BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10321 21. Wahlperiode 15.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 08.09.17 und Antwort des Senats Betr.: Muss die Stadtreinigung jetzt schon die Werbung für Rot-Grün bezahlen ? (2) In der Drs. 21/9699 führt der Senat aus, dass im Zuge der Umsetzung dieser Drucksache und der Einführung einer neuen Straßenreinigungsgebühr ab Herbst 2017 auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) stattfinden soll. Bereits im Februar 2017 hat die SRH öffentlich bekanntgegeben, dass der Auftrag „Kommunikationskonzept für eine Informationskampagne“ im Verhandlungsverfahren für den Zeitraum August 2017 – Dezember 2018 vergeben werden soll. In der dazu vorgelegten Unterlage „Leitfaden und Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb“ heißt es, dass die Einführung einer Straßenreinigungsgebühr dabei eines von zwei Kommunikationszielen darstellt und dass die Leistungen des SRH gerade im Vorfeld der Einführung dieser Gebühr öffentlich dargestellt werden sollen. In der Drs. 21/9762 hatte der Senat mitgeteilt, dass der Auftrag am 7. August 2017 vergeben werden soll. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH), wie folgt: 1. Wie ist der genaue Sachstand der Vergabe des Kommunikationskonzeptes für eine Informationskampagne der SRH? 2. Wurde ein entsprechender Auftrag bereits erteilt? Wenn ja, wann und mit welchem Auftragsvolumen? Wenn nein, wann wird damit gerechnet? Ein Teilauftrag mit einem Auftragsvolumen von 587.394 Euro wurde am 14. August 2017 erteilt. Er umfasst im Wesentlichen kommunikative Leistungen im Bereich Sauberkeit der Stadt für das Jahr 2017. 3. Sofern der Auftrag bereits erteilt wurde oder vor Beschlussfassung der Bürgerschaft über die Drs. 21/9699 erteilt werden soll: Steht der Vertrag unter dem Vorbehalt der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für eine Straßenreinigungsgebühr durch die Bürgerschaft? Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe Drs. 21/9762. 4. Welche einzelnen Informations- und Werbemaßnahmen plant die SRH jeweils in welchen Zeiträumen in den Jahren 2017 und 2018? Wie hoch ist das dafür eingeplante Budget in den Jahren 2017 und 2018? Drucksache 21/10321 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Maßnahmen 2017 Ist-Kosten per 11.09.17 in Tsd. Euro 2018 Plankosten in Tsd. Euro Öffentlichkeitsarbeit 1.040 1.875 davon ständige Maßnahmen zur abfallwirtschaftlichen Aufklärung 1 959 1.250 Kampagne Ressourcenwirtschaft - 500 Hamburg räumt auf 2 53 100 Infozentrum Georgswerder 6 20 Sonstiges 22 5 5. Ist geplant, dass die SRH bereits vor der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für eine Straßenreinigungsgebühr hierzu Informations- und Werbemaßnahmen vornimmt? Wenn ja, welche einzelnen Maßnahmen, wann, warum und auf welcher rechtlichen Basis? 6. Inwiefern gehört es zum gesetzlichen Auftrag der SRH, für noch nicht beschlossene gesetzliche Regelungen zu werben? Hält der Senat dies für zulässig? Kommunikative Anstrengungen zur Verbesserung der Sauberkeit der Stadt sind auch unabhängig von den angedachten Änderungen der Rechtslage sinnvoll und erforderlich . In diesem Sinne wird die SRH im Rahmen des Projekts „Hamburg – gepflegt und grün“ möglichst frühzeitig zusätzliche Informations- und Kommunikationsleistungen erbringen. Dabei geht es nicht um die Bewerbung von Gesetzesänderungen, sondern insbesondere um die Stärkung des Präventionsgedankens durch den Einsatz verschiedenster Medien und Informationskanäle. Beispielsweise sollen ab Oktober 2017 ganz gezielt auch Jugendliche und junge Erwachsene durch gezielte Informationsmaßnahmen angesprochen werden, um darauf hinzuwirken, dass Freizeitaktivitäten wie Grillen und Cornern nicht zu einer Verschmutzung des öffentlichen Raumes führen. Im Übrigen siehe Drs. 21/9762. 1 inklusive „Kommunikationskonzept für eine Informationskampagne“. Die zu Frage 2. genannte Summe ist hier enthalten. 2 Es stehen noch Rechnungen aus bis Ende 2017.