BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10301 21. Wahlperiode 12.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 06.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Betteln mit Kindern und durch Kinder Leider gehört auch in Hamburg das Betteln in Begleitung von Kindern oder durch Kinder zum alltäglichen Straßenbild. Dies ist eine in verschiedenster Hinsicht sehr bedenkliche Entwicklung, die staatliches Eingreifen erfordert, um den Schutz der Kinder vor Missbrauch zu gewährleisten. Die Durchsetzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht der Eltern, der Gesundheitsschutz der Kinder, die Sicherung der gesetzlichen Schulpflicht – alles Gründe, die ein Einschreiten der Behörden gegen das Betteln mit Kindern oder durch Kinder notwendig machen können. Der Deutsche Kinderschutzbund mahnt insoweit seit Längerem an, Lösungen zu finden, die eine wirkliche Hilfe für die betroffenen Kinder bedeuten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Von wie vielen auf den Straßen Hamburgs bettelnden Kindern beziehungsweise solchen, die zu Bettelaktionen mitgenommen werden, geht der Senat derzeit aus? Wie viele derer betteln regelmäßig beziehungsweise werden regelmäßig zum Betteln mitgenommen? Bitte angeben, ob es sich um belastbare Zahlen handelt oder ob die Zahlen auf Schätzungen basieren! 2. Wie hoch ist dabei der Anteil der Kinder im Alter von null bis einem Jahr, von zwei bis sieben Jahren, von acht bis 14 Jahren? 3. Welche Staatsangehörigkeiten haben diese Kinder überwiegend? Bitte die fünf häufigsten nennen! 4. Wie hoch schätzt der Senat den Anteil der schulpflichtigen Kinder darunter ? Siehe Drs. 20/7723. 5. Was unternimmt der Senat, um bei diesen Kindern im Falle von Verstößen die bestehende Schulpflicht durchzusetzen? In wie vielen Fällen seit 2014 ist der Senat diesbezüglich wie tätig geworden? Bitte Angaben pro Jahr vornehmen! Der Grund für Schulpflichtverletzungen wird von der zuständigen Behörde statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich werden alle gemeldeten Fälle verfolgt (siehe Handreichung zum Umgang mit Schulpflichtverletzungen, http://www.hamburg.de/contentblob/ 64418/8fdd0027639651eaa88bc8583bc8f633/data/bbs-hr-schulpflichtverletzungenpdf -2013.pdf). 6. Was unternimmt der Senat generell, um den Schutz dieser Kinder zu gewährleisten? Drucksache 21/10301 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erhält ein Hamburger Jugendamt Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, nimmt es gemäß § 8a SGB VIII eine Gefährdungseinschätzung vor. Auf dieser Grundlage ergreift das Jugendamt bei Bedarf Maßnahmen, um die Gefährdung für das Kind abzuwenden. Kann eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden, ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind in Obhut zu nehmen und es in einem Kinderschutzhaus, einer Bereitschaftspflegefamilie oder bei einer geeigneten Person unterzubringen. Als weitere Möglichkeit kann das Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung bewilligen. Welches die geeignete Maßnahme ist, prüft das Jugendamt für jeden Einzelfall . 7. Welche Maßnahmen (ausgenommen die zur Durchsetzung der Schulpflicht ) hat der Senat im konkreten Einzelfall seit 2014 angewandt? Bitte jeweils Einzelfall und angewandte Maßnahme nach Jahreszahl geordnet benennen! Das Betteln von Kindern ist kein statistisches Merkmal in JUS-IT, sodass die fallführenden ASD-Fachkräfte für die Beantwortung der Frage, welche jugendamtlichen Maßnahmen getroffen wurden, mehrere Hundert Akten auswerten müssten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 20/7723. 8. Gibt es Beauftragte/Sozialarbeiter/Institutionen, die sich speziell um diese Kinder kümmern? Siehe Antworten zu 1. bis 4. und zu 6.