BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10314 21. Wahlperiode 15.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 07.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachverdichtung am Dorotheen-Kai – Will der Senat Bürgerbegehren aushebeln? Laut dem Bebauungsplan Winterhude 23 soll zwischen der Dorotheenstraße und dem Mühlenkampkanal das Projekt Dorotheen-Kai mit insgesamt 120 Wohnungen realisiert werden. Gegen das Vorhaben hatte die Initiative „SOS Mühlenkamp“ am 25. Juli ein Bürgerbegehren angemeldet. Um eine Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens zu vermeiden, hat die Stadtentwicklungsbehörde das Bezirksamt Hamburg-Nord angewiesen, den Bebauungsplan Winterhude 23 zügig durchzuführen und festzustellen. Damit wird wieder einmal mit einer „kalten Evokation“ die Entscheidungskompetenz eines Bezirks weggenommen und somit eine politische Debatte im Rahmen umfassender Bürgerbeteiligung unmöglich gemacht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Befugnis zur Erteilung von Weisungen an die Bezirksämter liegt beim Senat und – außer im Fall des § 45 Absatz 5 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) – nicht bei einzelnen Fachbehörden. Der Senat hat zu dem Bebauungsplanverfahren Winterhude 23 keine Weisung an das Bezirksamt Hamburg-Nord erteilt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Welche Bindungswirkung hat die geplante Senatsanweisung für die Mitglieder der Bezirksversammlung Hamburg-Nord?  2. Wäre eine widersprechende oder unterstützende Stellungnahme der Bezirksversammlung Hamburg-Nord zur Senatsanweisung zulässig? Wenn nein, warum nicht?  3. Welche Bindungswirkung hat die geplante Senatsanweisung für die Mitarbeiter des Bezirksamtes Hamburg-Nord?  4. Wie soll die in der Senatsanweisung erwähnte Sperrwirkung des Bürgerbegehrens vermieden werden? Eine Weisung des Senats an das Bezirksamt Hamburg-Nord zum Bebauungsplanverfahren Winterhude 23 ist nicht erteilt worden. Zu hypothetischen Fragen antwortet der Senat in ständiger Praxis nicht. 5. Aus welchem Grund geht der Senat davon aus, dass die Mitarbeiter des Bezirksamtes nicht dafür Sorge tragen, dass alle Bebauungspläne zügig weiter betrieben werden? Dem Senat liegen keine Gründe für eine solche Annahme vor. Drucksache 21/10314 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Hat der Senat Erkenntnisse, dass die Mitarbeiter gerade den Bebauungsplan -Entwurf Winterhude 23 nicht zügig weiter betreiben? Nein. 7. Auf Basis welcher Erkenntnisse/Informationen ist der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorhandene Tiefgarage dringend sanierungsbedürftig ist? Auf Grundlage von Informationen des Eigentümers. 8. Liegen dem Senat Informationen vor, dass die Tiefgararge gar einsturzgefährdet ist? Nein. 9. Welche übergeordneten gesamtstädtischen Interessen rechtfertigen aus Sicht des Senats einen Eingriff gemäß §42 Bezirksverwaltungsgesetz, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es hier nur um rund 100 Wohnungen geht? Siehe Antwort zu 4. 10. Kann der Senat bestätigen, dass der Investor, die ROBERT VOGEL GMBH & CO. KOMMANDITGESELLSCHAFT, Kunde bei der HSH Nordbank ist?  11. Kann der Senat bestätigen, dass der Investor Kredite bei der HSH Nordbank hat und wenn ja, in welcher Höhe? Im Hinblick auf das Bankgeheimnis und zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erteilt die HSH Nordbank (HSH) zum Bestehen oder Nichtbestehen einer Geschäftsbeziehung und zu einzelnen Kreditnehmern und -engagements keine Auskünfte . Der Vorstand der HSH führt das operative Geschäft der Bank in eigener Verantwortung . Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, dies zu kommentieren. 12. Kann der Senat bestätigen, dass der Investor für das Wirtschaftsjahr einen Verlust in Höhe von rund 17 Millionen Euro ausgewiesen hat?  13. Kann der Senat bestätigen, dass der Investor in seinem Jahresabschluss zum 31.12.2015 einen Verlustvortrag in Höhe von rund 38,3 Millionen Euro ausgewiesen hat?  14. Kann der Senat bestätigen, dass der Investor in seinem Jahresabschluss zum 31.12.2015 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Anderen in Höhe von über 288 Millionen Euro ausgewiesen hat? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 15. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Investors und der Geschäftsbeziehung zur HSH Nordbank einen Interessenskonflikt gibt, wenn der Senat mittels Senatsbeschluss in ein laufendes Bebauungsplanverfahren zugunsten seines Kreditnehmers eingreift? Siehe Antwort zu 10. und 11. 16. Kann der Senat bestätigen, dass es zwischen dem Investor und der Freien und Hansestadt Hamburg nicht nur Gespräche bezüglich der Nachverdichtung auf seinem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 gegeben hat, sondern auch auf weiteren Grundstücken des Investors? Wenn ja, welche Grundstücke sind hiervon betroffen? Es hat informelle Beratungsgespräche zu weiteren Grundstücken des Investors gegeben . Weitere Einzelheiten sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und werden in steter Praxis des Senats nicht genannt.