahmen ist bekanntlich die HafenCity Hamburg GmbH. Mit welche Investitionssumme kalkuliert diese aktuell a) für die Hallen und Gebäude? b) für die Gleisfeldüberdachung zwischen den Hallen 2 und 3? Für die Hallenabschnitte, die derzeit bereits beplant sind (Halle 4.1, Halle 3G und 3.1, Halle 2.1) liegt die Investitionssumme bei voraussichtlich 5,55 Millionen Euro netto. Für die übrigen Gebäude ist die Kostenermittlung noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung über den Erhalt oder den Abbruch der Gleisfeldüberdachung liegt noch nicht vor. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10300 3 9. In welcher Höhe sind Zuschüsse aus Bundesmitteln oder zum Beispiel durch Spenden aus heutiger Sicht gesichert? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 10. In welcher Form fließen die Sanierungskosten abzüglich der gesicherten Zuschüsse bei der Festlegung des Mietpreises ein? Siehe Antwort zu 3. und 4. 11. Ausweislich der Internetpräsenz der Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH besteht die Kreativwirtschaft aus den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Design, Film, Literatur, Musik, Presse, Rundfunk, Software/ Games, Theater/Tanz und Werbung. Inwiefern lässt sich ein Nachtclub („Moloch“) in diesem Spektrum platzieren? Bitte ausführlich begründen. Musikclubs gehören zum kreativwirtschaftlichen Teilmarkt Musikwirtschaft. 12. Ein Nachtclub stellt einen hochkommerziellen Betrieb dar, es werden erhebliche Eintrittspreise (12 Euro) erzielt und Getränke (Limonade 7 Euro) nur zu teuren Konditionen offeriert. Insofern ist davon auszugehen, dass dafür ein anderer Mietpreis gilt als für die Kreativwirtschaft. Ist dies so zutreffend? Inwiefern ist gewährleistet, dass der Nachtclub die marktwirtschaftlich erzielbare Miete zahlt? Der Hamburg Kreativ GmbH ist die betriebswirtschaftliche Gesamtorganisation der unterschiedlichen Nutzungen nicht bekannt. 13. Welche Gebäudeteile und welche Grundstücksteile sind zu welchen Zwecken an den Nachtclub vermietet? Die Hamburg Kreativ GmbH hat keine Gebäudeteile und Grundstücksteile direkt an den Musikclub „Moloch“ vermietet. Der Hamburg Kreativ GmbH liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie das Mietverhältnis zwischen dem Hauptuntermieter Gängeviertel e.V. und dem Musikclub „Moloch“ im Einzelnen ausgestaltet ist. 14. Verfügt der Nachtclub über sämtliche erforderlichen Genehmigungen? Der Gaststättenbetrieb „Moloch“ verfügt über die erforderliche Genehmigung nach dem Gaststättengesetz (GastG) für den Ausschank von alkoholischen Getränken in einer Schank- und Speisewirtschaft. 15. Auf welchen rechtlichen Grundlagen (Bau- und Planungsrecht, Ordnungsrecht , Gewerberecht und so weiter) wurden die Genehmigungen für den Nachtclub erteilt und wann geschah dies jeweils? Auf der Grundlage von § 62 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) wurde am 7. Januar 2015 die Genehmigung, mit Befristung bis zum 31. Januar 2016, erteilt. Am 3. Mai 2017 wurde die Befristung bis zum 31. Januar 2018 verlängert. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis wurde nach Prüfung etwaiger Versagungsgründe entsprechend § 4 GastG am 12. Mai 2016 erteilt. 