BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10310 21. Wahlperiode 15.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 07.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie weit ist es mit dem Versprechen von Bürgermeister Olaf Scholz, alle Jugendlichen dieser Stadt bei der Berufsausbildung zu unterstützen ? Wie geht es für Schüler von Stadtteilschulen wirklich weiter? Anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Jugendberufsagentur in Hamburg äußerte sich Bürgermeister Olaf Scholz laut einer Pressemitteilung der Senatskanzlei wie folgt: „Scholz betonte, dass die Jugendberufsagentur das Versprechen sei: „Hamburg kümmert sich. Wir unterstützen alle Jugendlichen , damit jede und jeder die Chancen nutzen kann, die unsere Stadt bietet. Sie sagt: Uns ist es wichtig, wie es mit Euch weiter geht. Niemand darf verloren gehen.“ Dabei stehe die Jugendberufsagentur im Zentrum einer systematischen und besseren Verzahnung von Schule und beruflicher Ausbildung.“ Leider mehren sich die Klagen, dass Schülern von Stadtteilschulen, die die Prognose Sekundarstufe II erhalten, mangels freier Plätze der Zugang zur Oberstufe (vorerst) verwehrt wird. Nicht nur das: Sofern die Schulpflicht noch nicht erfüllt ist, werden diese Schüler verpflichtet, in die Ausbildungsvorbereitung (AvDual) zu gehen. Einen Schulabschluss im AvDual zu erlangen, ist offensichtlich nicht möglich. Nicht umsonst wirbt daher die Privatschule Hamburg Akademie damit, kostenpflichtig den mittleren Schulabschluss (MSA) nachholen zu können. Das ist demotivierend und nicht der beschriebene Umgang nach dem Motto „Niemand darf verloren gehen“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Zahl der Schulplätze in den Oberstufen der Hamburger Stadtteilschulen ist nicht begrenzt. Die Feststellung der Fragestellerin, Schülerinnen und Schülern würde trotz Eignung der Zugang zur Oberstufe verwehrt, trifft nicht zu. Entsprechend der Schülerzahl , die aus der Klassenstufe 10 in die Vorstufe einer Hamburger Stadtteilschule übergehen, werden bedarfsgerecht so viele Klassen eingerichtet, dass alle Schülerinnen und Schüler beschult werden können. Der Zugang zur Oberstufe wird mit dem Jahreszeugnis am Ende der Klassenstufe 10 erworben. Alle Schülerinnen und Schüler , die eine Übergangsberechtigung in die gymnasiale Oberstufe erworben haben, können davon Gebrauch machen. Auch ist die Annahme, dass in der dualisierten Ausbildungsvorbereitung (AvDual) kein Schulabschluss erworben werden kann, unzutreffend. AvDual-Schülerinnen und -Schüler können gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsvorbereitungsschule (APO-BVS) einen Abschluss erlangen, der die Berechtigungen des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA) einschließt, wenn sie erfolgreich an der Abschlussprüfung und an dem entsprechenden Unterricht teilgenommen haben sowie die in § 9 APO-BVS genannten Voraussetzungen erfüllen. Im Rahmen einer Drucksache 21/10310 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Berufsausbildung (dual oder schulisch) können junge Menschen darüber hinaus mit Erwerb des Abschlusszeugnisses die Berechtigung des Mittleren Schulabschlusses (MSA) erwerben. Das berufliche System ist grundsätzlich durchlässig aufgebaut, sodass weitere Bildungsangebote (unter anderem Fachoberschule, Berufsoberschule) zum Erwerb höherer Bildungsabschlüsse führen und damit auf diesem Weg für jeden die Möglichkeit besteht, in eine Hochschulausbildung einzumünden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Schüler besuchen derzeit Hamburgs Stadtteilschulen? Siehe: http://www.hamburg.de/schuljahr-in-zahlen/4650932/sus-schulformen/. 2. Wie viele Plätze stehen an Hamburgs Stadtteilschulen in der Oberstufe den Schülern insgesamt zur Verfügung? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Schüler von Stadtteilschulen haben im vergangenen Schuljahr die Prognose Sekundarstufe II erhalten? Die erfragten Angaben werden von der zuständigen Behörde nicht zentral erhoben und können in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden. Die Prognose für die Schullaufbahn wird für die Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschule im Zeugnis am Ende der Jahrgangsstufe 8, in den Zeugnissen im Jahrgang 9 und im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 vermerkt. Die Jahrgangsstufen 8 bis 10 der Stadtteilschulen umfassten im vergangenen Schuljahr rund 23.000 Schülerinnen und Schüler. 4. Wie vielen Schülern mit der Prognose Sekundarstufe II wurde der Zugang zur Oberstufe verwehrt und aus welchen Gründen? Siehe Vorbemerkung. 5. Wie viele Schüler haben in den vergangenen drei Schuljahren aus Gründen der Erfüllung der Schulpflicht die Ausbildungsvorbereitung (AvDual) begonnen? Siehe: http://www.hamburg.de/contentblob/4462578/2460a886d514149b8a437ed00ae3adbb/ data/zeitreihe-schueler-inkl-anfaenger-in-berufsbildenden-schulen-2008-2014.pdf. 6. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Beschwerden darüber bekannt, dass Schüler mit der Prognose Sekundarstufe II nicht in die Oberstufe versetzt wurden und/oder aus anderen Gründen zwangsweise in die Ausbildungsvorbereitung (AvDual) geschickt wurden ? Wenn ja, welcher Art sind diese Beschwerden? Der geschilderte Sachverhalt trifft nicht zu. Daher sind der zuständigen Behörde auch keine Beschwerden bekannt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Welche Schulabschlüsse können Schüler, die sich in der Ausbildungsvorbereitung (AvDual) befinden, in dieser Zeit machen? 8. In welcher Art und in welcher Regelmäßigkeit sind Schüler, die sich in der Ausbildungsvorbereitung (AvDual) befinden, an den Schulen eingebunden ? Gibt es für diese Schüler einen regelmäßigen Unterricht? Der berufsbezogene und berufsübergreifende Unterricht wird entsprechend der ausgewiesenen Stundentafel in der APO-BVS regelmäßig erteilt. (Siehe APO-BVS http://www.schulrecht.hamburg.de/jportal/portal/t/1bht/bs/18/page/sammlung.psml?do c.hl=1&doc.id=jlr-BerVorbSchulAPOHA2006rahmen&documentnumber= 1&numberofresults=19&doctyp=Norm&showdoccase=1&doc.part=R¶mfromHL= true#focuspoint.) 9. Wie viele Schüler in den vergangenen drei Schuljahren, die sich in der Ausbildungsvorbereitung befinden, haben ein ganzjähriges Praktikum Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10310 3 angetreten und wie waren diese Schüler in den Schulunterricht integriert ? Ganzjährige Praktika sind nicht vorgesehen. 10. Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde Beschwerden darüber bekannt, dass Schüler in der Ausbildungsvorbereitung dazu gedrängt werden, sich möglichst wenig an der betreffenden Schule sehen zu lassen? Wenn ja, welcher Art sind diese Beschwerden und was hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde gegen diese Zustände bisher mit welchem Erfolg unternommen? Beschwerden sind der Behörde nicht bekannt. Der geschilderte Sachverhalt widerspricht gänzlich dem Konzept von AvDual. Noch schulpflichtige Jugendliche, die nach Verlassen der Stadtteilschule weder in eine Berufsausbildung noch in weiterführende schulische Bildungsangebote wechseln, erhalten in der AvDual eine berufliche Orientierung . Die Ausbildungsvorbereitung stellt ein vollzeitschulisches dualisiertes Ganztagsangebot dar, bei dem betriebliches und schulisches Lernen miteinander verzahnt sind. Durch die Dualisierung der Lernorte lernen die Jugendlichen ihre Kompetenzen und Erfahrungen in der betrieblichen Umgebung neu kennen, sie reflektieren diese im Unterricht und werden durch ihre Lehrkräfte und Av-Begleiter individuell begleitet. Aufgrund dieses Konzeptes ist die Zahl der Übergänge nach AvDual in eine Ausbildung seit Einführung der AvDual deutlich gestiegen (siehe Drs. 21/8422, Drs. 21/7734, Drs. 21/7729).