16. Wann erfolgte die letzte Kontrolle des Nachtclubs auf Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und genehmigungsrechtlichen Vorgaben? Der Gaststättenbetrieb „Moloch“ wurde anlässlich der Eröffnung am 10. Mai 2016 lebensmittel- und gewerberechtlich vor Ort überprüft. Zuletzt wurde der Gaststättenbetrieb „Moloch“ am 28. September 2016 immissionsschutzrechtlich aufgrund einer Lärmbeschwerde vor Ort kontrolliert. Weitere immissionsschutzrechtliche Prüfungen von Nachweisen zum Betrieb der Gaststätte „Moloch“ erfolgten in der Zeit vom 3. Januar 2017 bis 19. April 2017. 17. Inwiefern sieht der Senat den Nachtclub als Bestandteil des eingangs geschilderten Oberhafenkonzepts? Besteht aufgrund der Ausrichtung eines Nachtclubs nicht eher die Befürchtung, dadurch Störungen gegenüber den übrigen Nutzungen zu verursachen? Der Betrieb von mehreren Musikclubs passt ins Oberhafenkonzept. Drucksache 21/10300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 18. Verfügt der Senat über Erkenntnisse, inwieweit sich die übrigen Nutzer von der Einrichtung eines Nachtclubs auf dem Oberhafenareal gestört fühlen? Wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies und wie wurden sie ermittelt? Zu Beginn des Betriebs des Musikclubs „Moloch“ kam es zu Beschwerden anderer Nutzer, die durch Vereinbarungen und Absprachen mit dem Vermieter, dem Hauptmieter und den Nachbarn und Anliegern ausgeräumt werden konnten. Alle Veranstalter passen ihre Maßnahmen zur Lärmprävention kontinuierlich an das Umfeld an. Der zuständigen Bauaufsichtsbehörde liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 16. FLÄCHENBESTANDSLISTE OBERHAFENQUARTIER Stand: 07.09.2017 OH Zollamtsgebäude HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 9 Vermietungen Fläche m² Büro vorne-links EG 219,00 Büro hinten EG 23,00 EG hinten-rechts 33,00 1. OG Büro 1 v.l. 24,77 1 .OG Büro 2 v.l. 16,89 1. OG Büro 3 v.l. 16,89 1. OG Büro 4 v.l. 16,89 1. OG Büro 5 v.l. 16,89 1. OG Büro 6 v.l. 16,89 1. OG Büro 7 v.l. 16,89 1. OG. Büro 8 v.l. 25,90 1. OG Büros hinten 9-11 145,00 Keller mitte 0,00 572,01 89,66% Leerstände Fläche m² EG hinten-links Büro 35,00 EG hinten-links 9,00 WC Herren hinten-links 8,00 EG hinten-links Büro 14,00 Summen: 66,00 10,34% Gesamtsummen: 638,01 100,00% OH Halle 4 Enercity HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 1 Vermietungen Fläche m² Lager/Hallen vorne 900,00 Freifläche 0,00 Summen: 900,00 88,76% Leerstände Fläche m² Lager/Hallen hinten 114,00 Summen: 114,00 11,24% Gesamtsummen: 1.014,00 100,00% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10300 5 Anlage FLÄCHENBESTANDSLISTE OBERHAFENQUARTIER OH Halle 4.1 HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 5 Vermietungen Fläche m² Lager/Hallen 403 390,00 Lager/Hallen 404/405 522,50 Lager/Hallen 406 391,00 Lager/Hallen 407 416,00 Lager/Hallen 408 131,00 Lager/Hallen 409 530,00 Summen: 2.380,50 71,01% Leerstände Fläche m² Lager/Hallen 401 430,00 Lager/Hallen 402 272,00 Lager/Hallen 405 270,00 Summen: 972,00 28,99% Gesamtsummen: 3.352,50 100,00% OH Mittelbau Halle 4 HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 5 Vermietungen Fläche m² Büro EG 303,00 1. OG Büro links 64,00 1. OG Büro mitte und rechts 266,00 2. OG Büro mitte 73,00 2. OG Büro rechts 129,00 Summen: 835,00 85,11% Leerstände Fläche m² 2. OG Büro links 146,10 Summen: 146,10 14,89% Gesamtsummen: 981,10 100,00% Drucksache 21/10300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 FLÄCHENBESTANDSLISTE OBERHAFENQUARTIER OH Halle 4.2 HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 1 Vermietungen Fläche m² Lager/Hallen 460,00 Summen: 460,00 100,00% Leerstände Fläche m² Summen: 0,00 0,00% Gesamtsummen: 460,00 100,00% OH Halle 4.3 HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 2 Vermietungen Fläche m² Lager/Hallen vorne 693,00 Lager/Hallen hinten 100,00 Summen: 793,00 44,53% Leerstände Fläche m² Lager/Hallen mitte 850,00 Lager/Hallen links 138,00 Summen: 988,00 55,47% Gesamtsummen: 1.781,00 100,00% OH Halle 4.4 HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 2 Vermietungen Fläche m² Lager/Hallen vorne 522,00 Lager/Hallen rechts 310,99 Summen: 832,99 80,48% Leerstände Fläche m² Lager/Hallen mitte 202,01 Summen: 202,01 19,52% Gesamtsummen: 1.035,00 100,00% Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10300 7 FLÄCHENBESTANDSLISTE OBERHAFENQUARTIER OH Kopfgebäude HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 7 Vermietungen Fläche m² Lager/Hallen EG +1. OG 1.070,00 1. OG Büro 1 v.r. 56,23 1. OG Büro 2+3 78,48 1. OG Büro 22,26 1. OG Büro 7 v.r. 21,08 1. OG Büro 9+11 48,03 1. OG Büro 10 19,91 Abstellraum hinten rechts 6,00 Summen: 1.321,99 100,00% Leerstände Fläche m² Teeküche 0,00 Summen: 0,00 0,00% Gesamtsummen: 1.321,99 100,00% OH Halle 3G HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 0 Vermietungen Fläche m² Summen: 0,00 0,00% Leerstände Fläche m² Lager/Hallen vorne-links (301) 486,00 Freifläche für Filmaufnahmen 0,00 Summen: 486,00 100,00% Gesamtsummen: 486,00 100,00% Drucksache 21/10300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 FLÄCHENBESTANDSLISTE OBERHAFENQUARTIER OH Halle 3.1 HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 0 Vermietungen Fläche m² Summen: 0,00 0,00% Leerstände Fläche m² Lager/Hallen (302) 159,00 Lager/Hallen (303) 448,00 Lager/Hallen (304) 520,00 Summen: 1.127,00 100,00% Gesamtsummen: 1.127,00 100,00% OH Halle 3.2 HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 4 Vermietungen Fläche m² Lager/Hallen vorne 600,00 Lager/Hallen mitte 292,00 Lager/Hallen mitte-rechts 346,00 Lager/Hallen mitte-rechts 355,00 Summen: 1.593,00 81,69% Leerstände Fläche m² Lager/Hallen vorne 100,00 Lager/Hallen mitte-rechts 257,00 Summen: 357,00 18,31% Gesamtsummen: 1.950,00 100,00% OH Halle 2.1 HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 2 Vermietungen Fläche m² Lager/Hallen (207-3) 100,00 Lager/Hallen (207-4) 100,00 Summen: 200,00 8,11% Leerstände Fläche m² Lager/Hallen (201) 455,00 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10300 9 FLÄCHENBESTANDSLISTE OBERHAFENQUARTIER Fläche m² Lager/Hallen (202) 263,00 Lager/Hallen (203) 290,00 Lager/Hallen (204) 328,00 Lager/Hallen (205) 415,00 Lager/Hallen (206) 317,00 Lager/Hallen (207-1) 49,00 Lager/Hallen (207-2) 150,00 Summen: 2.267,00 91,89% Gesamtsummen: 2.467,00 100,00% OH Halle 2.2 HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 1 Vermietungen Fläche m² Lager/Hallen mitte 416,00 Summen: 416,00 100,00% Leerstände Fläche m² Summen: 0,00 0,00% Gesamtsummen: 416,00 100,00% OH Alte Bahnmeisterei HafenCity Hamburg GmbH Anzahl Mieter : 1 Vermietungen Fläche m² Lager/Hallen beheitzt 368,00 Lager/Hallen vorne unbeheizt 1.267,00 Freifläche mitte-rechts 0,00 Summen: 1.635,00 100,00% Leerstände Fläche m² Summen: 0,00 0,00% Gesamtsummen: 1.635,00 100,00% Drucksache 21/10300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 10300ska_text 10300ska_Antwort_Anlage Auszug